Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : arbeitslos melden...urlaub?! was tun
hallo zusammen
ich hoffe hier kann mir geholfen werden!
also ich werde ab nächsten monat anfang oder mitte(mai) definitiv arbeitslos, mitte juni fliege ich jedoch für knapp 4 wochen in den urlaub.(hab gelesen man darf nur 3 wochen, und das auch nur mit absprache?!)
was macht die arge wenn ich mich sofort arbeitslos melde?werde ich dann sofort vermittelt bzw. bewerbungstraining und so?
sollte ich mich erst nach dem urlaub arbeitslos melden(finanziell wäre es zwar schmerzhaft aber möglich)?
oder muss ich der arge in jedem fall sofort meine situation schildern?
hoffe jemand versteht meine problematik?!
p.s. hat hier jemand nen job für mich? ;)
Hallo schmike,
Erstma, für ALG I ist die BA (Bundesagentur für Arbeit) zuständig, die ARGE (Arbeitsgemeinschaftz aus Landkreis / Stadt und BA) ist für ALG II zuständig.
Es ist so, dass du für 4 Wochen von der BA keine "Beurlaubung" erhällst. Max. 21 Tage warns glaub ich, und in den ersten 3 Monaten der Arbeitslosigkeit auch nur "Ausnahmsweise", im Regelfall nicht.
Du kannst dich sofort Arbeitslos melden, wenn du weißt wann, ich denke nur für die 4 Wochen wirst du dich "temporär" Abmelden müssen... Denn über die Erreichbarkeitsanordnung (die 3 Wochen) klappt das einfach nicht, weil du nicht Verfügbar bist.
Das wichtigste durch die Abmeldung, du musst dich sofort nach deiner Rückkehr wieder persönlich Arbeitslos melden, und vorallem dich für die 4 Wochen selbst krankenversichern!
ratsuchende
25.04.2008, 14:42
Hallo!
Hast Du den Urlaub schon vor Bekanntwerden der Arbeitslosigkeit gebucht?
Kannst Du das nachweisen?
Bist Du verheiratet, evtl. mit Kind(ern), und sollen die mit?
Dann könnten evtl. 3 Wochen genehmigt werden und 1 Woche müßtest Du Dich abmelden....
besten dank für die schnellen antworten.
also der urlaub wird erst demnächst gebucht, und ich bin single ohne kinder......
also ich denke ich werde mich dann wohl erst nach dem urlaub arbeitslos melden, gibt dann doch keine probleme das ich 2monate sozusagen im "niemandsland" war oder?
Hallo schmike,
ich denke, du müsstest dich schon mindestens einen Tag arbeitslos melden, denn sonst gehen dir u. U. Anspruchszeiten verloren. Es zählen immer die letzten zwei Jahre ab deiner Arbeitslosmeldung und wenn du dich erst einen Monat später meldest, dann fehlt ein Monat um 12 Monate ALG I-Anspruch zu haben (siehe auch § 124 Abs. 1 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__124.html) und § 127 Abs. 2 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__127.html)).
Hast du mit dem einen Tag arbeitslos deinen Anspruch begründet, dann bleibt er dir 4 Jahre erhalten.
Hinzu kommt noch, dass du dich nach Erhalt der Kündigung umgehend (ca. 3 Tage) bei der Agentur arbeitsuchend melden musst, sonst gibt es schon mal eine Sperrzeit von einer Woche.
ok also so sollte ich es machen?!
ich melde mich sofort arbeitslos, und lasse mich für die dauer des urlaubs abgemeldet (wenn das möglich ist)
was macht die agentur denn wenn ich denen sage das ich erst zum 1.8. einen job haben will....geht das dann klar, oder bekomme ich eine sperre weil unvermittelbar?!
ich melde mich sofort arbeitslos, und lasse mich für die dauer des urlaubs abgemeldet (wenn das möglich ist) Das Abmelden ist jederzeit möglich. Wenn du nicht zur Verfügung stehst, dann bist du nicht arbeitslos.
was macht die agentur denn wenn ich denen sage das ich erst zum 1.8. einen job haben will....geht das dann klar, oder bekomme ich eine sperre weil unvermittelbar?! Ja dann gibt es eine Sperrzeit bzw. gar kein ALG, du kannst ja nur ALG bekommen, wenn du der Vermittlung zur Verfügung stehst. Wüsste auch nicht warum du das machen solltest.
Deinen Pflichten kannst du die paar Tage doch nachkommen (auch wenn es bei dir keinen Sinn macht). Wann und warum du dich dann letztlich abmeldest ist deine Sache.
ok...sollte ich denen von amt gleich von meinem urlaub erzählen, oder vorerst verschweigen und mich einfach kurz vorher abmelden?
ok...sollte ich denen von amt gleich von meinem urlaub erzählen, oder vorerst verschweigen und mich einfach kurz vorher abmelden? Na zur ALG I-Antragstellung dürfte kaum eine Frage dazu kommen, auch würde dies implizieren, das du von vornherein der Vermittlung nicht die nötige Aufmerksamkeit schenkst.
Ich bin zwar immer für Offenheit und Ehrlichkeit, aber ich denke ein Hinweis auf dein Vorhaben ist hier nicht angebracht. Zumal der genaue Termin ja noch nicht feststeht und dazwischenkommen kann noch viel. Wenn also nicht gerade irgendwo danach gefragt wird...
also der flug wird morgen (warscheinlich) gebucht, und geht vom 19.6-15.7
zum amt gehen ich übermorgen um mich arbeitslos zu melden....
die werden mich doch sicherlich vermitteln wollen, und mir evtl. vorstellungsgespräche besorgen?! wie gehe ich dann vor...weil ich kann ja erst ab 1.8. und einen job brauche ich ja nunmal.
p.s. danke für die schnellen antworten, ohne solche hilfen würde ich echt doof aus der wäsche schauen
also der flug wird morgen (warscheinlich) gebucht, und geht vom 19.6-15.7
zum amt gehen ich übermorgen um mich arbeitslos zu melden....
die werden mich doch sicherlich vermitteln wollen, und mir evtl. vorstellungsgespräche besorgen?! wie gehe ich dann vor...weil ich kann ja erst ab 1.8. und einen job brauche ich ja nunmal.
p.s. danke für die schnellen antworten, ohne solche hilfen würde ich echt doof aus der wäsche schauen
Du stellst dir das nen bissl einfach vor... ganz so ist es doch nicht, wieso gibts sonst über 6 Mio. Hilfeempfänger?
Die werden dich höchsten mal vorladen und deine Eigenbemühungen durchsehen wollen... die besorgen dir sicherlich kein Vorstellungsgespräch, das tust du selber.
Das einzige was sie vielleicht tun ist dir nen Vermittlungsvorschlag schicken, auf den du dann halt ne Bewerbung schickst... Ist ja kein Problem bis dahin!
also ich kenne das von bekannten die arbeitslos wurden...die wurden auch schon mal 50 km geschickt um sich irgentwo vorzustellen.
aber ist ja auch egal....es sollte also klappen so wie ich es mir vorstelle??
muss ich mich dann für den kompletten urlaub abmelden, oder nur für eine woche?(da ich ja 3 wochen urlaub haben darf)
muss das abmelden genehmigt werden, oder reicht es wenn ich mich kurz vorm urlaub abmelde.
aber ist ja auch egal....es sollte also klappen so wie ich es mir vorstelle?? Vor Überraschungen ist man nie gefeit, aber dann kannst du dich ja eher abmelden. Finanziell scheint die Sache dir ja kein Kopfzerbrechen zu machen.
muss ich mich dann für den kompletten urlaub abmelden, oder nur für eine woche?(da ich ja 3 wochen urlaub haben darf) Wie fragi schon weiter oben schrieb, stehen dir drei Wochen Urlaub zu. Diese müsstest du aber vorher bei deiner zuständigen Vermittlerin beantragen und genehmigen lassen. Die Genehmigung bekommst du nur, wenn in der zeit nichts von Seiten der Agentur ansteht. Als Single hast du in der Regel da etwas schlechtere Karten.
muss das abmelden genehmigt werden, oder reicht es wenn ich mich kurz vorm urlaub abmelde. Nein, das muss nicht genehmigt werden. Abmelden kannst du dich jeder Zeit und auch ohne Begründung.
ok....es hat sich etwas verändert so das es eine ganz neue situation ist.
ich werde sehr warscheinlich (toi toi toi) erst zum 1.7 arbeitslos, wann sollte ich mich dann melden, weil zu der zeit bin ich ja im urlaub??
danke schonmal
Ich zitiere mich mal selbst.
Hinzu kommt noch, dass du dich nach Erhalt der Kündigung umgehend (ca. 3 Tage) bei der Agentur arbeitsuchend melden musst, sonst gibt es schon mal eine Sperrzeit von einer Woche.
Und ich verweise einfach ma:
§ 37b Frühzeitige Arbeitsuche (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__37b.html)
Da steht alles drin :)
dann melde ich mich also ab sofort arbeitssuchend, und sage denen das der urlaub nicht zu verschieben ist?
oder melde ich mich kurz vor den urlaub wieder ab....aber vorm urlaub bin ich ja noch angestellt...?
Arbeitssuchend ist nicht Arbeitslos.
Erst mit der Arbeitslosmeldung läuft der Leistungsbezug an!
Arbeitssuchend musst du dich nicht abmelden!
also noch mal von vorne....blick jetzt echt nicht mehr durch.
also "suchend" müsste ich mich nach erhalt der kündigung melden, also eigentlich sofort, richtig?
"arbeitslos" bin ich dann ab 1.7, wo ich jedoch im urlaub bin, wie gehe ich nun am besten vor?
sofort suchend melden, und von meinem urlaub denen etwas sagen??
Na langsam blickst du doch durch. :)
also "suchend" müsste ich mich nach erhalt der kündigung melden, also eigentlich sofort, richtig? Ja, hatte schon geschrieben: "innerhalb von 3 Tagen".
"arbeitslos" bin ich dann ab 1.7, wo ich jedoch im urlaub bin, wie gehe ich nun am besten vor?
sofort suchend melden, und von meinem urlaub denen etwas sagen?? Würde ich so machen, denn es geht ja jetzt nur noch um 15 Tage (wie du oben geschrieben hast). Den Urlaub könnte die Agentur absegnen, wenn sie wollte. Schlimmer, als das er abgelehnt wird, kann es doch nicht werden. Dann bekommst du erst Geld, wenn du dich zurückmeldest.
Gut einen Haken hat die Sache noch, wenn sie den Urlaub nicht anerkennen. Betrachtet werden die letzten zwei Jahre vor deiner Arbeitslosmeldung. Da werden die 15 Tage (oder mehr, wenn du dich später meldest) fehlen und sich ggf. auf deinen Anspruch auswirken.
Ich denke, du kannst das erstmal nur mit der Agentur direkt klären. Solltest du Zusagen erhalten, dann lass sie dir sicherheitshalber schriftlich geben.
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.