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traumprinz900
22.04.2008, 15:28
ich bins nochmals, ist das richtig,bin am 28.3 gekündigt und sofort freigestellt worden (insolvenz) war ab den 27 krank geschrieben.
wenn ich länger krank bin wird das krankengeld bei dem arbeitslosengeld mit angerechnet?aslo 2007 und krankengeld . man sagte mir ich sollte solange wie möglich krank gemeldet sein. aber wenn das krankengeld mit gerechnet wird, kommt doch anschliessend weniger alg I aus oder liege ich verkehrt
Lg

Seebarsch
22.04.2008, 18:15
Hallo traumprinz900,
Krankengeld solltestdu so lange beziehen, wie du auch tatsächlich arbeitsunfähig bist :razz:!
Krankengeld und der Bezug von Arbeitslosengeld schliessen sich aus, so dass das Krankengeld auch nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird. Hierbei ist zu beachten, dass der Bezug von Krankengeld einer Beschäftigung fast gleichgestellt ist, da alle Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt werden und somit auch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld begründen. Zudem ist das Krankengeld auch höher als das Arbeitslosengeld!
:)

fragi
22.04.2008, 20:41
Noch hinzuzufügen zu Seebarsch Beitrag der eigentlich alles wesentliche erfasst:

Du bist aus dem Beschäftigungsverhältnis ins Krankengeld, das heißt der Monat mit Beiträgen der das Krankengeld begründet, kommt aus nem Arbeitsverhältnis.

Das ist insoweit ein Vorteil als das du einen Berufsschutz genießt und die Krankenkasse dich nicht auf irgendeinen gar nicht vorhandenen Job verweisen kann, sondern schon nur auf was ähnliches!