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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mit wie viel Geld ist zu rechnen?


Postterrier
27.06.2005, 11:38
Hallo,
Meine Tochter hat 3 Monate in der Schweiz gearbeitet und ist jetzt wieder in Hannover.

Ab 01.08.2005 bekommt sie eine eigene Wohnung. Meine Tochter ist seit Abschluss ihrer Ausbildung Juni 2004 Arbeitslos und bekam bis Februar 156 Euro Arbeitslosengeld.
Vorher 348 Euro aber durch ein 400 Euro Job eben nur noch 156 Euro. :patsch:

Nun meine Frage:
Ihr Bewilligungsbescheid (kam Samstag den 25.06.2005) enthält die Summe von 156 Euro, obwohl sie zurzeit kein 400 Euro Job hat, müssten ihr nicht wieder 356 Euro zustehen?

Ab September kommt sie, vermutlich in Hartz IV, (wann muss sie den Antrag spätestens abgeben) mit wie viel Geld (Euro) kann meine Tochter rechnen.
Bekommt sie soviel, das sie davon leben kann? und wird ihre Miete bezahlt?
Ihre Wohnung hat 2 Zimmer und ist 48 qm groß und kostet 282,60 plus 111,02 Nebenkosten (Betriebskosten)

Ich würde mich sehr freuen bald Antwort auf meine Fragen zu bekommen, da meine Tochter morgen den 28.06.2005 zum Arbeitsamt gehen will, zwecks Klärung des erhaltenen Bewilligungsbescheids. :-x

P.S.
Wohnkosten: Wie hoch darf die Miete maximal in Hannover (Niedersachsen)
Für 1 Personenhaushalt sein? Gibt es auch ab 01.07.2005 eine neue Regelung, wie in Berlin?


Danke im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Der Postterrier aus Hannover

Betroffener
27.06.2005, 12:47
:welcome: Postterrier,

Sicher wurde beim Bewilligungsbescheid weiterhin der 400 Euro Job berücksichtigt - was natürlich zu ändern ist.

Der Regelsatz bei ALG II schaut so aus (im Westen 345 €) + Kosten der Unterkunft für eine "angemessene" Wohnung:

http://www.arbeitslosennetz.de/forum/images/mod/Regelsatzschluessel.gif

Dazu käme möglicherweise noch ein Übergangsgeld aus der Differenz des Arbeitslosengeldes I zu Arbeitslosengeld II zzgl. ggf. Wohngeld zu KdU (abzgl. 30%) - also möglicherweise gar nichts.
Den Antrag würde ich ca. 2 bis 3 Monate vorher stellen - also jetzt.

Diverse weitere Infos gibt es hier: ALN Info-ALG II: http://www.arbeitslosennetz.de/forum/templates/subSilver/images/icon_mini_faq.gif Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php)

Zur Miete im Raum Hannover kann ich nicht viel sagen - ausser:

Hannover liegt in Mietstufe 5 (ist also ein teures Pflaster). Insofern erscheinen mir die Werte der Wohnung deiner Tochter im "grünen" Bereich zu liegen. Wi in Hannover die "Angemessenheit" ermittelt und wonach die bemessen wird (Mietspiegel, Wohngeldtabelle), wäre im Rathaus für ALG II Bezieher zu erfragen)

Werte bei Kosten der Unterkunft
Bezüglich der Kosten der Unterkunft gibt es keine allgemeingültige Regelung bezüglich der "angemessenen" Höhe, da das zum einen durch die Lage regional unterschiedlich ist und auch noch dazu regional unterschiedlich gehandhabt wird.
Vielfach werden bei der Heizung Werte zwischen 0,80 € bis 1,00 € als "angemessen" betrachtet.

Infos zu den Höchstgrenzen für Miete und Heizung je m² gibt es auf jeden Fall im zuständigen Rathaus, die dort auch meist telefonisch abfragbar sind.

Postterrier
27.06.2005, 13:12
@Forum-Moderator
Ganz Herzlichen Dank für die schnell Antwort. :lol:
Eine Frage habe ich noch! Da meine Tochter quasi noch nie richtig (außer 400 Euro Jobs und die 2 1/2 Monate in der Schweiz) gearbeitet hat, stelle ich die Frage, ist es möglich, das meine Tochter keine Leistungen bekommt? Wenn das so eintreffen würde, (was wir nicht hoffen)
gibt es eine Stelle an den man sich wenden könnte (zwecks Einspruch)
Mit freundlichen Grüßen
Der Postterrier

Betroffener
27.06.2005, 13:52
Hallo Postterrier,

ALG II bekommt per Definition jeder, der täglich 3 Stunden arbeitsfähig ist und die Vermögens- und Einkommens-Definitionen nicht überschreitet (oder sonstige Unterhaltsansprüche hat). Wo bei letztere nicht den Anspruch an sich, sondern die Leistungshöhe reduzieren.

Allerdings stelle ich mir jetzt die Frage, auf welcher Grundlage Deine Tochter die 348 € bekommen hat bzw. die 156 € jetzt bekommt.

Viel Erfolg beim Anträge ausfüllen (und nicht vergessen die Ratgeber vorher gründlich zu studieren). Das ganze ist ein gut abendfüllendes Thema. Die ANträge gibt es hier und/oder bei der Agentur auch zum Download. Dann braucht man wenigstens deswegen nicht extra zum Amt.

Ohne ausgefüllte Anträge sollte Deine Tochter nicht zum Amt gehen. So lustig ist das da nicht - aber vielleicht ist das auch eine Art "Erlebnistag" für Deine Tochter. Vielleicht solltest Du sie auch begleiten.

Dazu auch alle eventuelle nötigen Unterlagen mitnehen:
- Mietvertrag
- Kontoauszüge
- BAfög-Belege
- Bescheid vom Arbeitsamt (Kundennummer!)
- Ausweis
- Versicherungsbelege
- Einkommens- und Vermögensbelege

Wichtig: Antrag kopieren und Abgabe dann gegenzeichnen und stempeln lassen auf der Kopie. Das beugt späterem Ärger bei möglichen Verlusten vor.

Alles Gute

Postterrier
27.06.2005, 14:20
Allerdings stelle ich mir jetzt die Frage, auf welcher Grundlage Deine Tochter die 348 € bekommen hat bzw. die 156 € jetzt bekommt.

Meine Tochter hat eine Ausbildung als Hotelfachfrau absolviert und ein Ausbildungsgehalt bekommen.
(1. Jahr 430,79 Euro, 2. Jahr 488,58 Euro, 3.Jahr 562,12 Euro Brutto)
Danach wurde sie Arbeitslos. Außer einem 400 Euro Job wurde meiner Tochter seitens Arbeitsvermittlung nicht angeboten.
Auf dieser Grundlage wurde vermutlich das Arbeitslosengeld berechnet.

Der Postterrier

Postterrier
28.06.2005, 10:38
Irrtum aufgedeckt!
Das Bemessungsentgeld wurde mit 400 Euro Job berechnet!
Man hat sich nicht die Mühe gemacht, darüber nachzudenken, oder nachzufragen, ob der 400 Euro Job auch nach der Rückkehr
aus der Schweiz noch vorhanden ist. :patsch:

Nun noch einige Fragen:
Meine Tochter hat einen 400 Euro in Aussicht. Kann sie einen weiteren 400 Euro Job annehmen und was wären die Konsequenzen?
Werden die Leistungen gestrichen? Muss sie sich selber Krankenversichern? Bekommt sie ihre Wohnung (Miete) Anteilig oder ganz bezahlt?
Ist es überhaupt ratsam einen zweiten 400 Euro Job anzunehmen?

Mit freundlichen Grüßen
der Postterrier aus Hannover

Betroffener
28.06.2005, 11:07
Irrtum aufgedeckt!
Das Bemessungsentgeld wurde mit 400 Euro Job berechnet!
Man hat sich nicht die Mühe gemacht, darüber nachzudenken, oder nachzufragen, ob der 400 Euro Job auch nach der Rückkehr
aus der Schweiz noch vorhanden ist. :patsch:
Na prima, das sich mein Verdacht bestätigt hat.

Nun noch einige Fragen:
Meine Tochter hat einen 400 Euro in Aussicht. Kann sie einen weiteren 400 Euro Job annehmen und was wären die Konsequenzen?
Werden die Leistungen gestrichen? Muss sie sich selber Krankenversichern? Bekommt sie ihre Wohnung (Miete) Anteilig oder ganz bezahlt?
Ist es überhaupt ratsam einen zweiten 400 Euro Job anzunehmen?
Das ist ein reines Rechenexemple (wobei hier auch die Arbeitgeber einbezogen werden sollten). Zumindest einer muss nämlich auch die höheren Sozialabgaben mit tragen.

Weitere Infos HIER (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?sid=bdd2b5eed91338fbe12dd191821209f4#34) oder bei der Minijob-Zentrale (http://www.minijob-zentrale.de/) direkt. Die haben auch eine kostenlose Hotline für alle Fragen rings um Minijobs.
Einkommen wird natürlich vom Bedarf abgezogen - zuerst beim ALG II und dann später auch bei KdU.