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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erste Wohnung nach der Ausbildung?


supersturm
28.04.2008, 21:26
Hallo,
also ich bin 21, und lebe im Moment bei meinen Eltern ALGII bezieher.
Da ich aber meine Ausbildung in einem Monat abschliese und auch übernomen werde will ich eine eigene Wohnung beziehen.Da sonst die ARGE mein Einkommen der Bedarsgemeinschaft zurechnen würde. Muss ich die ARGE um eine Auszugserlaubnis frage? Habe ja dann ein Einkommen von ca. 1200€ netto, bin aber unter 25 Jahre.

jette
28.04.2008, 22:10
Wenn du mit der Arbeitsaufnahme nach der Ausbildung keine Leistungen mehr brauchst (davon gehe ich aus bei dem Einkommen), dann brauchst du keine Genehmigung für den Auszug/Umzug bzw. für die Wohnung.

Upsala
28.04.2008, 22:18
Servus Supersturm!

Wenn du die Wohnung, und das nehme ich bei deinem Gehalt an, selber finanzieren kannst, brauchst du keine Genehmigung für den Umzug. Deine Eltern müssen aber eine Veränderungsmitteilung an die ARGE schicken und ggf. damit rechnen, dass sie auch umziehen müssen, da ihre Wohnung dann zu groß sein könnte, weil du ausziehst.

restart
29.04.2008, 23:37
Hallo supersturm,

das du keine Genehmigung benötigst wurde dir ja schon gesagt.

Die Frage die sich stellt ist aber, ob du den wirklich umziehen willst.

Mit deinem Einkommen kannst du dich selbst versorgen, demnach gehörst du nicht mehr zur BG sondern bildest mit deinen Eltern nur noch eine Haushaltsgemeinschaft (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_haushaltsgemeinschaft) . Mit dieser einfachen Beispielrechnung im Beitrag (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showpost.php?p=141171&postcount=5) von Jette, solltest du schnell ausrechnen können was dir denn da angerechnet wird. Als Regelleistung für dich musst du mit 278€ rechnen.

Wenn du das in einen Vergleich stellst, was du alles zahlen musst, wenn du ausziehst (Umzug, Möbel, Miete, Strom etc.), dann könnte es sein, dass du bei deinen Eltern günstiger lebst.

Ebenfalls berücksichtigen musst du, wenn du vor dem 25. Geburtstag mal ins ALG II fallen solltest, dass du eventuell zu deinen Eltern zurückziehen musst.

supersturm
01.05.2008, 13:25
Danke an alle die eine Antwort geschrieben haben.
Hat mir weitergeholfen.
MfG
Supersturm:)