Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Änderungsbescheidt/Bewiligungsbescheidt
Hallo ,
ich bräuchte mal eure Hilfe.
Im Juli bekam ich noch einen Bewilligungsbescheidt das jetzt für Ost und West der gleiche Regeleistungsbedarf gilt
Vor einer Woche bekam ich dann einen Änderungs bescheidt und bekomme ab August fast über 200,-€ weniger.
Folgendes : Habe ein Eigenheim mit Einliegerwohnung . Ich bewohne diese Einliegerwohnung. Meine Eltern den anderen Teil. Da ich der Eigentümer bin sollen jetzt meine Eltern ( beide Renter) 2/3 der Kosten mittragen.
D.h:
Schornsteinfeger
Wartung Heizung
Grundsteuer
Kredit (Zins)
Gebäudehaftpflicht
Instandhaltung.
Meine Eltern zahlen keine Miete ,da sie das Haus zur Hälfte mitfinanziert haben.An den Verbrauchskosten beiteitigen sie sich aber.
Diese wurden aber auch schon vorher vom Arbeitsamt zu je 1/3 abgerechnet (Ist ja auch ok )
Nur die anderen Kosten sollen auf einmal auch zu je 1/3 pro person aufgeteilt werden.
Als Grund nannte man mir das dies schon seid Feb. 2006 so gilt ,und ich bis dahin nur Glück gehabt hätte. sowie die sonstigen § die wie immer angehängt werden.
So und noch eine kleinigkeit .Warmwasseranteile wurden mir 6,66€ abgezogen . Was soll den der Müll ? Als Grund nannte man mir das die Warmwasserpumpe mit Strom läuft . Und Stromkosten zahlen sie nicht.
Ich sage dazu nur das Ich nirgents Stromkosten angegeben habe . Und das die Heizkosten auf reiner Ergasrechnungl berechnet wurden.
Ich werde zwar vorraussichtlich in 3 Monaten eine Arbeit bekommen . Aber es wäre schön wenn ich für die Leute vom Amt mal einen vernünftigen Widerspruch abgeben könnte.
Die Ägypter
18.07.2006, 21:49
So und noch eine kleinigkeit .Warmwasseranteile wurden mir 6,66€ abgezogen . Was soll den der Müll ? Als Grund nannte man mir das die Warmwasserpumpe mit Strom läuft
Warmwasser ist aus dem Regelsatz zu zahlen (das mit der Pumpe ist wirklich Müll!) - wenn du dafür nur pauschal 6,66 angerechnet bekommst, kannst du dich glücklich schätzen...
Ich z.B. erwärme mein Wasser über Strom - und hätte gern einen solchen pauschalen Abzug, denn ich befinde mich im Nachteil denjenigen gegenüber, die nur einen pauschalen Warmwasserabzug von den Heizkosten haben...
Ich zahle 70 Euro für Strom jeden verdammten Monat - und davon entfallen - nach Messungen mit einem Zählgerät - 40 Euro auf Warmwasser!
StephanK
18.07.2006, 22:33
Was die anderen Kosten wie Schornsteinfeger usw. angeht hängt es ein wenig davon ab, ob und ggf. wie das Wohnen Deiner Eltern rechtlich geregelt ist. Einen Mietvertrag habt Ihr wohl nicht abgeschlossen, und von einem Dauerwohnrecht hast Du jedenfalls nichts geschrieben. Wenn es also keine eindeutige Regelung gibt, erscheint mir das Verlangen des Alg II-Trägers schon gerechtfertigt, denn er will keine Kosten tragen, die eine nicht von Dir bewohnte Wohnung betreffen. Fraglich ist allerdings, ob man das so nach Kopfteilen aufteilen kann oder nicht eher nach jeweils bewohnter Wohnfläche aufteilen müsste.
Ich könnte mir vorstellen, dass Du Eigentümer bist, um sozusagen die Erbfolge vorwegzunehmen. Es dürfte empfehlenswert sein, das Wohnrecht der Eltern und ihre finanziellen Verpflichtungen verbindlich festzuschreiben. Am besten fragt Ihr danach den Notar, der auch den Eigenheimerwerb beurkundet hat.
Betroffener
18.07.2006, 23:06
Leider ist das mit der Pumpe für Warm-Wasser kein Müll, denn die Dinger laufen üblicherweise rund um die Uhr. Auch sollte nr5live froh sein, dass im nicht noch ein Gasanteil für die Warmwasserbereitung abgezogen wurde.
Mit den 6,66 € kann er glücklich sein (obwohl ein Gericht ermittelt hat, dass in den Tiefen des Regelsatzes nur 6,23 € an Kosten für Warmwasser versteckt sind - aber da ginge es um Abzüge in anderen Dimensionen).
Die Ägypter
19.07.2006, 00:15
Mit den 6,66 € kann er glücklich sein (obwohl ein Gericht ermittelt hat, dass in den Tiefen des Regelsatzes nur 6,23 € an Kosten für Warmwasser versteckt sind - aber da ginge es um Abzüge in anderen Dimensionen).
Zumal es eine Ungleichbehandlung darstellt und nur ein Schätzwert ist - diejenigen, die Warmwasser über Strom erzeugen müssen, hingegen die sprichwörtliche Ar sch-Karte haben!
Denn dann würde z.B. ich nur 42 Euro für Strom und Warmwasser aus dem Regelsatz zahlen - so habe ich aber fast 30 Euro weniger... bei identischen Regelsätzen, wohlgemerkt!
Das mit der Warmwasserpumpe versteh ich nicht . Stromkosten bezahle ich selbst und nicht die AAgentur. Ich bezahle doch nicht 2 mal die Stromkosten für die Pumpe ?
Einmal für den Enegielieferant und einmal wird mir das Geld von der AAgenturt abgezogen . Das grenzt ja schon an Abzocke und Betrug . :twisted:
Die Pumpe ist zeitgesteuert und läuft max. 8h pro tag und nicht 24h.
Zu den Stromkosten ; es gibt für jeden Haushalt einen eigenen Stromzähler.
Zum Haus . Es sind 2 Haushalte . Jede Wohnung hat seinen eigenen Eingang.
Gas, Wasser, Müll diese kosten werden natürlich von jedem bezahlt.
Achso zum Mietvertrag : es gibt sogar einen , in dem drin steht das meine Eltern keine Miete bezahlen müssen und ich keine Miete bekomme .
So das ich für alle Kosten allein aufkomme !!!
Diesen Vertrag habe ich der AAGentur ja auch schon mehr als einmal vorgelegt.
Wahrscheinlich ist er mal wieder abhanden gekommen und deshalb weiss wahrscheinlich auch die Sachbearbeiterin mal wieder nicht bescheidt.
Die Ägypter
19.07.2006, 12:38
Das mit der Warmwasserpumpe versteh ich nicht . Stromkosten bezahle ich selbst und nicht die AAgentur. Ich bezahle doch nicht 2 mal die Stromkosten für die Pumpe ?
Einmal für den Enegielieferant und einmal wird mir das Geld von der AAgenturt abgezogen . Das grenzt ja schon an Abzocke und Betrug . :twisted:
Jep - das sehe ich genauso!!!!
Das du deine Eltern teils unentgeltlich bei dir wohnen lässt - ohne eingetr. Wohnrecht (Grundbuch) respektive Absegnung durch einen Notar, steht aber auf einem anderen Blatt Papier... Ich denke nicht, dass die Allgemeinheit dafür indirekt aufkommen wird müssen. Es ist ein reines Zugeständnis von dir und gesetzlich so nicht legitimiert.
Geschützt ist Wohneigentum, welches selbst genutzt wird - hier werden Teile nicht genutzt, und es ist nicht nur auf die Nebenkosten/Verbrauchskosten (Beteiligung der Eltern) abzustellen. Du kannst "nur" die Kosten der Einliegerwohnung geltend machen.
Ansonsten gilt das was Stephan richtig feststellt:
Es dürfte empfehlenswert sein, das Wohnrecht der Eltern und ihre finanziellen Verpflichtungen verbindlich festzuschreiben. Am besten fragt Ihr danach den Notar, der auch den Eigenheimerwerb beurkundet hat
Betroffener
19.07.2006, 13:47
Ich will hier nicht auf Prinzipien herumreiten, aber der nette Gesetzgeber hat es halt so gemeint:
1. Im Regelsatz sind 6,23 € für die Warmwasseraufbereitung versteckt (hat ein Gericht herausgefunden).
2. Über die Kosten der Unterkunft (Miete und Heizung) werden weder Stromkosten noch Warmwasseraufbereitung bezahlt. Deswegen wird ein Anteil aus den Heizkosten für die Warmwasseraufbereitung herausgerechnet, wenn die diese über die Heizung erfolgt.
Die Bezugsgrössen dieses Anteils waren und sind immer wieder Streitpunkte je nach Art der Warmwasseraufbereitung und werden vielfach recht willkürlich angesetzt.
Daher die Meinung, dass Du mit 6,66 € Abzug recht gut bedient bist.
Nachtrag:
Stromkosten einer Umwälzpumpe sind Heizkosten gemäß §22 Abs. 1 SGBII (http://www.sozialticker.com/stromkosten-einer-umwaelzpumpe-sind-heizkosten-gemaess-22-abs-1-sgbii.html)
Danke erstmal , jetzt verstehe ich erstmal nur Bahnhof . Werde mir erstmal die neuen Gesetze bei Erwerbslos.de herunterladen und mal ganz ganz ganz langsam mich weiter schlau machen.
Trotzdem Danke für euere Hilfe :Respekt:
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.