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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anrechnung Unterhalt der Eltern


Daywalk0r
19.07.2006, 13:39
moin mal ne Frage!
habe seit januar hartz iv,musste mir vorm Sozial Gericht meine miete erstreiten , nun zahlen sie mir miete etc erster erfolge dachte habe nun meine ruhe.

nun kommen sie nach 6 monaten und wollen mir von meinen
655,50
135,25 euro abziehen.

man bedenke das soll nicht kindergeld sein, welches ich bisher net bekomme und ich keinen schimmer habe ob und wie und wann,

wort wörtlich lautet der text :
Anrechnung Unterhalt der Eltern ab 01.08.2006 in Höhe von 133,25 Euro(laut den vorliegenden Unterlagen Ihrer Eltern,sind diese in der lage, ihnen Monatlich mindestens 133,28euro an unterhalt zu zahlen.Sollten Sie den Unterhalt von ihren eltern nicht erhalten,bitten wir Sie sich an einen Anwalt zu wenden und den zustehenden Betrag einzufordern.)

So ist das Rechtens?
was muss ich machen um dagegen anzu gehen ?(ich weiss meine Eltern haben kaum Geld , und nach 6 monaten immer wieder mal was neues)

und können die auf die bekloppte idee das geld von mir für die letzten 6 monate wieder ein zu Fordern.

Die nette dame meinte auch net das wäre das kinder geld .

btw hat mir das Gericht nen Betrag von 680,40 zu gesprochen , und gesagt die arge solle sich selber um das kindergeld kümmern, und hat auch nie gesagt meine Eltern sollen mir geld geben. oder seien unterhaltspflichtig.

Soll ich meine eltern verklagen oder zum Sozial gericht gehen hm weiss echt net weiter.

Die Ägypter
19.07.2006, 14:12
Hallo...

zunächst einmal - wie alt bist du?

Dann... natürlich kann die ArGe Ansprüche auf Unterhalt auf sich überleiten - sie muss es aber nicht und dann bist du in der Pflicht dich um diesen Unterhalt zu bemühen.

Schriftwechsel mit Eltern etc.

Aber... rückwirkend kann da nichts angerechnet werden - für mich sieht das eher so aus, als ob dieser Betrag künftig kürzend angerechnet werden soll.

Dagegen solltest du Widerspruch einlegen - denn man muss dir mindestens Gelegenheit geben, deinen eventuellen Anspruch auf Unterhalt zu verfolgen... außerdem - es ist ja noch kein Unterhaltszufluss zu verzeichnen.

Weiterhin - altersabhängig hast du - wenn du dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung hältst - u.U. Anspruch auf Kindergeld - wenn du nicht mehr Zuhause lebst, kannst du dieses Geld auch für dich beanspruchen (Überleitung durch die Eltern oder Antrag) - oder beziehen das noch deine Eltern? Dann wiederum können sie dir diesen Betrag zur Verfügung stellen - denn es erhöht ja ihr Einkommen - ohne dass sie dir Unterhalt gewähren.

Ob du das Einkommen deiner Eltern für zu niedrig hältst - oder sie, ist eine ganz andere Geschichte... Hast du deine Erstausbildung abgeschlossen? Und... woher kommt die ArGe überhaupt an die Einkommensgrößen deiner Eltern? Da muss es doch Schriftwechsel etc. gegeben haben???

Daywalk0r
19.07.2006, 20:17
Also ich bin 24 werde im januar 24.

Die haben die Daten von meinen Eltern da ich die beim Hartz iv Antrag abgeben musste.

ja man will mir den betrag monatlich abziehen (und sagt ich soll meine Eltern verklagen)

das kindergeld bekommen meine Eltern seit Januar 2000 nicht ca. ich habe dieses jahr im januar einen Antrag gestellt auf Kindergeld der verweigert wurde.
Das Sozialgericht hat gesagt die Arge soll sich selber bemühen.

Trotzdem habe ich mich ausbildungsplatz suchend gemeldet und erneut das Kindergeld beantragt, habe das abgegeben und bei der Arge mein einbehaltenes Kindergeld des letzten monats eingefordert.

nun bekomme ich halt das schreiben das meine Eltern nach ihrem einkommen für mich ~135 € zahlen sollen.

Ich habe keine ahnung ob die Arge davon ausgeht das das Kg klar geht oder ka.

ich habe keine Ausbildung abgeschlossen.