Dana1972
27.06.2005, 17:18
Hallo,
seit 2 Jahren lebe ich mit meinem 10jährigen Sohn in einer 3-Zimmer-Wohnung mit 71,1 m², die ja nun für mich als ALGII-Bezieher für 2 Personen zu groß ist. Momentan zahle ich 527 € warm mit Stellplatz, wovon mir die ARGE derzeit noch 499 € "sponsort", obwohl mir lt. Aussage ARGE nur 365 € zustehen. Auf meine Frage hin, ob mir dann kein Schlafzimmer mehr zusteht oder dem 10jährigen kein Kinderzimmer oder das Kind in meinem Bett schlafen soll, bekam ich zur Antwort, dass mir "so viel Würde als Sozialhilfeempfänger" (also auf ein Schlafzimmer oder Kinderzimmer) nicht zusteht.
Da ich nun aber aus dieser Wohnung nicht weg möchte, hauptsächlich des Kindes wegen (Schule, Freunde, Fußball, Trennung vom Vater ...) spiele ich mit dem Gedanken, pro forma z. B. das Kinderzimmer unterzuvermieten. Was müsste ich dabei denn beachten bezüglich Küchen- und Badmitbenutzung des "neuen" Mieters? Und was, wenn ich dann doch "Mieteinnahmen" habe, die werden mir doch sicher auf das ALG II angerechnet?
Umzuziehen wäre für mich als Alleinerziehende außerdem ein riesen Kraftakt, da das AA ja nicht davon ausgehen kann, dass ein Mann beim Umzug hilft. Es kämen also neben dem Umzugs-LKW außerdem Kosten für Elektriker (ich kann keine Lampe aufhängen, Waschmaschine anschließen ...), Tischler (Küchenmontage), Klempner, Maler, Fußbodenleger, Nachsendeauftrag bei der Post usw. auf mich zu, die wahrscheinlich in keinem Verhältnis dazu stehen, als wenn ich meiner Wohnung bliebe.
Tja, wer weiß Hilfe? Was nun?
Liebe Grüße
Dana
seit 2 Jahren lebe ich mit meinem 10jährigen Sohn in einer 3-Zimmer-Wohnung mit 71,1 m², die ja nun für mich als ALGII-Bezieher für 2 Personen zu groß ist. Momentan zahle ich 527 € warm mit Stellplatz, wovon mir die ARGE derzeit noch 499 € "sponsort", obwohl mir lt. Aussage ARGE nur 365 € zustehen. Auf meine Frage hin, ob mir dann kein Schlafzimmer mehr zusteht oder dem 10jährigen kein Kinderzimmer oder das Kind in meinem Bett schlafen soll, bekam ich zur Antwort, dass mir "so viel Würde als Sozialhilfeempfänger" (also auf ein Schlafzimmer oder Kinderzimmer) nicht zusteht.
Da ich nun aber aus dieser Wohnung nicht weg möchte, hauptsächlich des Kindes wegen (Schule, Freunde, Fußball, Trennung vom Vater ...) spiele ich mit dem Gedanken, pro forma z. B. das Kinderzimmer unterzuvermieten. Was müsste ich dabei denn beachten bezüglich Küchen- und Badmitbenutzung des "neuen" Mieters? Und was, wenn ich dann doch "Mieteinnahmen" habe, die werden mir doch sicher auf das ALG II angerechnet?
Umzuziehen wäre für mich als Alleinerziehende außerdem ein riesen Kraftakt, da das AA ja nicht davon ausgehen kann, dass ein Mann beim Umzug hilft. Es kämen also neben dem Umzugs-LKW außerdem Kosten für Elektriker (ich kann keine Lampe aufhängen, Waschmaschine anschließen ...), Tischler (Küchenmontage), Klempner, Maler, Fußbodenleger, Nachsendeauftrag bei der Post usw. auf mich zu, die wahrscheinlich in keinem Verhältnis dazu stehen, als wenn ich meiner Wohnung bliebe.
Tja, wer weiß Hilfe? Was nun?
Liebe Grüße
Dana