Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eigenheim und Heizkosten (Kohlen)
larifari
27.06.2005, 12:45
Hi, bin Besitzer eines (alten) Hauses und heize mit Kohlen. Diese kaufe ich immer schon im April/Mai, weil sie da billiger sind. Wie rechne ich diese Kosten nun bei der ALG II Antragstellung ab? Soll ich diese Rechnung vom April beilegen oder mir für die nächste Kohlenlieferung einen Kostenvoranschlag holen? Habe auch irgendwo gehört, dass Heizkosten nur Saison-bezogen gezahlt werden und nur anteilig (glaube ab Oktober bis März), doch dann hab ich ja keine Kosten, weil ich meine Kohlen ja schon habe. Im Gesetz steht auch, dass die tatsächlich anfallenden Heizkosten übernommen werden.
Weiß echt nicht wie ich das deichseln soll, was mein Ihr?
Danke schonmal!
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Hoffe, mich verständlich ausgedrückt zu haben!
Betroffener
27.06.2005, 12:58
:welcome: larifari,
üblicherweise werden Heizkosten, die nicht pauschaliert übers Jahr über einen Vorschuss abgewickelt werden, zum Zeitpunkt des Entstehens der Kosten über den vorzulegenden Kostenvoranschlag bzw. die nachfolgend vorzulegende Rechnung des Lieferanten bezahlt.
Das sollte - bis auf die Rennerei und Verzögerungen - (deshalb Zahlung auf Kostenvoranschlag verlangen - ggf. Scheck!) und anschliessende Detailabrechnung über die Lieferantenrechnung einigermassen einfach und stressfrei verlaufen.
Allerdings will ich nicht verschweigen, dass manche Ämter hier auch versuchen, die Kosten erst entstehen zu lassen, wenn die Heizperiode ansteht (und Öl und Kohle am Teuersten sind).
Es könnte ja sein, dass dann wieder andere Verhältnisse herrschen (Du hast inzwischen Arbeit, bist verstorben oder sonstwas für das Amt günstige ist passiert) und die stehen dann mit der bezahlten Kohle (oder Öl) da und müssen rückfordern oder kriegen gar nichts zurück.
Wenn Du jetzt den Antrag stellst, solltest Du also auch (zumindest zur Kenntnisnahme des Amtes) eine Kopie der letzten Kohlerechnung beifügen, damit die wissen was auf sie im nächsten Jahr zukommt.
Vielleicht hättest Du aber mit der Kohlenbestellung April/Mai auch noch ein paar Monate warten sollen ...
Viel Erfolg.
larifari
27.06.2005, 15:59
Danke erstmal. Noch eine Frage: Welches Gesetz/Paragraph besagt, dass meine gesamten Heizkosten übernommen werden müssen (damit ich das dem Fallmanager unter die Nase halten kann…)? Und ist irgendwo festgehalten, ob die Heizkostenzahlung von der Heizperiode abhängig ist? Bzw. wie ist die übliche Verfahrensweise auf den Ämtern?
MfG
Betroffener
27.06.2005, 17:29
Hallo larifari,
manchmal ist das Studium der einen betreffenden Gesetzeswerke mehr als hilfreich:
In Deinem Fall ist es das SGB II § 22, von dem ich hier nur einen kurzen Ausriss zitiere (den Volltext findest Du z.B. über den Link SGB Texte unten in meiner Signatur):
§ 22 - Leistungen für Unterkunft und Heizung
(1) 1Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. 2Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf des allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft so lange zu berücksichtigen, wie es dem allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate.
Und nicht nur diesen Text können die meisten Sachbearbeiter schon auswendig nachts aus dem Schlaf geholt, singen.
Alles klar?
Die zweite Frage ist nicht so einfach zu beantworten - weil wirklich amts- und Sachbearbeiterabhängig.
Die mehr von der Sozialhilfe kommenden Sachbearbeiter regeln das gerne wie in der früheren Praxis alles zum aktuellen Zeitpunkt des Geschehens nach Bedarf.
Die aus anderen Bereichen kommenden Sachbearbeiter und Fallmangler haben da oft normalere Vorstellungen.
Auf jeden Fall kursiert bei den Sachbearbeitern in etwa folgendes Meinungsspektrum (damit Du Dich geistig darauf einstellen kannst):
Es wird bezahlt, was anfällt
(meines Erachtens die beste und einfachste Lösung)
Es wird anhand der letzten Abrechnung pauschaliert und in 12 Monatsanteilen ausgezahlt (schlechte Lösung, da das wieder Probleme macht, wenn es teurer wird - und zum anderen man selber auf das Geld aufpassen und zurücklegen muss in den 12 Monaten)
Dann gibt es noch eine Fraktion, die sich unabhängig von (1) und (2) darum sorgt, das es nicht "angemessen" sein kann, wenn man z.B. einem Alleinstehenden mit 130 m² Haus die vollen Heizkosten erstattet anstelle der ihm bei einer Wohnung zustehenden max. 50 m².
(da aber das Haus an sich gesetzlich "angemessen" ist, muss auch die Beheizung angemessen sein)
Lass Dich also von Deinem Fallmanager überraschen, wie er mit Deinem Problem umgehen möchte. Grundsätzlich macht Lösung 1 für Dich den meisten Sinn und ist auch für das Amt am einfachsten.
Viel Erfolg
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