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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Krankenversicherung macht Ärger...


Huipapa
19.07.2006, 13:45
Hallo zusammen,

Die Situation sieht so aus:
Meine Mutter ist nun vor 3 Wochen aus dem KH entlassen worden nach einer Herzklappen OP (ihr geht es super!). Auf die Reha hat sie verzichtet (wäre auch keine Pflicht Reha gewesen). Aus dem Verwandtenkreis waren zwar alle für eine Reha, aber sie wollte es so und sie hat sich zuhause auch erstaunlich schnell erholt.

Nun ruft heute die Krankenversicherung mit den drei großen Buchstaben bei ihr an und sagt, sie soll doch noch in die Rhea gehen!?
Meine Mutter wusste gar nicht was Sache ist... es geht hier auch nicht um den Gesundheitlichen Aspekt (da der Chefarzt in der Klinik sie guten Gewissens entlassen konnte und der Hausarzt auch sehr zufrieden ist), sondern viel mehr darum, das die Krankenkasse Angst hat das meine Mutter länger als nötig krankgeschrieben ist, und die denn dementsprechend Zahlen müssen, außerdem, Sprichwort: Verminderte Erwerbsfähigkeit.

Nun hat sie einen Termin für ein Gespräch bei den Kompetenzköppen bekommen um alles weitere zu besprechen (der Termin ist auch erst in 2 Wochen... lachhaft).


Meine Frage:
Kann die Krankenkasse das verlangen, das man 5 Wochen nachdem man aus dem KH entlassen wurde, nochmal in die Reha geht?
Das kann doch nur ein Witz sein!?


Mit freundlichen Grüßen
Huipapa

StephanK
19.07.2006, 19:28
Ich bin kein Fachmann für diese Fragen und kann nur allgemein sagen: "Das Sagen" hat der Arzt. Eine Krankenkasse kann eine Reha-Maßnahme zwar anregen, aber an-/ver-ordnen kann sie nur der Arzt, denn dieser trägt die Verantwortung für die Behandlung. Dieser sollte auch Ansprechpartner sein, wenn Meinungsverschiedenheiten zwischen ihm (oder anderen Ärzten) und der Krankenkasse bestehen.

SID1
19.07.2006, 20:11
Fragt doch mal bei einen Anwalt für Sozialrecht nach.

Seebarsch
21.07.2006, 18:09
Solange Ihre Mutter Krankengeld nach dem SGB V bezieht, unterliegt sie auch den MItwirkungspflichten nach dem SGB I:
http://www.rententips.de/gesetze/01/index.php?norm_ID=0106300

Nach dem Gesetzestext befürchte ich, dass es da keinen Ausweg gibt.
Gefährlich an der Sache ist die Tatsache, dass der Antrag auf Rehabilitation in einen Antrag auf Erwerbsminderung umgewidmet werden kann.
Stellt man in der REHA fest, dass Ihre Mutter auf Dauer Erwerbsunfähig ist, gilt das ganze automatisch als Rentenantrag.
Der operierende oder behandelnde Arzt ist da völlig raus, da sich die KK auf den mediznischen Dienst der KK berufen kann !
Erst einmal kann aber nichts passieren, da Ihre Mutter ja nur zu einem "zwanglosen" Gespräch eingeladen wurde.
:evil: