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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : arbeitslosengeld 1 neues gesetz


wilfried seinsche
24.04.2008, 12:22
sehr geehrtes team,
das gesetz zur neuregelung von arb.los.geld 1 wurde am 12.03.2008 über den bundesrat gebracht.die gesetzes novelle lag aber erst anfang april dem arbeitsamt vor.ohne vorherige information(medien auch nicht) wurde noch ein stichtag passus dem gesetz zugefügt.

damit bekommen nur die die verlängerte leistung auf 24monate ,die seit anfang 2008 leistungen bezogen haben.

in meinem fall endete die alte leistung von 18monaten im november 2007.
damit fehlt mir nun 1 monat um nach der neuen regelung leistung zu erhalten.
dies ist nicht nur ungerecht(45jahre in die rentenkasse eingezahlt) sondern diese regelung kam ohne information :sdagegen:zu tage und völlig überraschend.
was ist nun zu tun.

mfg
badiagran

fragi
24.04.2008, 12:42
Hallo wilfried seinsche,

nun ich sehe da keine große Möglichkeit des Ansatzes für eine Klage, denn die Sozialgerichte im Allgemeinen Beschäftigen sich nur mit der Auslage des Gesetzes... Hier ist aber ein eindeutiger Stichtag gegeben, weshalb dies eigentlich nur aufgehoben werden könnte, wenn es gegen die Verfassung verstößt (Bundesverfasungsgericht).

Dies seh ich aber nicht, denn es gibt überall Stichtage. Ich für meinen Fall bin auch nicht glücklich darüber dass ich erst mit 67 in Rente gehen soll... Aber gegen an kommt man trotzdem nicht, weshalb ich eine Klage für Aussichtslos halten würde.

Vor allem deshalb, weil wenn der Bundestag noch in Ausschüssen plant, und es nur Entwürfe, keine Entscheidungen gibt, diese auch nicht unbedingt nach außen gelangen.

Außerdem: Wer in der Presse erwähnt schon groß, was die Arbeitslosenzahlen wirklich zu bedeuten haben? :)

-> Da die Umfrage nicht wirklich gescheite Antwortmöglichkeiten hatte, hab ich diese rausgenommen. Wer ne Meinung hat kann diese auch hier hinterlassen!