Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : kündigung im krankheitsfall?
solarisa
28.04.2008, 19:58
also, mir brennt ein thema gerade arg unter den nägeln. durch zufall bin ich jetzt bei meiner recherche auf dieses forum gestossen und hoffe hier vielleicht in meinem fall hilfe zu finden.
also... seit september 2007 bin ich nun krank geschrieben wegen einem psychose schub. an psychose erkrankt bin ich nun schon seit 10 jahren.
bzw., das ist der zeitraum in dem die psychose das erste mal auftrat.
seit nun zwei jahren arbeite ich in einer bäckerei. ein halbes jahr auf 400 eur basis, dann eine vollzeitstelle als verkäuferin. ich fahre ein brötchenmobil durch die ortschaften der näheren umgebung der bäckerei und verkaufe vom auto aus die backwaren. brot, brötchen, kuchen und gebäck.
ich habe schon einen bericht hier gelesen von einem anderen mitglied, der zudem verheerende zustände in der firma ansprach in der er arbeitete.
von solchen dingen kann ich auch ein lied singen. ich habe auch vieles erlebt was auf keine kuhhaut geht, auch beleidigungen seitens der "oberchefin" über andere mitarbeiter.... wie "die doofen verkäferinnen hier sind doch wirklich alle zu blöd den laden einzuräumen wie abgesprochen:"
ich finde solch eine aussage darf sie sich denken, oder abends ihrem mann erzählen, aber nicht vor anderen mitarbeitern so über die kollegen abzurotzen.
für mich ist dies auch ein grund warum ich in dieser firma auch nicht mehr weiterarbeiten will. intern brodelt es, die leute werden ständig entlassen und die chefin versucht mit komischen spielchen zwietracht zu säen.
so kommt es mir jedenfalls vor. das ist aber gott sei dank nur mein nebenproblem.
fakt ist, ich habe eine acht wöchige medizinische reha absolviert.
in dieser zeit wurde fest gestellt (hat mir mein therapeut zu hause aber auch schon gesagt bevor ich zur kur ging) das in bezug auf mein krankheitsbild eine wiederaufnahme der arbeit von nachteil wäre.
zum einen weil ich keine nachtschicht mehr arbeiten soll, zum anderen weil der starke publikumsverkehr auch schädlich für mein krankheitsbild ist.
noch in der reha wurde mir angeraten einen antrag zu stellen zu "leistung zur teilhabe am arbeitsleben". seit ein paar tagen bin ich nun als gesund entlassen worden. meine ärztin in der kur meinte es sei für mich von vorteil, wegen der beruflichen reha. mein arzt zu hause sagt das sei nicht so gut.
für mich stellt die momentane situation mit dem gedanken wieder in den bäckereibetrieb zu gehen eine grosse belastung dar. deshalb schrieb mich mein therapeut zu hause der auch psychiater ist noch mal krank.
er sagte ich solle sehen das ich das arbeitsverhältnis auflöse.
mit meiner chefin gab es zwei telefonate. im letzten, als sie hörte, keine schicht und kein publikumsverkehr, meinte sie, das ich dann wohl kündigen würde. ich verneinte dies mit den worten, das ich dann ja kein arbeitslosengeld bekommen würde, das ich also nicht kündigen könnte.
sie meinte sie hätte mit mir gerechnet um den alten job wieder aufzunehmen, den sich nur mal so nebenbei zur zeit ZWEI personen teilen.
im laden könne sich mich in der tagschicht nicht gebrauchen, denn der wäre personell ausgelastet.
sie meinte dann noch, sie könne mir nicht kündigen, weil ich sonst eine sperre bekommen würde beim arbeitsamt. ich solle mich nun erkundigen wie WIR aus der sache heraus kommen, damit MIR, dem arbeitnehmer, keine nachteile daraus entstehen.
nun stehe ich aufm schlauch. ich habe gedacht sie würde mir kündigen, weil ich ja nicht mehr eingesetzt werden kann und jetzt stellt sie es so hin, als ob ich dadurch probleme bekomme.
ist dies wirklich so?
habe heute auch viel zum thema aufhebungsvertrag gelesen und bin irgendwie total verwirrt und weiß nun gar nichts mehr. weil im falle einer im beidseitigen einvernehmen aufgelösten arbeitsverhältnisses doch wieder ich den kürzeren ziehe.
fakt ist aber wirklich das mein krankheitsbild ungünstig beeinflusst wird und ich habe auch keine lust weiterhin krank geschrieben zu werden.
ich hoffe ich komme hier einigermassen verständlich rüber.... seufz...
schon mal danke fürs durchlesen und wenn du jetzt noch nen guten tip parat hast, dann wär ich umso dankbarer.
lieben gruss
solaris
Hallo solaris,
als Berufsverwandter kann ich dich verstehen.Schau einfach in mein Profil,dann weisste wieso ich das sage.Es geht ja hier hauptsächlich für dich darum,keine Sperrzeit zu bekommen.
Du bekommst keine sperrzeit wenn dich deine Chefin kündigt.So ein Kündigungssatz könnte so aussehen
"Sehr geehrte/r Herr/Frau X,
hiermit kündigen wir sie fristgerecht zum ..... aus betrieblichen Gründen."
Damit wärst du aus dem Schlamassel raus.Ferner gibt es noch einen anderen Weg.Wenn dein Therapeuth dir ein Attest ausstellt,dass es dir nicht mehr zuzumuten ist,auf Grund deiner Krankheit,länger dort zu arbeiten,dann kannst du auch kündigen ohne Sperrzeit.
Bitte keinen Aufhebungsvertrag oder sonstwas unterschreiben !
MfG
Codeman
sie meinte dann noch, sie könne mir nicht kündigen, weil ich sonst eine sperre bekommen würde beim arbeitsamt. Unrecht hat sie nicht, denn es kommt auf den Wortlaut in der Kündigung an.
Wie Codeman schon schrieb, gibt es bei "betriebsbedingter Kündigung" keine Sperrzeit. Schreibt sie aber was von "auf Wunsch des Arbeitnehmers" o.ä., dann gibt es eine Sperrzeit. Die Schuld für die Kündigung darf nicht bei dir liegen.
Beide von Codeman genannten Möglichkeiten stehen dir zur Verfügung, um eine Sperrzeit zu vermeiden.
solarisa
29.04.2008, 21:27
ok., super, erst mal vielen lieben dank für diese prompte antwort.
das nimmt mir nen bissel den stress aus den flügeln ;-)
es ist für mich nur etwas befremdlich mit meiner chefin darüber zu reden.
versteht ihr wie ich es meine. im grunde zieh ich die fäden und "fordere" meinen arbeitgeber auf mich zu entlassen.
irgendwie nen heikles thema. werd sie aber morgen anrufen.
mein therapeut stellt mir auch nen schreiben aus, so von wegen psychogeschichte. im grunde kann wohl nix passieren.
trotzdem danke noch mal für eure hilfe. finde die seite überaus wichtig und werde mich hier wohl auch noch weiter informieren, denn so wie es aussieht bin ich demnächst dann erst mal arbeitslos.
lieben gruss
solaris
solarisa
02.05.2008, 12:07
Irgendwie kann ich dieses thema hier in der normalen forumsliste gar nicht finden? immer nur dann wenn ich mein profil anklicke und dann den eigene Beitrag anklicke erscheint dieser Thread hier.... ?
So ... nun ist es raus. meine Chefin will mir die Kündigung zusenden.
mein fall ist aber noch komplizierter, weil ich seit kurzem noch einen umzug plane und nicht so recht weiß wie ich vorgehen soll.
anfang diesen jahres lernte ich meinen jetztigen freund kennen. er kommt aus memmingen. ich will zu ihm ziehen, nur war ich ja erst mal in der medizinischen reha und habe den antrag auf die berufliche reha gestellt und bisher noch keine antwort bekommen, ob diese bewilligt wird.
die berufliche reha wollte ich in memmingen machen. ich wollte dann zu meinem freund ziehen und wir können erst mal abchecken, wie wir uns vertragen in seiner kleinen wohnung.
Mir ist bewusst, dass ich mich sofort arbeitslos melden muss, sobald ich weiß dass ich gekündigt werde. dies werde ich dann auch wohl nächste woche tun, wenn ich das schreiben bekommen habe. Ich hatte gehofft, ich könne mich gleich in memmingen arbeitslos melden, jedoch bin ich ja zur zeit noch hier gemeldet. es ist eine phase des totalen umbruchs.
wie gehe ich jetzt am besten vor, ohne probleme deswegen zu bekommen?
kann ich mich hier in hessen arbeitslos melden und aber gleich angeben, das ich nach memmingen ziehen will? Mein freund will mit mir einen vertrag aufsetzen, dass ich bei ihm zur untermiete einziehe, halt auch wegen der beteiligung an den kosten. wir sind beide sehr ehrlich und wollen das auch bleiben.
ich hoffe über die berufliche reha wieder in meinen alten beruf der raumauststatterin reinrutschen zu können. durch die krankheit eingeschränkt in den bereich des polsterns am liebsten, weil da viel werkstattarbeit auf dem plan steht und nicht so viel publikumsverkehr.
könnt ihr mir vielleicht einen tip geben wie ich am besten vorgehe, wenn ich zum aa gehe? ich denke spätestens montag bekomme ich die kündigung und will dann auch gleich zum aa. habe ja auch noch einen monat kündigungsfrist, will aber auch so bald wie möglich nach memmingen ziehen.
sorry, aber auf so ämtern und alles was mit versicherungen zu tun hat, da bin ich echt hilflos und dumm!
lieben gruss
und einen schönen sonnigen tag
wünscht euch solaris
Hallo solaris,
hast du einen Anspruch auf ALG I, läuft das alles ohne Probleme.
Du kannst direkt bei der Arbeitssuchend-Meldung angeben, dass du nach der Kündigung in den Ort X umziehst und bitte auch nur von dort Vermittlungsvorschläge hättest.
Ziehst du um, wirst du in der neuen BA vorstellig, und sie nehmen die Zuständigkeit schlußendlich auf sich!
Bei ALG II wäre das ne andere Geschichte, aber ohne weiter Angaben gehe ich erstmal von nem ALG I Anspruch aus!
solarisa
02.05.2008, 20:59
also ich habe im november 2005 in der bäckerei angefangen zu arbeiten.
erst war das nur ein 400 EUR job. ab dem märz 2006 wurde ich dann übernommen als vollzeitkraft, allerdings ohne schriftlichen vertrag.
dann habe ich bis zum sep 2007 dort die vollzeitstelle erledigt, bis ich eben krank wurde. heute hätte ich normalerweise erscheinen sollen zur kündigungsübergabe. mir war so schlecht und hatte nen arges magenproblem, das ich meine chefin anrief und fragte, ob meine schwester die kündigung abholen könne.
die säuselte mir dann süss das sei doch nicht nötig, sie klebe ne 55 cent briefmarke auf den brief und schickt ihn heute noch raus.
da müsse ja keiner unnötig sprit verfahren.
bin ich froh wenn das alles rum ist und ich dort nicht mehr hin muss...
solarisa
03.05.2008, 14:16
ich habe heute die kündigung bekommen:
betriebsbedingt und fristgerecht zum 31. Mai
ich bin ja noch krank geschrieben zur zeit. bis 6 mai und ich denke danach auch noch mal mindestens eine woche.
muss ich das beim AA angeben wenn ich mich Montag dort arbeitssuchend melde? ich bin in allen dingen so furchtbar unsicher das ist schon erschreckend. laut meinem wissen muss ich gesund sein um mich arbeitslos zu melden. wobei es genügen würde gesund geschrieben zu sein ab dem wirksamkeitsdatum der kündigung.
wer wie was warum ... wer nicht fragt bleibt dumm!
:sensationell:
Meines Wissens nach sollte es ausreichen, wenn Du Dich am ersten Werktag Deiner Gesundung beim AA arbeitslos meldest.
Und vergess nicht den Weg zum Onkel Anwalt wegen der Klage gegen Deinen Arbeitgeber, Du würdest gutes Geld verschenken.
@ Roady
nicht ganz... die Arbeitssuchendmeldung muss innerhalb der nächsten Tage erfolgen, dabei gibts es aber die Möglichkeit:
Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen. 3Zur Wahrung der Frist nach Satz 1 und 2 reicht eine fernmündliche Meldung aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird.
Quelle: §37b SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__37b.html)
Das bedeutet, der Anruf genügt erstmal und ist auch wenn man AU ist eigentlich zumutbar... (außer man liegt im Krankenhaus oder dergleichen!)
solarisa
03.05.2008, 21:18
ja ok., also ich werd da montag antanzen, das ist schon mal sicher.
ich hab nämlich keine lust auf probleme wegen irgendwelcher bürokratie.
zum anwalt werd ich wohl nicht gehen. ich bin ja froh das sie mich gekündigt hat, und ich so keine sperre bekomme beim AA. müsst ich da wieder hin würd es nicht lang dauern und ich bin wieder nen psychofall und meine geundheit ist mir dann doch mehr wert, als alles geld dieser welt.
in meinen augen gitb es nichts einzuklagen. aber ich versteh schon wie du es meinst roady... wenn mir der job wichtig gewesen wäre, wäre es was anderes.
@ Solaris,
ach da gibts immer Möglichkeiten ne Abfindung zu bekommen, grade bei betriebsbedingten Kündigungen bietet es sich an, da machen Chefs gerne Fehlerchen von denen man provitieren kann.
Das Geld liegt auf der Straße, man muß es nuir aufheben. ;-)
@ Fragi, fernmündlich kommt immer drauf an, was man für ne Krankheit hat - bei meinen Grippen is immer direkt der Hals gleich mit befallen und somit fällt telefonieren ebenfalls schwer.
solarisa
04.05.2008, 07:41
das problem ist das ich einer der menschen bin der gewisse dinge einfach nicht kann. hat auch mit meiner krankheit zu tun. bin einfach nicht der typ der anfangen würde zu klagen wo ich doch froh bin wenn ich den betrieb nicht mehr sehen muss.
natürlich hätte ich gegen bissel geld gar nix einzuwenden.
warte jetzt mal wieder auf übergangsgeld von der bfa.
wenn das nicht bald kommt bekomm ich auch wieder jede menge mahnungen und probleme. für mich ist schon das wieder psychischer druck.
hört sich doof an, es ist aber ganz einfach so.
ich wäre gern nen bissel *sorry* abgewichster, tougher, härter.
naja, egal, genug der jammerei.
ich denke nur, es gibt schon auch noch andre menschen denen es ähnlich geht wie mir und die mit solchen sachen auch nicht umgehen können.
was ich verlange ist einfach nen faires miteinander.
ich bescheisse andere nicht und will auch nicht beschissen werden.
glaube halt weiterhin an das gute und die liebe.
:engel:
Warst Du die letzte Person, die in der Firma eingestellt wurde, oder kamen nach Dir noch andere Leute in die Firma ?
Wurden wenn ja, diese dann vor Dir entlassen ?
Naja Deine Nettigkeit gegenüber Deinem Ex-Chef in allen Ehren, aber in meinen Augen lehnst Du damit Geld ab, was Dir zustehen würde und lässt stattdessen die Allgemeinheit dafür aufkommen.
Keine Ahnung, ob ich besonders abgewichst bin, oder obs einfach daran lag, daß ich a.) in meiner Ausbildung nen guten Berufsschullehrer für Arbeitsrecht und b.) im späteren Berufsleben nem Speziallisten in Sachen Arbeitszeugnisse kennen lernen durfte und dadurch mein Interesse am Arbeitsrecht erst richtig geweckt wurde.
Zumindest schlage ich seitdem alles raus was geht, wenn schon einer so freundlich ist mich rauszuwerfen.
solarisa
04.05.2008, 11:51
Ich war nicht die letzte Person die eingestellt worden ist.
nach mir wurden noch in verschiedenen bereichen Leute eingestellt und auch wieder entlassen. Bitte versteh, das Schlimmste was mir passieren kann ist weiter in diesem Betrieb arbeiten zu müssen.
Ich will, wenn irgendwie möglich wieder in meinem alten Job als Raumausstatterin, Bereich Polstern arbeiten.
Der Stress in der Bäckerei, und die desolate Betriebsführung hat mich krank gemacht, wieder krank gemacht. Die Psychose habe ich nicht zum ersten mal und ist eine Krankheit die durch zuviel Stress ausgelöst wird.
Mit abgewichst meinte ich auch nicht dich. Und sollte auch nicht beleidigend rüber kommen. Ich finde es ja gut, wenn andere sich nicht alles gefallen lassen und für ihre Rechte einstehen.
Ich kann zur Zeit leider nur den Weg des geringsten Widerstandes gehen.
Aus Gesundheitsgründen.
solarisa
04.05.2008, 11:59
ich sehe es übrigens nicht so das ich der allgemeinheit etwas aufbürde.
in dem betrieb gibt es keine möglichkeit mich "leidensgerecht" einzusetzen.
desweiteren läuft bei mir ein Antrag zur Teilhabe zur Leistung am Arbeitsleben.
Ein Attest vom Arzt bekomm ich auch.
Es ist nicht so das ich etwas einforderen, wenn ich mich arbeitslos melde, was mir nicht zusteht. Ich bin auch niemand der sich vor der Arbeit drückt.
Im Gegenteil, ich bin schon jetzt froh, wenn sich bei mir alles klärt und ich wieder in ARbeit komme, und nicht vom AA abhängig bin.
Mir stellt sich die Frage, warum Du Angst hast Du müßtest da wieder anfangen wenn Du vor Gericht ziehst ?
Ist mir bisher noch nie passiert und es gab Zeiten, da war ich in der Adickesallee 36 quasi Stammgast. Dass das Verhältnis durch die Kündigung, wie auch die Klage danach so geschädigt ist, das eine erneute Anstellung alles andere als sinnvoll wäre, dürfte wohl allen Beteiligten inkl. Richter klar sein und ein brauchbarer Anwalt würde dem auch Nachdruck verleihen.
Wie gesagt bei der ganzen Geschichte ist rein die Abfindung interessant, aber das mußt Du wissen was Du willst und was nicht.
Allerdings kenne ich auch nicht die Verhaltensweise des Arbeitsamtes, wenn man nicht gegen eine ungerechtfertigte Kündigung vorgeht. Hätte ich in dem Laden was zu melden, gäbs ne ordentliche Sperre für so nen Fall.
Hallo solaris,
ich sehe es ähnlich wie Roday.
Wenn du klagen kannst solltest du es tun. Verlieren kann man dabei nichts.
Erst gibt es eine Vergleichsverhandlung in der man versucht sich über einen Betrag X zu einigen, wenn deine Aussichten gut sind. Kommt es doch zu einer Verhandlung und du gewinnst, dann bekommst du die ganzen Monate Geld bezahlt obwohl du sicher keinen Handschlag gemacht hast. Die Kündigung wäre dann unwirksam. Dann kannst du die Weiterbeschäftigung immer noch ablehnen, weil die unzumutbar wäre.
Das alles könnte dir ein Anwalt sicher besser und genauer erklären. Warum also auf Geld verzichten, wenn du vielleicht gut Karten hast?
Deine Aussichten kann ich natürlich nicht beurteilen.
solarisa
04.05.2008, 14:46
ich denke jetzt schon den ganzen tag darüber nach.
ich glaube nicht, das sich einer von euch in meine lage versetzen kann. ausgenommen einer von euch hat psychoseerfahrung.
allerdings bin ich jetzt noch verwirrter als vorher.
ich bekomm ne sperre wenn ich nicht klage?
Bin ich jetzt besoffen und sehe doppelt und dreifach, oder postet Ihr hier tatsächlich doppelt und dreifach ? *lach*
Ob Du ne Sperre bekommst, weiß ich nicht - hab ja geschrieben, daß ich keinen Plan habe, wie das Arbeitsamt bei sowas reagiert - dem gesunden Menschenverstand nach sollte sowas aber durchaus denkbar sein, es wird ja auch immer gefragt, ob man Kündigungschutzklage eingereicht hat in den Anträgen, zumindest wars damals noch so als ich ALG I beantragt habe.
Und Psychoseerfahrungen brauch man dafür garantiert auch keine. Denn man braucht nur zum Anwalt Fachrichtung Arbeitsrecht gehen, dem die Unterlagen in die Hand drücken, seine Vollmacht unterschreiben und wenn man keine RS-Versicherung hat ggfs. auf Aufforderung die Kosten bezahlen, den Rest macht dann schon der Onkel Anwalt.
Solaris, verwirren will dich hier natürlich keiner.
Ob du gute Chancen für eine Klage hättest, kann dir auch nur ein Anwalt unter Berücksichtigung deiner ganzen Umstände beantworten.
Wir listen dir hier also nur Möglichkeiten auf, über die du letztlich selbst entscheiden musst und sollst.
Wenn du dich psychisch der Situation nicht gewachsen fühlst, ist es sicher für dich besser, dass du nur die Sachen machst, die du unbedingt machen musst.
ich bekomm ne sperre wenn ich nicht klage? Nein, eine Klage zieht keine Sperrzeit nach sich. Ausnahme wäre natürlich, wenn dadurch dein Verschulden des Arbeitsplatzverlustes herauskäme und dies der Agentur bekannt werden würde. Ein Verschulden sehe ich aber nicht. Das kann wie schon gesagt aber nur ein Anwalt beurteilen, wenn er alle Umstände kennt.
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