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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zeit zwischen Ausbildung und Schule


AnLa
27.06.2005, 10:16
Hallo,

offizielle habe ich noch einen Ausbildungsvertrag bis Ende August 2005 habe aber bereits Ende Juni die Prüfung bestanden und bekomme somit kein Geld mehr und sitze daheim herum.

Höchstwahrscheinlich mache ich ab Anfang September an einer privaten Schule die Fachhochschulreife.

Habe ich bis zu diesem Zeitpunkt Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Muss man dann im Lebenslauf "arbeitslos" für diese Zeit angeben in der man Arbeitslosengeld bekommen hat?
Wie verhalte ich ich jetzt am besten?

Gruß & Dank
AnLa

Betroffener
27.06.2005, 11:40
:welcome: AnLa,

wenn Dein Ausbildungsvertrag bis zum 31. August 2005 läuft, solltest Du auch bis zum Vertragsende Deine Ausbildungsvergütung vom Betrieb erhalten und auch weiter dort arbeiten - es sei denn Du hast da irgendwas entgegenlautendes unterschrieben oder im Vertrag steht drin, dass der Ausbildungsvertrag endet, wenn die Prüfung vorzeitg erfolgreich absolviert wird.

Natürlich hast Du für die Zeit aus Deiner Ausbildung einen Anspruch aus Arbeitslosengeld I - der sehr niedrig sein dürfte - und ggf. mit ALG II aufgestockt werden könnte.

Zumindest der Bezug von ALG II könnnte aber aufgrund Deines Alters und wenn Du noch bei Deinen Eltern wohnst etwas komplizierter werden, obwohl grundsätzlich erst mal ein Anspruch darauf besteht.

Ich würde auf jeden Fall Arbeitslosengeld I beantragen (Dein Anspruch verfällt sonst nach 4 Jahren) und aufstockend ALG II. damit Du wenigstens die 345 € (West) in Summe erhältst + ggf. Kosten der Unterkunft.

Warnung vorweg: Aufgrund der ewig langen Bearbeitungszeiten, wird Geld wohl erst in 2 - 3 Monaten fliessen - aber besser später, als gar nicht.

Die Angabe "arbeitslos" sollte dann auch in Deinem Lebenslauf erscheinen. Das ist aber heutzutage auch nichts schlimmes mehr - zumal die Hintergründe auch erklärbar sind.

Viel Erfolg

AnLa
29.06.2005, 16:45
Danke für die schnelle Antwort :-)
Heute bin ich dann zu Arbeitsagentur für Arbeit gefahren.

Gibt es irgendwelche Veraussetzungen um Arbeitslosengeld I zubekommen? Habe mal gehört das man nicht mehr als 5000€ auf dem Konto haben darf etc. Stimmt das?


Gruß
AnLa

StephanK
29.06.2005, 18:01
Nein, eine Vermögensanrechnung gibt es nur beim ALG II, aber nicht beim ALG I.
Dahinter steckt, dass das ALG I eine Versicherungsleistung ist (Du bekommst sozusagen einen Teil Deiner gezahlten Beiträge zurück), das ALG II dagegen eine Sozialleistung, die nur die bekommen, die bedürftig sind.

Schneida
29.06.2005, 20:01
Kindergeld

neben o. a. Anträgen geht auch weiter Kindergeld ... wird aber, falls es zum aufstockenden Alg II-Bezug kommt wieder abgezogen.

Grüße

E.schneider

analogon
29.07.2005, 17:08
Kindergeld - unbedingt bechten, wenn du ausbildung beendet hast bzw. studieren willst:

auch hier muß ganz schnell ein formloses schreiben an die famielienkasse geschickt werden, das die ausbildung beendet ist und wann du eine arbeit aufnimmst bzw. das du dich zum studium bei ... beworben hast.

dazu gehören dann nachgereicht: formular "bescheinigung über die fortdauer bzw. das ende der berufsausbildung" mit entsprechenden eintrag, wann iusbildung beeendet.... und wenn du studieren willst, die immatrikulationsbestätigung sowie event. bafög-bewilligung

am besten dazu bei deiner familienkasse anrufen und nachfragen. sonst ist kindergeld futsch - solange du o.g. nicht machst.

analogon