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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fristlose Kündigung - Sperzeit?


Kassandra
24.04.2008, 20:21
Hallo alle miteinander,

wusste gar nicht, dass es so ein reges Forum gibt!!! Finde ich SUPER!

Ich bin zum 1. Mal im Leben ganz überraschend ohne Arbeit und wirklich unerfahren. Am 16.04.08 wurde mir fristlos gekündigt und habe neben der ganzen Ungewissheit wahrscheinlich noch –zig Fragen. Ich hoffe, dass ich auf Eure Hilfe und Tipps rechnen kann.

Kurz zu meinen Fall:

Ich war bisher teilzeitbeschäftigt (65%), bin verheiratet und habe ein 3-jähriges Kind.

Im November 2007 ist mir vom AG , im Rahmen betrieblicher Umstrukturierung, ein neuer Arbeitsplatz in Dortmund angeboten worden (Entfernung 128 Km). Dieses Angebot musste ich ablehnen.

Für diese Umstrukturierungsmaßnahmen gibt es eine Zusatzvereinbarung, die u. a. das zumutbare Arbeitsplatzangebot definiert. Aus dieser geht hervor, dass ein Arbeitsplatz zumutbar ist, wenn die tägliche Rückkehr zum Wohnort möglich ist. Diese ist möglich, wenn der zeitliche Aufwand für den Hin- und Rückweg mit öffentlichen Verkehrmitteln 2 ½ Stunden nicht überschreitet.
Die Hin- und Rückfahrt mit öffentlichen Verkehrmitteln nach Dortmund würde in diesem Fall etwa 4 Stunden dauern – bei 6 Arbeitsstunden pro Tag.

Hinzu kommt auch, dass ich bei den Abfahrtszeiten (z.B. 6.32 Uhr) keine Möglichkeit mehr hätte, meine Tochter zum Kidergarten zu bringen oder abzuholen. Mein Mann kann es durch seine Arbeitszeiten und gelegentliche Außendiensttätigkeit nicht gewährleisten.

Ohne auf meine Hinderungsgründe einzugehen wurde ich ohne Anhörung nach Oelde versetzt. Dieser Versetzung habe ich widersprochen. Hier gilt auch das gleiche Spiel: mit öffentlichen Verkehrmitteln wäre ich 3 Stunden 21 Minuten unterwegs!

Da u.a. auch die Betreuung meines Kindes nicht gewährleistet worden wäre, habe ich meine Arbeitkraft weiterhin in meiner „alten“ Arbeitsstelle zur Verfügung gestellt. Das wurde auch gut 1 ½ Wochen toleriert. Anschließend wurde mir ein Hausverbot erteilt.

Da ich der Versetzung nicht Folge geleistet habe/leisten konnte wurde ich überraschend ohne vorherige Abmahnung fristlos gekündigt. Gegen diese Kündigung wurde bereits Klage eingereicht.

Nach vielem Schreiben nun meine Fragen:

1) muss ich mit einer Sperrzeit von 12 Wochen rechnen?
2) wenn ja, gibt es Möglichkeiten, diese zu umgehen ggf. zu verkürzen?
3) muss ich auf Besonderheiten bei dem „Fragebogen zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses nach Kündigung durch den Arbeitgeber“ achten? Gibt es hier ggf. Fallen?

Ich hoffe, das Lesen langweilt nicht zu doll, bin für jede Rückmeldung oder jeden Tipp dankbar. Vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße und bis zum nächsten Mal
Kassandra

einsamer Wolf
24.04.2008, 21:17
1) muss ich mit einer Sperrzeit von 12 Wochen rechnen?

Nein, du hast dir schon die Frage selbst beantwortet.

Diese ist möglich, wenn der zeitliche Aufwand für den Hin- und Rückweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln 2 ½ Stunden nicht überschreitet.

Dein Arbeitgeber hätte dir also einen dem entsprechenden Arbeitsplatz anbieten müssen und dies hat er nicht getan. Die Fristlose Kündigung halte ich schon allein aus diesem Grund für unbegründet.


§ 144 Ruhen bei Sperrzeit

(1) 1Hat der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, ruht der Anspruch für die Dauer einer Sperrzeit. 2Versicherungswidriges Verhalten liegt vor, wenn

der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat (Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe),

Und das hast du nicht getan, es ist ja noch nicht einmal klar ob dein Arbeitgeber mit diesem Ding durchkommt zu mal du ja noch Kinder. Ich hätte einer solchen Versetzung auch nicht zugestimmt wenn die Betreuung meiner Kinder nicht gewährleistet währe.

einsamer Wolf
24.04.2008, 21:30
Ach ja, habe ich noch vergessen zum Thema Fristlose Kündigung siehe Wikipedia!

Fristlose Kündigung
Von einer fristlosen Kündigung, auch "außerordentliche Kündigung" genannt, spricht man im deutschen (http://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland) Arbeitsrecht bei einer sofortigen Aufhebung eines Arbeitsvertrags (http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsvertrag) nach § 626 (http://bundesrecht.juris.de/bgb/__626.html) BGB. Der Unterschied zu einer normalen Kündigung (außer die Nichteinhaltung der normalen Kündigungsfristen (http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigungsfrist) gemäß § 622 BGB) liegt darin, dass bei einer fristlosen Kündigung kein Recht auf eine Abfindung (http://de.wikipedia.org/wiki/Abfindung) entsteht. Des Weiteren kann im Falle einer arbeitgeberseitigen (http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitgeber) Kündigung für eine bestimmte Zeit nach der Kündigung Arbeitslosengeld (http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld) nicht eingefordert werden. Eine fristlose Kündigung kann ausgesprochen werden, wenn Umstände existieren, die ein weiteres Bestehen des Arbeitsverhältnisses (http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsverh%C3%A4ltnis) für den Kündigenden unzumutbar erscheinen lassen. Der Grund für die fristlose Kündigung muss im Kündigungsschreiben nicht angegeben werden, der Kündigende muss dem Gekündigten jedoch auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen. Ein solcher Grund für eine fristlose Kündigung wäre z. B. gegeben nach einer Straftat im Betrieb (z. B. Diebstahl auch von geringwertigen Sachen siehe Bienenstichfall (http://de.wikipedia.org/wiki/Bienenstichfall), Untreue, Körperverletzung), bei Arbeitsverweigerung, grober Beleidigung, gravierendem Vertrauensbruch, Verletzung der Arbeitsschutzbestimmungen (http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsschutz) oder Nichtzahlung erheblicher Lohnrückstände, nicht jedoch bei Alkoholabhängigkeit (http://de.wikipedia.org/wiki/Alkoholabh%C3%A4ngigkeit) (hier käme jedoch eine personenbedingte ordentliche Kündigung in Betracht).

Das dürfte dem Arbeitsamt auch als Argumentation reichen.:razz:

Kassandra
25.04.2008, 10:17
Vielen Dank einsamer Wolf!
Deine Ausführungen haben mich ein wenig aufgebaut und beruhigt.

Bis zum nächstel Mal

Kassandra:danke: