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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eltern und Sohn kommen nicht mehr klar


Mausezahn
24.04.2008, 22:38
Hallo alle zusammen!

Hoffentlich ist mein Beitrag hier so richtig. Sonst verschiebt ihn bitte :)

Es geht um eine befreundete Familie von uns.
In der Familie leben neben drei kleinen Kindern (7, 5 und 2) auch noch ein Sohn aus erster Ehe des Mannes. Der Sohn ist 22. Offiziell gehört der Sohn nicht zur Bedarfsgemeinschaft. Er ist arbeitslos und bemüht sich auch nicht darum, Arbeit zu finden. Seine Ausbildung hat er abgebrochen. Stattdessen konsumiert er Drogen in seinem Zimmer und unsere Freunde haben - verständlicherweise, wie ich finde - Angst um die kleineren Kinder. Heftige Streitereien zwischen Eltern und Sohn sind an der Tagesordnung und eigentlich ist niemand mit der Situation so zufrieden.
Unsere Freunde wollen demnächst sehr wahrscheinlich umziehen. Aus o. g. Gründen würden sie eigentlich gern sehen, wenn der Sohn nicht mit ihnen umzieht. Aber er ist halt noch unter 25 und scheint sich, abgesehen von den Streitereien, im Hotel Mama sehr wohl zu fühlen, denn er kümmert sich um gar nichts. Er ist bisher noch nicht einmal arbeitslos gemeldet.
Gibt es für die Eltern eine Chance, ohne den Sohn umzuziehen? Natürlich soll er nicht auf der Strasse leben. Aber es kann doch nicht sein, dass er sich durchziehen lässt, sich um nichts kümmert, weil es ja so bequemer ist.

Liebe Grüße
Mausezahn

fragi
25.04.2008, 10:17
Hallo Mausezahn,

ja die Chance besteht sicherlich...
Würden sie hart gesagt umziehen, und ihn nicht mitnehmen, dann wäre folgender Fall gegeben:

Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. 2Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn
ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.


Quelle: §22 Abs.2a SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__22.html)

Denn nehmen sie ihn nicht mit (was sie nicht müssen!) liegt ein schwerwiegender Grund vor, der anzunehmen lässt, dass das Familienverhältnis dermaßen "zerüttet" ist, dass eine Abschiebung ins Hotel Mama nichtmehr möglich ist.

Ein Unterhaltsanspruch wäre sowieso nur als "Normaler" Anspruch gegeben, also genauso als wenn er 26 wäre... Denn er hat die Ausbildung abgeschlossen!

Das bedeutet auch, wenn er gegen seine Eltern nichts geltend machen will (genauso wie ein 26 Jähriger) brauch er das nicht...
Die ARGE kann ihm jedenfalls das nicht abnehmen und sagen wir machen das:

Ein Unterhaltsanspruch nach bürgerlichem Recht geht nicht über, wenn die unterhaltsberechtigte Person
mit dem Verpflichteten verwandt ist und den Unterhaltsanspruch nicht geltend macht

Quelle: §33 Abs.2 Nr.2 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__33.html)

DIe Ausnahme von der Regel ist er nicht, denn er hat ja die Ausbildung abgeschlossen. Also müsste er nur von sich sagen, das Verhältnis ist zerüttet, ich lauf da nicht hinterher... (Scheint mir der Beschreibung nach sowieso keiner zu sein, der am Ball bleiben würde :) )

Würden seine Eltern das natürlich so machen, müsste er den Weg zur ARGE allein finden, und auch die Unterlagen usw allein durcharbeiten!

Wegen den Drogen sollte ihn die ARGE am Besten dann mal in ne Therapie stecken, jedenfalls soweit meine Meinung!

Du musst mal in diesem U25 Forum schauen, hier gibts viele änliche Themen... Bei vielen hats genauso hingehauen...

restart
25.04.2008, 12:30
Ergänzend:

Hallo Mausezahn,

deine Bekannten müssten allerdings die Sache auch praktisch irgendwie lösen. Denn einfach die Wohnung kündigen und in Nacht und Nebel den Sohn zurückzulassen ist nicht. Sie müssen die Wohnung beräumt an den Vermieter übergeben. Das bedeutet natürlich, dass der Sohn irgendwo untergekommen sein muss, mit samt seiner Sachen.

Ansonsten wird es wohl schwierig, aus dem Mietverhältnis rauszukommen.

Mausezahn
25.04.2008, 18:54
Hallo fragi, hallo restart!

Danke euch für eure Antworten.

Der Sohn hat seine Ausbildung nicht abgeschlossen. Er hat sie kurz vor der Abschlußprüfung abgebrochen. Bisher hat er sich mit Aushilfsjobs über Wasser gehalten, aber nie lange durchgehalten.
Die Drogen konusmiert er mittlerweile wohl nicht mehr in seinem Zimmer, sondern nur noch bei Freunden. Aber das macht die Sache sicher nicht besser.

Natürlich wollen unsere Freunde nicht, dass der Sohn auf der Strasse landet und damit alles verliert. Aber sie haben halt auch Sorge um die anderen Kinder, die ja noch recht klein sind. Das Problem ist halt, dass der Sohn sich kaum allein darum kümmern wird, zur ARGE zu gehen, alle Unterlagen durchzuarbeiten und einzureichen. Wie gesagt, bisher weiß das Arbeitsamt noch nicht mal von seiner Arbeitslosigkeit und krankenversichert ist er auch nicht, weil er sich halt nicht kümmert. Er würde sich also wohl kaum um eine neue Bleibe bemühen.

Ihr seht, die Situation scheint recht verzwickt.

Liebe Grüße
Mausezahn