PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ich Agl2 mit Tochter die Ausbildung anfängt


Christine.P
27.04.2008, 13:37
Hallo, ich bin neu hier und weiß nicht ob ich richtig bin,
Meine Frage ist folgendes,
Ich wohne mit meiner Tochter 22J. zusammen und erhalten beide im Moment agl2,
Meine Tochter beginnt am 1.8. eine ausbildung wo sie 480 brutto bekommt und Täglich 120km Hin und Rückfahrt in kauf nimmt weil sie froh ist endlich einen ausbildungsplatz hat.
Meine Frage ist nun was steht ihr bzw uns dann noch zu,
1. würde sie eine Fahrkosten erstattung auch erhalten,
2. Geht man von einem Bedarf von 276€ aus oder den Vollen Betrag
oder welche Anträge und wege müßen wir nun gehen um unseren Bedarf ab decken zulassen.
Auch wie sieht es aus ihr anspruch würde ja dann ab den 1.8 wegfallen aber der erste Lohn würde erst zum ende des Monats erfolgen.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen

mfg christine:patsch:

fragi
27.04.2008, 20:50
Hallo Christine.P,

grundsätzlich würde sie aus der BG fallen, und würde keinerlei Leistungen von der ARGE mehr bekommen.

Um das Thema abzukürzen... wieso zieht sie nicht um (näher an den Ausbildunsort) und beantragt dort BAB?

Den Umzug würde die ARGE vorher bezahlen (sind sie zu verpflichtet) und dort könnte die ARGE übergangsweise ALG II erbringen als Darlehn bis BAB ans laufen kommt...

Mit den Fahrtkosten sehe ich sonst leider keine Möglichkeit...

ela1953
28.04.2008, 00:45
Wenn deine Tochter umzieht ist die Berechnung am einfachsten. Sie bekommt dann BAB, Wohngeld und Kindergeld zu ihrer Ausbildungsvergütung und braucht dir nichts abzugeben.

Bleibt sie bei dir wohnen, muss sie, wenn ihr zu zweit wohnt, die Hälfte der Miete zahlen. Du bekommst nur noch die Hälfte. Deine Tochter bleibt in der BG, auch wenn sie sich selbst unterhalten kann. Sie bekommt vom Lohn den Freibetrag von 100 Euro + 20 %. Da sie aber eine weite Strecke und hohe Kosten hat, kann sie auch absetzen, wenn sie 100 Euro übersteigen. Als Bedarf wird ihr dann 278 und die halbe MIete zugestanden. Hat sie dann noch "Überhang" wird dir das als Einkommen angerechnet. (bis zur Höhe des Kindergeldes)

Eigentlich gehört sie nicht mehr zur BG, sondern zur Haushaltsgemeinschaft. Das habe ich jetzt mit meinem Sohn geschafft. Aber als "Belohnung" wird mir jetzt das volle Kindergeld als Einkommen angerechnet, obwohl er einen Abzweigungsantrag gestellt hat. Das Jobcenter besteht darauf, dass ich Kindergeldberechtigte wäre und nur für Kinder mit eigener Wohnung das Kindergeld abgezweigt werden darf. Da nützen auch die $$ nichts, die ich hier im Forum herausgefunden habe.

Es wird wohl so enden, dass mein Sohn zum Nachbarn zieht.