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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohnung zu groß - untervermieten?


Dana1972
27.06.2005, 17:18
Hallo,

seit 2 Jahren lebe ich mit meinem 10jährigen Sohn in einer 3-Zimmer-Wohnung mit 71,1 m², die ja nun für mich als ALGII-Bezieher für 2 Personen zu groß ist. Momentan zahle ich 527 € warm mit Stellplatz, wovon mir die ARGE derzeit noch 499 € "sponsort", obwohl mir lt. Aussage ARGE nur 365 € zustehen. Auf meine Frage hin, ob mir dann kein Schlafzimmer mehr zusteht oder dem 10jährigen kein Kinderzimmer oder das Kind in meinem Bett schlafen soll, bekam ich zur Antwort, dass mir "so viel Würde als Sozialhilfeempfänger" (also auf ein Schlafzimmer oder Kinderzimmer) nicht zusteht.

Da ich nun aber aus dieser Wohnung nicht weg möchte, hauptsächlich des Kindes wegen (Schule, Freunde, Fußball, Trennung vom Vater ...) spiele ich mit dem Gedanken, pro forma z. B. das Kinderzimmer unterzuvermieten. Was müsste ich dabei denn beachten bezüglich Küchen- und Badmitbenutzung des "neuen" Mieters? Und was, wenn ich dann doch "Mieteinnahmen" habe, die werden mir doch sicher auf das ALG II angerechnet?

Umzuziehen wäre für mich als Alleinerziehende außerdem ein riesen Kraftakt, da das AA ja nicht davon ausgehen kann, dass ein Mann beim Umzug hilft. Es kämen also neben dem Umzugs-LKW außerdem Kosten für Elektriker (ich kann keine Lampe aufhängen, Waschmaschine anschließen ...), Tischler (Küchenmontage), Klempner, Maler, Fußbodenleger, Nachsendeauftrag bei der Post usw. auf mich zu, die wahrscheinlich in keinem Verhältnis dazu stehen, als wenn ich meiner Wohnung bliebe.

Tja, wer weiß Hilfe? Was nun?

Liebe Grüße
Dana

Schneida
27.06.2005, 22:04
Umzug

Hallo Dana,

wenn die ARGE Dich auffordert umzuziehen, muss sie auch die Umzugskosten zahlen.
Vielleicht hast Du eine Chance wegen Deines Kindes zu argumentieren, dass der Umzug nicht zumutbar ist. Die Aussage von wegen kein eigenes Schlafzimmer kannst Du vergessen, dummes Geschwätz von einer uninformierten Sachbearbeiterin. Darum geht es nämlich nicht, sondern um Quadratmeter und Miethöhe.

Vielleicht besser bei einem solchen Sachbearbeiter alles schriftlich zu machen. Vielleicht ist er dumm genug, sowas unter Zeugen oder sogar schriftlich zu genbe. Das wäre eine Steilvorlage für Dich. Für jeden Widerspruch, für jedes Sozialgericht.

Wenn diese beiden Perspektiven nicht funktionieren, wäre zu prüfen, inwiefern Du tatsächlich untervermieten kannst. Geht das mit der Wohnung?

Ansonsten geht nocht, dass Du da wohnen bleibst, aber als Kosten der Unterkunft nur den ortüblichen Satz bekommst und den REst selbst zahlen musst. Zum Umzug zwingen kann Dich keiner.

Ich hoffe, ich hab das einigermaßen verständlich ausgedrückt ...

Betroffener
27.06.2005, 23:19
Hallo Dana,

leider ist Deine Ortsangabe im Profil etwas sehr global für korrektere Details.

Die Untermietung ist leider nicht das wahre Heilmittel. Hier wird Dir gerne die Untermiete als Einkommen auf ALG II angerechnet, statt einfach nur die KdU zu reduzieren.

Schau mal hier rein - habe ich heute (fast extra für Dich) zusammengestellt:
Hartz IV: Amt fordert Umzug - Was ist zu beachten? (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=15766#15766)

Alles andere wichtige findest Du in dem obigen Link.

Zu beachten wäre natürlich noch, wie Deine Wohnung im Vergleich mit anderen kleineren liegt in Deiner Region, wenn es um eine Neuanmietung geht und wie Deine Kündigungsfrist aussieht.

Viel Erfolg beim Durchsetzen