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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Paar (beide ALG2) wollen zusammen ziehen


Cyborgsilk
18.07.2006, 11:19
Wir empfangen beide Alg 2 und wollen jetzt zusammen ziehen.

Mein Freund hat einen Sohn. Den er alle 2 Wochen zu sich holen darf.
Steht uns auf Grund dessen extra Wohnraum in der gemeinsamen Wohnung zu?

Wir wohnen jetzt 1000 Kilometer auseinander, bekomme ich da Umzugskosten erstattet, auch, wenn ich am neuen Wohnort noch keine Arbeit gefunden habe?

Wir haben uns eine Wohnung angesehen, die etwas zu gross wäre, wir wollen sie aber unbedingt haben, da andere kleinere Wohnungen fast genauso teuer sind, und wir für seinen Sohn auch ein kleines Zimmer einrichten wollen?!

Die Wohnung kostet 480 Euro Warm und hat 85 qm. Würden wir die ganze Miete vom Arbeitsamt bekommen? Und wieviel steht uns als Grundsatz pro Person im Monat zu. Wir wissen nicht, ob wir eine Bedarfsgemeinschaft sind, da wir noch nie zusammen gewohnt haben.

Es wäre schön, wenn schnell eine Antwort kommt.
Vielen Dank

StephanK
18.07.2006, 12:30
:welcome: Cyborgsilk,
die Frage mit dem Wohnraumbedarf für den "Teilzeit-Sohn" ist schwierig. Vieles hängt von den Einzelheiten ab; je kleiner der Sohn noch ist, desto schlechter stehen die Chancen. Argumentieren lässt sich (nur) damit, dass die Alg II-Leistungen die die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die Kinder erziehen, berücksichtigen (§ 1 Abs. 1 Satz 4 Nr. 4 SGB II)müssen. Zu den "familienspezifischen Lebensverhältnissen" gehört eben auch ein geteiltes Sorgerecht, das ja keineswegs nur -recht, sondern auch -pflicht ist.

Umzugskosten wirst Du nicht erstattet bekommen, weil ohne neuen Job der Umzug "Privatvergnügen" ist (das wäre anders, wenn Ihr verheiratet wäret).

Die "Angemessenheit" der Kosten der Unterkunft wird lokal (von Landkreis oder Stadt) bestimmt, ist also überall anders. Eine Liste der jeweiligen Regelungen (soweit bekannt) findest Du auf unserer Hauptseite www.arbeitslosennetz.de

Bedarfsgemeinschaft seit Ihr bei erstmaligem Zusammenziehen jedenfalls für ein Jahr nicht, wenn Ihr nicht von Anfang an (in wirtschaflticher Hinsicht) wie ein Ehepaar zusammenlebt. Oft ist es aber so, dass einem die Alg II-Träger auch bei erst kurzem Zusammenleben so behandeln und man sich dagegen wehren muss.