marie10
20.07.2006, 13:58
Hallo,
ich freue mich, dieses Forum gefunden zu haben.
Ich würde gern wissen,
1.
ob es sich bei der Leistungsfortzahlung des Arbeitslosengeldes I genaus so verhält wie bei der Entgeltfortzahlung gem. Entgeltfortzahlungsgesetz, dass wenn man bereits 6 Wochen Leistungsfortzahlung erhalten hat u. danach wieder gesund war und dann wieder wegen derselben Krankheit krankgeschrieben ist, man gleich Anspruch auf Krankengeld hat oder ob die Agentur für Arbeit erneut für 6 Wochen Leistungsfortzahlung zahlen muss.
2.
wenn man krankgeschrieben ist und das ALG ausläuft, ob man dann Krankengeld bekommt oder ALG II beantragen muss
Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Marie
ich freue mich, dieses Forum gefunden zu haben.
Ich würde gern wissen,
1.
ob es sich bei der Leistungsfortzahlung des Arbeitslosengeldes I genaus so verhält wie bei der Entgeltfortzahlung gem. Entgeltfortzahlungsgesetz, dass wenn man bereits 6 Wochen Leistungsfortzahlung erhalten hat u. danach wieder gesund war und dann wieder wegen derselben Krankheit krankgeschrieben ist, man gleich Anspruch auf Krankengeld hat oder ob die Agentur für Arbeit erneut für 6 Wochen Leistungsfortzahlung zahlen muss.
2.
wenn man krankgeschrieben ist und das ALG ausläuft, ob man dann Krankengeld bekommt oder ALG II beantragen muss
Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Marie