ALN - Robot
17.07.2006, 11:19
http://www.netzeitung.de/image/nz-print.gif (http://www.netzeitung.de)
Ein Unternehmer muss seine Angestellten genau über einen Betriebsübergang informieren.
Andernfalls haben Beschäftigte länger Zeit, zu widersprechen.
Wechselt ein Unternehmen den Eigentümer, muss die Belegschaft umfassend darüber informiert werden.
Möglich sei zwar eine standardisierte Information, die aber eventuelle Besonderheiten des Arbeitsverhältnisses umfassen müsse.
Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Donnerstag in Erfurt entschieden (AZ.: 8 AZR 305/05).
Der Artikel zur Meldung hier... (http://www.netzeitung.de/wirtschaft/ratgeber/422675.html)
Ein Unternehmer muss seine Angestellten genau über einen Betriebsübergang informieren.
Andernfalls haben Beschäftigte länger Zeit, zu widersprechen.
Wechselt ein Unternehmen den Eigentümer, muss die Belegschaft umfassend darüber informiert werden.
Möglich sei zwar eine standardisierte Information, die aber eventuelle Besonderheiten des Arbeitsverhältnisses umfassen müsse.
Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Donnerstag in Erfurt entschieden (AZ.: 8 AZR 305/05).
Der Artikel zur Meldung hier... (http://www.netzeitung.de/wirtschaft/ratgeber/422675.html)