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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frisch gekauftest Eigenheim...


Marie Jo
27.06.2005, 17:42
Es interessiert mich mal, ob es hier auch Eigenheimbesitzer gibt, die nun in ALG2 geraten sind.

Meine Kosten inkl. Tilgung im Monat belaufen sich auf knapp 400Euro und ich bekomme nur den Tilgungszins gezahlt.

Hätte ich eine Mietwohnung von 400Euro.....bekäm ich den gesamten Betrag erstattet.....
...was nun? Woher nehmen und nicht stehlen?

:cry:

Betroffener
27.06.2005, 19:48
:welcome: Marie Jo,

hier stimmt was nicht. Es gibt jede Menge Eigenheimbesitzer mit ALG2.
Inzwischen haben auch die Sozialgerichte bereits herausgeabreitet das die Eigenheimzulage "zweckbestimmt" ist - also nicht als Einkommen angerechnet wird. Hierzu ist es erforderlich, die Eigenheimzulage am Besten direkt vom Finanzamt zur Bank überweisen zu lassen. Je nach Region kann schon die eintägige Verweildauer auf Deinem Konto die Zweckbestimmung aufheben.

Wie Du richtig schreibst, werden die Tilgungszinsen vom Amt getragen, nicht aber die Raten des Hauses (weil sonst würde das Amt Dir Vermögensbildung bezahlen).

Aber:
Das Amt muss natürlich für die Kosten der Unterkunft in der tatsächlichen Höhe (Miete bzw. vergleichbare Kosten beim Häuslebauer und die Heizkosten aufkommen).

Vielleicht eine interessante Information für Dich:

Lausitzer Rundschau 27.06.05 Hausbesitzer müssen unter Hartz IV Härten hinnehmen (http://www.lr-online.de/regionen/brandenburg/art25,947797.html?fCMS=c8c91003c48d087f5921359a0fa 93705)

Beim Siedlerbund habe ich folgendes gefunden:
http://www.siedlerbund.de/bv/on12390
http://www.siedlerbund.de/bv/on12950
Was für den Mieter als „Unterkunftskosten“ die Mietzahlungen an den Vermieter sind, das sind für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung die mit diesen Immobilien verbundenen Belastungen, insbesondere also die Kreditzinsen. Sofern der Arbeitsuchende ein der Größe nach angemessenes Eigenheim oder eine Eigentumswohnung bewohnt, gehören zu den „Kosten der Unterkunft“ neben den angemessenen Schuldzinsen für Hypotheken und Grundschulden auch die Grundsteuern, alle sonstigen öffentliche Abgaben wie Müll-, Straßenreinigungs- und Abwassergebühren, Wohngebäudeversicherung, Schornsteinfegergebühren, Erbbauzins und sonstige Nebenkosten wie bei Mietwohnungen. Auch laufende und notwendige Kosten für die Heizung werden übernommen. Nicht berücksichtigt werden aber die Tilgungsraten des Hypotheken- oder Grundschuldkredits, da diese der Vermögensbildung dienen.

Ich hoffe, etwas zur Hilfe beigetragen zu haben.