Mari
24.04.2008, 09:16
Ich habe am 6 August 07 bei der Leistungsabteilung der AfB
den Antrag gestellt, dass mein Sohn (19) ausziehen kann. Begründet habe ich meinen Antrag damit das unser Verhältnis so kaputt ist das meine Gesundheit angegriffen ist.( Angstzustände, Panikattacken, psychosomatische Störungen). Mein Sohn ist Respektlos, denunziert mich, beschimpft mich auf das übelste und unterstellt mir unglaubliche Dinge. Er haust in seinem Zimmer wie ein Penner. Regeln kennt er nicht bzw. er ignoriert diese. Ich bin immer froh wenn er das Haus verlässt.
Dank eines Termins bei meiner Fallmanagerin am 10. August 07 wurde der soziale Dienst eingeschaltet und ich bekam umgehend einen Termin.
Eine Psychologin führte ein Gespräch mit mir und meinte, es sei kein zumutbarer Zustand was das Zusammenleben mit meinem Sohn angeht.
Sie stellte den Antrag mich bis 12.01.08 aus der Vermittlung heraus zunehmen weil mein Gesundheitszustand im Moment keine Arbeitsaufnahme zulässt. Außerdem würde sie einen Bericht an die Leistungsabteilung schicken.
Ich suche nach einen Therapeutin, kurzfristig bekam ich einen Termin bei der Diakonie in Gelsenkirchen. Leider war das nur eine kurzfristige Lösung, weil weder die Krankenkasse noch die AfB die Kosten übernehmen wollten.
Die Diakonie Gelsenkirchen darf nur für Menschen tätig werden die auch in Gelsenkirchen leben, weil die Commune eine Vereinbarung geschlossen hat.
Da ich aber nur der Arbeitsagentur für Arbeit Gelsenkirchen unterliege selber aber in Bottrop lebe, gilt diese Vereinbarung nicht für die Commune in Bottrop.
Ich habe natürlich versucht bei anderen Psychotherapeuten unter zu kommen, aber mehr als auf die Warteliste zu kommen habe ich bisher nicht erreicht.
Fakt ist, die Symptome der psychischen Störungen, können selbst in einer Therapie nicht behoben werden, weil die Ursache (nämlich mein Sohn) immer noch bei mir wohnt.
Der Außendienst kam auch zu uns, mein Sohn war nicht mal bereit mit den zwei Damen zu sprechen. Man sagte mir dann, sie glauben nicht das mein Antrag bewilligt werden wird, weil sie keine Notwenigkeit sehen.
(es wäre nicht so schlimm, wie ich es darstellen würde).
Ablehnungsbescheid bekam ich erst im Februar 08, nachdem ich mehrfach bei der AfB angerufen habe um den Stand der Dinge zu erfahren.
Angeblich habe der soziale Dienst festgestellt, das meine Erkrankung nicht auf das Zusammenleben mit meinem Sohn herrührt, sondern daran, dass meine Bewerbungen und Bemühungen um Arbeit nicht erfolgreich sind.
Fazit: mein Sohn kann hier wohnen bleiben bist er 25 Jahre ist.
Belehrung:Sollte er vorher ausziehen und seinen Lebenunterhalt nicht selber bestreiten können, stehen im nur 80 % der Regelleistungen zu, sprich 278,00 Euro für eventuelle Kosten der Unterkunft kommt die AfB dann nicht auf.
Letzte Woche hatte ich einen Termin bei meiner neuen Fallmanagerin und was muss ich da hören, die Psychologin die mit mir im August das Gespräch geführt hat, sagt ganz klar das meine Erkrankung darauf zurück zuführen ist, weil das Verhältnis zwischen mir und meinem Sohn zerrüttet ist.
Ich dachte ich fall da vom Stuhl. Ich verlangte eine Kopie des Berichtes, das allerdings wurde mir verweigert, ich kann den Bericht lesen, aber die Fallmanagerin darf mir keine Kopie aushängigen.
Nun mal meine Frage, habe ich nicht ein Recht darauf es schwarz auf weiss zu bekommen, was die Psychologin festgestellt hat?
Die Aussagen der SB von der Leistungsabteilung und der Bericht wiedersprechen sich ja offentsichtlich.
Wäre es ratsam einen Anwalt einzuschalten der eine Klärung herbei führt?
Lg Mari
den Antrag gestellt, dass mein Sohn (19) ausziehen kann. Begründet habe ich meinen Antrag damit das unser Verhältnis so kaputt ist das meine Gesundheit angegriffen ist.( Angstzustände, Panikattacken, psychosomatische Störungen). Mein Sohn ist Respektlos, denunziert mich, beschimpft mich auf das übelste und unterstellt mir unglaubliche Dinge. Er haust in seinem Zimmer wie ein Penner. Regeln kennt er nicht bzw. er ignoriert diese. Ich bin immer froh wenn er das Haus verlässt.
Dank eines Termins bei meiner Fallmanagerin am 10. August 07 wurde der soziale Dienst eingeschaltet und ich bekam umgehend einen Termin.
Eine Psychologin führte ein Gespräch mit mir und meinte, es sei kein zumutbarer Zustand was das Zusammenleben mit meinem Sohn angeht.
Sie stellte den Antrag mich bis 12.01.08 aus der Vermittlung heraus zunehmen weil mein Gesundheitszustand im Moment keine Arbeitsaufnahme zulässt. Außerdem würde sie einen Bericht an die Leistungsabteilung schicken.
Ich suche nach einen Therapeutin, kurzfristig bekam ich einen Termin bei der Diakonie in Gelsenkirchen. Leider war das nur eine kurzfristige Lösung, weil weder die Krankenkasse noch die AfB die Kosten übernehmen wollten.
Die Diakonie Gelsenkirchen darf nur für Menschen tätig werden die auch in Gelsenkirchen leben, weil die Commune eine Vereinbarung geschlossen hat.
Da ich aber nur der Arbeitsagentur für Arbeit Gelsenkirchen unterliege selber aber in Bottrop lebe, gilt diese Vereinbarung nicht für die Commune in Bottrop.
Ich habe natürlich versucht bei anderen Psychotherapeuten unter zu kommen, aber mehr als auf die Warteliste zu kommen habe ich bisher nicht erreicht.
Fakt ist, die Symptome der psychischen Störungen, können selbst in einer Therapie nicht behoben werden, weil die Ursache (nämlich mein Sohn) immer noch bei mir wohnt.
Der Außendienst kam auch zu uns, mein Sohn war nicht mal bereit mit den zwei Damen zu sprechen. Man sagte mir dann, sie glauben nicht das mein Antrag bewilligt werden wird, weil sie keine Notwenigkeit sehen.
(es wäre nicht so schlimm, wie ich es darstellen würde).
Ablehnungsbescheid bekam ich erst im Februar 08, nachdem ich mehrfach bei der AfB angerufen habe um den Stand der Dinge zu erfahren.
Angeblich habe der soziale Dienst festgestellt, das meine Erkrankung nicht auf das Zusammenleben mit meinem Sohn herrührt, sondern daran, dass meine Bewerbungen und Bemühungen um Arbeit nicht erfolgreich sind.
Fazit: mein Sohn kann hier wohnen bleiben bist er 25 Jahre ist.
Belehrung:Sollte er vorher ausziehen und seinen Lebenunterhalt nicht selber bestreiten können, stehen im nur 80 % der Regelleistungen zu, sprich 278,00 Euro für eventuelle Kosten der Unterkunft kommt die AfB dann nicht auf.
Letzte Woche hatte ich einen Termin bei meiner neuen Fallmanagerin und was muss ich da hören, die Psychologin die mit mir im August das Gespräch geführt hat, sagt ganz klar das meine Erkrankung darauf zurück zuführen ist, weil das Verhältnis zwischen mir und meinem Sohn zerrüttet ist.
Ich dachte ich fall da vom Stuhl. Ich verlangte eine Kopie des Berichtes, das allerdings wurde mir verweigert, ich kann den Bericht lesen, aber die Fallmanagerin darf mir keine Kopie aushängigen.
Nun mal meine Frage, habe ich nicht ein Recht darauf es schwarz auf weiss zu bekommen, was die Psychologin festgestellt hat?
Die Aussagen der SB von der Leistungsabteilung und der Bericht wiedersprechen sich ja offentsichtlich.
Wäre es ratsam einen Anwalt einzuschalten der eine Klärung herbei führt?
Lg Mari