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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anspruchdauer des ALGI


sanjan27
21.04.2008, 02:02
hallo,
mein versicherungspflichtige Verhältnis war wie folgt:
29.08.05-04.01.06 129 Tage
28.03.06-29.12.06 277 Tage
03.05.07-16.11.07 198 Tage
wie lange sollte ich Arbeitslosengeld bekommen.
Im Dezember 2006 hate ich schon "Anspruch" auf ALG I, habe aber keinen Antrag gestellt. Sind deswegen Nachteile entstanden, oder sollte ich für die 604 Tage, 10 Monate Arbeitslosengeld erhalten.Bewilligt wurden nur 180 Tage.
Ich hoffe jemand kann mir weiter helfen.
MfG
sanjan

fragi
21.04.2008, 16:48
Hallo sanjan,

Es ist so, dass ab dem Tag, wo du den Antrag gestellt wird, 2 Jahre zurückgeschaut wird:


28.03.06-29.12.06 277 Tage
03.05.07-16.11.07 198 Tage

Das zählt im Endeffekt also... und zwar aber erst ab (jetzt im Beispiel heute Antragsstellung) ab 21.04.2006

Das heißt das obere sind etwa 23 Tage weniger!

198 + 254 = 452 Tage ~ 1 Jahr 3 Monate ~ 15 Monate

Reicht leider nicht ganz für mehr...

Hättest du dich daher früher gemeldet, wäre es mehr gewesen, so mit 15 Monaten sinds wirklick nur 6 Monate Anspruch... schau mal hier (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=alg1#faq_algianspruchtabelle).

sanjan27
21.04.2008, 18:17
vielen dank für Ihre Antwort.
Nach meine Kündigung war ich bis zum 19.12.2007 Krankgeschrieben am 20.12.07 habe ich mich Arbeitslos gemeldet, (Bewilligungsbescheid ist vom 12.02.20088). Dann wären es 16 Monate. Habe ich Chance
einen Überprüfungsantrag zu stellen? Oder rechne ich das falsch?
Ich möchte Sie noch mal um Rat fragen und bedanke mich im vorraus.
sanjan

fragi
21.04.2008, 19:24
Dann muss ich ma genau rechnen!

Antragsstellung 20.12.07 - Rückwirkend bis 20.12.05 (durch Arbeitslosmeldung wird doch der Anspruch begründet!?)


20.12.05-04.01.06 16 Tage
28.03.06-29.12.06 277 Tage
03.05.07-16.11.07 198 Tage
17.11.07-19.12.07 38 Tage

Gesamt: 529 Tage 1 Jahr 5 Monate und paar zerquetschte! = 17 Monate


Wenn ich mich nicht verrechnet hab!

Also müsste es in jedem Fall hinkommen, auch wenn deine Antragsstellung erst später wäre, würden nur 16 Tage fehlen, weshalb ein Anspruch auf 8 Monate =240 Tage bestehen müsste.

Da der Bewilligungsbescheid schon mehr als einen Monat her ist, sagste schon das richtige, Überprüfungsantrag nach §44 SGB X!

sanjan27
22.04.2008, 01:01
hallo und vielen dank,
meine letzte Frage: warum werden nur 2 Jahre zurück gerechnet?
Laut:
SGBIII §127
(...)Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich
1. nach der dauer der Versicherungspflichtverhältnisse innerhalb der um ein Jahr erweiterten Rahmenfrist (...)
oder
Merktblat Arbeitslosengeld (Stand März 2008)
3.1 Anwartschaftszeit
(...)ist die Anwartschaftszeit erfüllt, hängt die Dauer des Anspruches
von Ihrem Lebensalter und den zurückgelegten
Versicherungszeiten in den letzten drei Jahren ab(...)

Vielleicht interpretiere ich das falsch, ich habe noch nicht zuvor ALG bezogen, bin 58J.Alt, das ist alles neu für mich.
Ich bitte noch mal um Ihre Antwort.
MfG
sanjan

.

fragi
22.04.2008, 10:15
Nana... mit §127 sind wir auf der falschen Spur :)
Die 3 Jahre gibts nur für welche die schon über 50 sind und mehr als den Standard wollen :)

Grundsätzlich richtet sich es hiernach:
§ 123 Anwartschaftszeit (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__123.html)
§ 124 Rahmenfrist (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__124.html)
beides aus dem Dritten Buche (SGB III)

Du musst innerhalb einer Rahmenfrist von 2 Jahren mind. 12 Monate Sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben (Anwartschaftszeit).

Die 2 Jahre ergeben sich daher aus §124 SGB III.
Schau mal bei §127 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__127.html) in den 2. Absatz, dort siehst du, erst ab 50 kann man weiter zurückschauen um längere Anwartschaftszeiten (also Ansprüche) zu erhalten.

sanjan27
22.04.2008, 12:51
ich bin 58J. alt, ändert das etwas???
danke

sanjan27
23.04.2008, 11:34
hallo,

Ich bin seit längerem mit der Frage beschäftigt nach der Arbeitslosengeld Dauer.
Ich verstehe nich warum nur zwei Jahre zurückgerechnet werden. Mann muss in 2 J. 360 Tage gearbeitet haben, aber wenn das erfühlt ist konnte man 3J. zurückrechnen. So verstehe ich das zumindest
Ich bin 58J.alt, stand in den letzten 2J. -17 Monate, und den Letzen 3J.- 20M. in versicherungspflichtigen Verhältnis.
unter: Link der Arbeitsagentur (http://www.arbeitsagentur.de/nn_25694/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Dauer-Hoehe/Dauer-des-Anspruchs/Dauer-des-Anspruchs-Nav.html)

konnte ich lesen:
Die Zeit, für die Sie Arbeitslosengeld erhalten können, ist abhängig von Ihrem Lebensalter und davon, wie lange Sie in den letzten sieben Jahren (ab 1.2.2006; den letzten drei Jahren) bei der Bundesagentur für Arbeit versicherungspflichtig waren.
...
Beispiel für Anspruchsentstehung nach dem 31.1.2006:
Sie haben in den letzten drei Jahren vor der Arbeitslosmeldung 480 Tage gearbeitet. Sie haben somit Anspruch auf 240 Kalendertage Arbeitslosengeld.
Sie müssen jedoch mindestens 360 Kalendertage innerhalb der letzten zwei Jahre gearbeitet haben, um die Anwartschaftszeit zu erfüllen.
Hier steht’s szchwarz auf weiß 3 Jahre, ist das ein Fehler?
Vielleich kann mir das jemand erklären. Danke im voraus.
MfG
sanjan

fragi
23.04.2008, 18:21
Ich habs mal hier eingefügt, denn es gehört hier dazu.

Um gleich auf das Zitat hinzugehen, das ist alt...
Die Zeit, für die Sie Arbeitslosengeld erhalten können, ist abhängig von Ihrem Lebensalter und davon, wie lange Sie in den letzten sieben Jahren (ab 1.2.2006; den letzten drei Jahren) bei der Bundesagentur für Arbeit versicherungspflichtig waren.

Seit 2006 hat sich die geschichte weiter verändert.
Schau dafür hier:
ALG I - Wie lange wird mir Alg I gezahlt? (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=alg1#faq_algianspruchtabelle)

Das 58 Lebensjahr würde nur was ausmachen, wenn mehr versicherungszeiten (48 Monate) zusammenkommen... Dies ist aber nicht der Fall, daher beträgt die Rahmenfrist 2 Jahre, wie ich schonmal beantwortet habe!

sanjan27
23.04.2008, 19:15
vielen Dank für Ihre Mühe.
MfG
sanjan