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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Antrag auf Auszug des Sohnes abgelehnt


Mari
24.04.2008, 09:16
Ich habe am 6 August 07 bei der Leistungsabteilung der AfB
den Antrag gestellt, dass mein Sohn (19) ausziehen kann. Begründet habe ich meinen Antrag damit das unser Verhältnis so kaputt ist das meine Gesundheit angegriffen ist.( Angstzustände, Panikattacken, psychosomatische Störungen). Mein Sohn ist Respektlos, denunziert mich, beschimpft mich auf das übelste und unterstellt mir unglaubliche Dinge. Er haust in seinem Zimmer wie ein Penner. Regeln kennt er nicht bzw. er ignoriert diese. Ich bin immer froh wenn er das Haus verlässt.

Dank eines Termins bei meiner Fallmanagerin am 10. August 07 wurde der soziale Dienst eingeschaltet und ich bekam umgehend einen Termin.
Eine Psychologin führte ein Gespräch mit mir und meinte, es sei kein zumutbarer Zustand was das Zusammenleben mit meinem Sohn angeht.
Sie stellte den Antrag mich bis 12.01.08 aus der Vermittlung heraus zunehmen weil mein Gesundheitszustand im Moment keine Arbeitsaufnahme zulässt. Außerdem würde sie einen Bericht an die Leistungsabteilung schicken.

Ich suche nach einen Therapeutin, kurzfristig bekam ich einen Termin bei der Diakonie in Gelsenkirchen. Leider war das nur eine kurzfristige Lösung, weil weder die Krankenkasse noch die AfB die Kosten übernehmen wollten.
Die Diakonie Gelsenkirchen darf nur für Menschen tätig werden die auch in Gelsenkirchen leben, weil die Commune eine Vereinbarung geschlossen hat.
Da ich aber nur der Arbeitsagentur für Arbeit Gelsenkirchen unterliege selber aber in Bottrop lebe, gilt diese Vereinbarung nicht für die Commune in Bottrop.
Ich habe natürlich versucht bei anderen Psychotherapeuten unter zu kommen, aber mehr als auf die Warteliste zu kommen habe ich bisher nicht erreicht.

Fakt ist, die Symptome der psychischen Störungen, können selbst in einer Therapie nicht behoben werden, weil die Ursache (nämlich mein Sohn) immer noch bei mir wohnt.

Der Außendienst kam auch zu uns, mein Sohn war nicht mal bereit mit den zwei Damen zu sprechen. Man sagte mir dann, sie glauben nicht das mein Antrag bewilligt werden wird, weil sie keine Notwenigkeit sehen.
(es wäre nicht so schlimm, wie ich es darstellen würde).

Ablehnungsbescheid bekam ich erst im Februar 08, nachdem ich mehrfach bei der AfB angerufen habe um den Stand der Dinge zu erfahren.
Angeblich habe der soziale Dienst festgestellt, das meine Erkrankung nicht auf das Zusammenleben mit meinem Sohn herrührt, sondern daran, dass meine Bewerbungen und Bemühungen um Arbeit nicht erfolgreich sind.

Fazit: mein Sohn kann hier wohnen bleiben bist er 25 Jahre ist.
Belehrung:Sollte er vorher ausziehen und seinen Lebenunterhalt nicht selber bestreiten können, stehen im nur 80 % der Regelleistungen zu, sprich 278,00 Euro für eventuelle Kosten der Unterkunft kommt die AfB dann nicht auf.

Letzte Woche hatte ich einen Termin bei meiner neuen Fallmanagerin und was muss ich da hören, die Psychologin die mit mir im August das Gespräch geführt hat, sagt ganz klar das meine Erkrankung darauf zurück zuführen ist, weil das Verhältnis zwischen mir und meinem Sohn zerrüttet ist.
Ich dachte ich fall da vom Stuhl. Ich verlangte eine Kopie des Berichtes, das allerdings wurde mir verweigert, ich kann den Bericht lesen, aber die Fallmanagerin darf mir keine Kopie aushängigen.

Nun mal meine Frage, habe ich nicht ein Recht darauf es schwarz auf weiss zu bekommen, was die Psychologin festgestellt hat?
Die Aussagen der SB von der Leistungsabteilung und der Bericht wiedersprechen sich ja offentsichtlich.

Wäre es ratsam einen Anwalt einzuschalten der eine Klärung herbei führt?

Lg Mari

Roady
24.04.2008, 09:40
Der Anwalt wäre mit Sicherheit keine schlechte Lösung schau mal ob Du einen in Deiner Gegend findest http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx

Mari
24.04.2008, 10:02
:danke:für die Liste...werde mich da gleich mal reinlesen und sehen ob jemand mir helfen kann

lg Mari

Roady
24.04.2008, 10:08
Viel Spaß und viel Glück, denke da ist einiges an Potential drinnen in Deinem Fall, an dem sich ein bissiger Anwalt richtig austoben kann - würde mich nicht wundern, wenn sich sogar irgendwann noch die Staatsanwaltschaft mit der Sachen befassen wird, hauptsache Arzt und Anwalt hacken in die gleiche Kerbe.

restart
24.04.2008, 10:19
Nun mal meine Frage, habe ich nicht ein Recht darauf es schwarz auf weiss zu bekommen, was die Psychologin festgestellt hat? Gem. § 25 Abs. 5 SGB X kannst du eine Kopie oder abschrift verlangen. (5) 1Soweit die Akteneinsicht zu gestatten ist, können die Beteiligten Auszüge oder Abschriften selbst fertigen oder sich Ablichtungen durch die Behörde erteilen lassen. 2Die Behörde kann Ersatz ihrer Aufwendungen in angemessenem Umfang verlangen.
Es besteht aber sicher auch die Möglichkeit, sich das Schreiben von der Psychologin direkt zu besorgen, denn auch da hast du das Recht auf Einsicht in deine Krankenakte.

Wäre es ratsam einen Anwalt einzuschalten der eine Klärung herbei führt? Ich denke, dass es in deinem Fall auch sehr angebracht ist, damit du gegen die Entscheidung der ARGE ankommst. Lies dazu bitte auch das Thema Beratungshilfe. (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=abchnittsueberschrift_allgemeines#faq_ beratungshilfegesetz)

Mari
31.05.2008, 18:56
Viel Spaß und viel Glück, denke da ist einiges an Potential drinnen in Deinem Fall, an dem sich ein bissiger Anwalt richtig austoben kann - würde mich nicht wundern, wenn sich sogar irgendwann noch die Staatsanwaltschaft mit der Sachen befassen wird, hauptsache Arzt und Anwalt hacken in die gleiche Kerbe.


durch meine Erkrankung habe ich die letzten Antworten erst heute gelesen.
einen Anwalt habe ich noch nicht eingeschaltet weil ich einfach nicht in der Lage dazu war. Ich hole mir mal wieder stehauf Medikamente was am
Freitag 30.05.2008 wieder bei der Psychologin die übrigens für die AA arbeitet, sie sagte mir auch das ich keine Abschrift erhalten würde.
Allerdings will sie sich jetzt für mich einsetzen...ärztliches Attest über meinen Gesundheitszustand...warum und wodurch es ausgelöst wird...liegt klar auf der Hand sagte sie mir im Gespräch...die Situation mit meinem lieben Sohn macht mich eben krank. Dann wird sie mit der zuständigen SB von der AfB Kontakt aufnehmen und erneut einen Antrag auf Genehmigung stellen das mein Sohn eine Wohnung/zimmer anmieten kann. Sollte das wieder nichts bringen...ich heirate noch in diesem Jahr, werde umziehen und dann bin ich um ein Problem ärmer hoffe ich, denn mein Supersohn wird nicht mit mir gehen können.

LG Mari

Mari
10.07.2008, 07:53
Nun bewegt sich hier was. Ich habe erneut den psychologischen Dienst der AA besuchen müssen. Die zuständige Psychologin hat in einem Gutachten folgenden festgestellt:

Auszug vom Gutachten Juni 2008

Damit Frau xy wieder ins Berufsleben intigriert werden kann, ist eine räumliche Trennung von Ihren Sohn Herrn xy unumgänglich. Durch die täglichen Auseinandersetzungen, die demütigend und erniedrigens zugleich sind, wird das jetzige Krankheitsbild von Frau xy verstärkt und führt dazu, dass eine Arbeitsaufnahme unter den derzeitigen Gegebenheiten nicht möglich ist.

Das Gutachten wurde von meine Fallmanagerin an meinen Sachbearbeiter bei der AfB weitergeleitet. Ich habe jetzt einen Termin zur persönlichen Vorsprache neb´s meinem Sohn am 24.07.08 um erneut den Antrag auf Auszug zu stellen. Werde euch natürlich auf dem laufenden halten was daraus wird.

LG Mari