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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Folgeantrag falsche berechnungen


lucas-mama
19.04.2008, 17:35
Hallo, ich habe da ein Problem mit der Arge und wollte hier mal nachfragen was ich da machen kann.
Also wir sind umgezogen und im laufe dieses Umzugs haben wir so manches gefunden das man noch gut bei Ebay verkaufen konnte, alles gebrauchte sachen und meistens Kleidung!
Im Januar kamen wir auf 108,21€ davon Verpackung und Versand 52,90 also Reingewinn 55,31 im Februar 13,90€ davon 7,90 Versand also 6.- Reingewinn.
So nun haben wir die Monate Januar bis März abgegeben mit Kontobelegen und die ziehen uns nun jeden Monat 100.-€ Ebay-Verkäufe ab von Januar bis einschließlich Oktober, wie kommen die denn da drauf, haben extra dazu geschrieben das es eine einmalige Aktion ist wegen Umzug und die sahen ja das im Februar nur ein Verkauf und im mÄrz keiner war.
Das ganze ist doch eigentlich Umschichtung des Vermögens oder??
Und wenn die das schon anrechnen dann doch nur was wirklich reinkommt oder, wie können die das bis Oktober wissen???
Wie kann man sich denn da wehren???? Was soll ich denn zu meinem sachbearbeiter sagen???
Zudem hat mein Mann wieder eine Arbeitsstelle seit 01.03.08 und die berechnen schon Lohn für März obwohl dieser erst Anfang April gezahlt wurde, die konnten das ja am AUszug sehen. Hier gilt doch wann das Geld fließt und nicht ab wann man arbeitet oder????
Wäre super ein paar antworten zu bekommen um am Montag besser argumentieren zu können....
Liebe grüße sandra

ach ja und noch eine Frage, mein Mann hat ja einen gewissen Freibetrag, dieser ist ja ausgeschöpft durch seine Anstellung, habe ich denn keinen Freibetrag als seine Ehefrau????

fragi
20.04.2008, 11:09
Hallo sandra,

Das ganze ist doch eigentlich Umschichtung des Vermögens oder??

Richtig, wenn es nicht gewerbsmäßig betrieben wird, ist es umwandlung von Sachvermögen in Geldwertes Vermögen.

Wie kann man sich denn da wehren???? Was soll ich denn zu meinem sachbearbeiter sagen???

Mit einem schriftlichen Widerspruch gegen den Bescheid, bzw. wenn der Bescheid schon länger als 1 Monate her ist, einen Überprüfungsantrag nach §44 SGB X stellen!

Zudem hat mein Mann wieder eine Arbeitsstelle seit 01.03.08 und die berechnen schon Lohn für März obwohl dieser erst Anfang April gezahlt wurde, die konnten das ja am AUszug sehen. Hier gilt doch wann das Geld fließt und nicht ab wann man arbeitet oder????

Richtig, auch das ist falsch, Geld darf erst dann angerechnet werden, wenn es zufließt, auch dagegen muss ein Widerspruch her!

ach ja und noch eine Frage, mein Mann hat ja einen gewissen Freibetrag, dieser ist ja ausgeschöpft durch seine Anstellung, habe ich denn keinen Freibetrag als seine Ehefrau????

Dazu schau mal hier:
Anrechnung von Einkommen (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_einkommensanrechung_al g_ii)