StephanK
19.07.2006, 09:09
Manche Arbeitgeber bieten unbezahlte "Probearbeitsverhältnisse" an. Dadurch kann man erhebliche Nachteile erleiden - also Vorsicht !
Das Bundessozialgericht hat am 13. Juli letztinstanzlich entschieden, dass derjenige, der ein solches Probearbeitsverhältnis eingeht, nicht mehr arbeitslos ist und folglich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr hat. Das gilt unabhängig davon, ob für die Probearbeit ein Arbeitsentgelt gezahlt wird oder nicht.
Aktenzeichen des Urteils: B 7a AL 16/05 R
Das Urteil liegt noch nicht im Wortlaut vor. Dieser Beitrag beruht auf dem Termin-Bericht (http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2006&Sort=3&nr=9496) der Pressestelle des Bundessozialgerichts
Das Bundessozialgericht hat am 13. Juli letztinstanzlich entschieden, dass derjenige, der ein solches Probearbeitsverhältnis eingeht, nicht mehr arbeitslos ist und folglich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr hat. Das gilt unabhängig davon, ob für die Probearbeit ein Arbeitsentgelt gezahlt wird oder nicht.
Aktenzeichen des Urteils: B 7a AL 16/05 R
Das Urteil liegt noch nicht im Wortlaut vor. Dieser Beitrag beruht auf dem Termin-Bericht (http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2006&Sort=3&nr=9496) der Pressestelle des Bundessozialgerichts