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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Weiterbildungskolleg ? Hartz IV oder Bafög


stern21
29.04.2008, 00:57
Hallo alle zusammen, bin ganz neu hier, hoffe ihr könnt mir etwas weiterhelfen...

Folgendes:
Ich bin 21, getrenntlebend von meinem noch Ehemann, eigene Wohnung und arbeitslos(hartz 4), kein Unterhalt oder ähnliches von IHM....


Möchte ab Sommer ein Weiterbildungskolleg besuchen, um mein fachabi nachzuholen.(zulassungsvoraussetzungen erfülle ich)

-Bekomme ich weiterhin meine Leistungen vom Amt (miete, verpflegung etc.)??? oder

-Muss ich bafög beantragen???

-Kann ich dann mit dem bafög meine míete bezahlen, habe gehört, dass es sehr wenig sein soll, sodass man schwierig die mite zahlen kann???

-Wieviel steht mir zu, wenn ich bafög bekomme (elternunabhängig bei weiterbildungskolleg habe ich mal gelesen) ???

-Kann mir das amt den wunsch zum weiterbildungskolleg ablehnen?

-die schule bietet 2unterrichtszeiten an, vormittags und abends, kann ich mir das frei aussuchen oder muss ich das mit dem amt absprechen???

ich weiß es sind viele fragen :? freue mich aber über jede antwort...

fragi
29.04.2008, 11:06
Hallo stern21,

du wirst Bafög beantragen müssen.

Und zwar gibt das Wort Kolleg den Ausschlag, das die Berechtigung für Bafög vorliegt:

Als monatlicher Bedarf gelten für Auszubildende in 1.Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, Abendgymnasien und Kollegs 310 Euro
(2) Die Bedarfe nach Absatz 1 erhöhen sich für die Unterkunft, wenn der Auszubildende 1.bei seinen Eltern wohnt, um monatlich 44 Euro,
2.nicht bei seinen Eltern wohnt, um monatlich 133 Euro.
1Soweit Mietkosten für Unterkunft und Nebenkosten nachweislich den Betrag nach Absatz 2 Nr. 2 übersteigen, erhöht sich der dort genannte Bedarf um bis zu monatlich 64 Euro.


Quelle: §13 Bafög (http://bundesrecht.juris.de/baf_g/__13.html)

Das heißt in dem Sinne, werden dir bis zu 197€ für Miete zuerkannt.

Ist die Miete höher, kannst du die über die ARGE nach §22 Abs.7 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__22.html) aufstocken lassen. (damit bist du nicht im ALG II Bezug!)

Somit sollte damit für den Lebensunterhalt gesorgt sein.

Verbieten kann dir den Spaß im Übrigen keiner!
Sobald du Bafög beziehst, hat die ARGE hier kein Mitspracherecht mehr wann du das machst also morgens oder abends usw.!

stern21
29.04.2008, 23:21
Hallo alle zusammen,

hab ein paar fragen wieder mal :) hoffe die können beantwortet werden...
undzwar bin momentan hart4 empfänger und möchte an einem weiterbildungskolleg teilnehmen um mein fachabitur nachzuholen
(die schule dauert 2jahre und bafögt bekommt man erst im 2.Jahr, so die schule, beratungslehrer)... doch heute habe ich von der schule erfahren, dass man kein bafög bekommt bis zu einem bestimmten semester...

Bekomme ich dann weiterhin meine leistungen vom amt (miete usw.) ???
oder soll ich dann trotzdem bafög beantragen und mein glück versuchen, oder wenn die schule das schon im voraus sagt, dass man kein bafög bekommt, stimmt das schon, kann ich davon ausgehen???

freue mich über antworten...

lg

fragi
30.04.2008, 18:43
Hallo nochmal...

hab dein anderes Thema mal hier eingeglidert, denn das gehört ja irgendwie zusamm.

Die Frage ist doch, wieso sollte dir kein Bafög zustehen?
Gibts irgendeine Besonderheit die man wisen sollte?

stern21
30.04.2008, 23:32
Hallo fragi,

danke dass du mir nochma antwortest :)

undzwar der beratungslehrer hat mir nur gesagt
dass man erst ab dem 3.semester bafög beantragen kann, denn der staat würde gern den lernwilligen und denen die bis zum 3.semester zur schule gehenden(also denen die bis dahin die schule nicht abgebrochen haben) das bafög geld geben, vorher noch nicht...

kann das sein? das ist mir nämlich auch ganz fremd, hab ich vorher noch nie gehört... (noch was,ich lebe in hessen und die schule ist in nrw...daran kann es doch wohl nicht liegen oder)

wenn dem so ist, dass man bafög erst ab dem 3.semester beantragen kann, wie kann ich das dem amt erklären, ob die mir so auf anhieb glauben???

Roady
01.05.2008, 06:53
Schau mal ob Du was dazu findest: http://www.das-neue-bafoeg.de/de/203.php

Bafög ab dem 3. Semester hab ich zwar eben irgendwo was gelesen, aber da gings ums Abendgynasium (was ja eher für die arbeitende Bevölkerung gedacht ist)

fragi
01.05.2008, 09:33
Ich hab von dem ab 3 Semester auch nichts gehört...

Du musst den Bafög-Antrag so oder so stellen, denn das wird die ARGE verlangen. Kriegste ihn abgelehnt, gehste damit halt zur ARGE... Ich denk aber eher, dass er so durchkommen müsste... wie gesagt hab von 3. Semester bisher nichts gehört... mit einer Ausnahme: Das eine Jahr vorher ist so ne Art Vorbereitungsjahr, was mit dem eigentlichen Ziel nichts zutun hat sondern nur vorbereitet!

stern21
01.05.2008, 13:45
Die Schule ist ja auch eine Abendrealschule/Abendgymnasium, heißt weiterbildungskolleg, nur der Unterricht findet auch Vormittags statt, aber auch abends!
Heißt dass, so lange ich nicht arbeite, dass ich an der schule nicht dran teilnehmen kann, obwohl ich mich für den vormittagsunterricht entschieden hätte??? Das wäre ja echt schade!!!

Roady
01.05.2008, 15:40
Teilnehmen kannst ja, allerdings ohne Bafög (bzw. Bafög erst ab dem 3. Semester) und vermutlich auch ohne ALG II, weil Du ja in dem Fall nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.

fragi
01.05.2008, 20:20
Teilnehmen kannst ja, allerdings ohne Bafög (bzw. Bafög erst ab dem 3. Semester) und vermutlich auch ohne ALG II, weil Du ja in dem Fall nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.

Das ist nicht ganz richtig... es gibt dahingehend 2 Möglichkeiten!

Zuallererst muss Bafög beantragt werden.

1. Möglichkeit: Bafög wird bewilligt

2. Möglichkeit: Bafög wird abgelehnt, dann gibts ALG II.
ALG II ist nur davon abhängig, dass du mind. 3 Std täglich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kannst.
Dies kannst du ja!
Das heißt ALG II würds dann weitergeben, allerdings ist die Frage, wer die Schule dann bezahlt? :?

Das wichtigste ist in jedem Fall der Bafög Antrag!

Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 60 bis 62 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.
Quelle: §7 Abs.5 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__7.html)

Sagt das Bafög-Amt also, es gibt nichts, ist ALG II wieder offen!

stern21
03.05.2008, 23:22
Der Unterricht wird 20stunden pro woche umfassen und anfangen würde die schule um 8.30 beginnen und um 11.40 enden. In diesem Fall stehe ich ja dem Arbeitsmarkt zur verfügung oder nicht? sogar mehr als 3stunden könnte ich arbeiten...

Was meinst du mit, wer die schule zahlen wird?
Der Besuch der Schule ist kostenlos, wenn du das meintest, außer dass pro semester an kopiergeld etwas zu zahlen ist...

fragi
04.05.2008, 10:19
Der Unterricht wird 20stunden pro woche umfassen und anfangen würde die schule um 8.30 beginnen und um 11.40 enden. In diesem Fall stehe ich ja dem Arbeitsmarkt zur verfügung oder nicht? sogar mehr als 3stunden könnte ich arbeiten..

Darum gehts vorrangig nicht beim ALG II. Beim ALG I stellt sich diese Frage aber nicht hier.

Beim ALG II geht um hilfebedürftigkeit (du bist aufs Geld angewiesen) und du bist erwerbsfähig (du kannst mind. 3 Std arbeiten)... eine Verfügbarkeit muss nicht immer vorliegen.

Das bedeutet, du musst die ARGE dazu bekommen, dich während der Weiterbildung in Ruhe zu lassen... denn sie können dir jederzeit ne eigene Maßnahme aufdrücken und du müsstest deine Weiterbildung dafür abbrechen...

Das Beste Mittel dafür wäre eine Eingliederungsvereinbarung, wo dies vertraglich festgehalten wird. Dies ist aber ne schwierige Verhandlungsbasis!

Was meinst du mit, wer die schule zahlen wird?
Der Besuch der Schule ist kostenlos, wenn du das meintest, außer dass pro semester an kopiergeld etwas zu zahlen ist...
Gut, dann stellt dies ja kein Problem da!

KatjaS
05.05.2008, 08:52
Mal wegen dem Bafög: ne Freundin von mir macht Abendschule, um ihren Realschulabschluss nachzuholen. Sie bekommt während der ersten 2 Semester auch kein Bafög. Der Grund ist wohl der, dass die Unterrichtszeit nicht ausreichend ist. Ab dem 3. Semester hat sie mehr Unterricht als jetzt und bekommt dann auch Bafög anstatt ALG II. Wo so was aber festgeschrieben ist weiß ich nicht.

Roady
05.05.2008, 09:14
Ruf doch mal da ---> 0800-223 63 41 an, das ist die kostenlose Bafög Hotline unserer Bundesregierung, die sollten wissen was da wie genau läuft.

stern21
25.05.2008, 18:57
Hallo Katja,

danke für deine Info...
Jedoch habe ich eine Frage, hat denn das Amt die Schule genehmigt? Wenn ja wie hat Sie denn ihren Ansprechpartner überzeugt??? Ich habe erst diese Woche einen Termin bei meinem PAP und ich weiß gar nicht ob mir der Besuch der Schule überhaupt genehmigt wird... Denn wenn es nicht genehmigt wird, werde ich wohl auf die Schule verzichten müssen...
Bekommt deine Freundin denn weiterhin ihre Leistungen bezahlt und ihre miete???

Freue mich, wenn du mir noch rechtzeitig vor dem Termin antworten könntest :) denn dann wüsste ich vielleicht, wie ich meine pap überzeugen kann...

liebe grüße