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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Selbstständig Anspruch auf Hartz4 Leistungen?


Frank231
29.04.2008, 16:08
Hallo,

ich bin seit über 10 Jahren selbständig. Leider wurden die Geschäfte in den letzen Jahren immer schlechter und nichtzahlenden Kunden und Schuldner immer mehr.
Auf die letzen 6 Monate gerechnet, habe ich im Monat nicht mal mehr ganz 800 EUR verdient.

Die Kosten für eine private Krankenversicherung sind hier bereits abgezogen.
Sonstige Versicherungen (Rente, Arbeitslosen…etc.) kann ich Aufgrund des geringen Einkommens nicht bezahlen.
Um für Rep. Ausfälle, Klagen etc. etwas zu haben, gebe ich im Monat privat höchstens noch 300-500 EUR aus. Angespart habe ich dennoch so gut wie nichts mehr.

Ich lebe bei meinen Eltern und muss hier auch finanziell aushelfen.
Habe ich einen Anspruch auf Leistungen, Förderungen? Darf ich evtl. in eine eigene Wohnung ziehen?

Danke bereits im Voraus!

fragi
29.04.2008, 16:13
Hallo Frank231,

schwere Frage...

zuersteinmal:
Ich lebe bei meinen Eltern und muss hier auch finanziell aushelfen.

Das wird die ARGE nicht interessieren.

Es ist so, dass du nur einen Anspruch auf Leistungen hast, wenn du aus deinem Einkommen dein Lebensunterhalt nicht bestreiten kannst.

Das bedeutet als Alleinstehender 347€ + (anteillige) Miete.
Du schreibst etwas von einem Einkommen von 800€ monatlich...

Kurz gesagt, die ARGE wird von deiner Selbstständigkeit ne ausführung Einkommen / Ausgaben sehen wollen und wird schauen wieviel dir davon zum Leben bleibt (bleiben kann).

Rosig siehts hier daher nicht aus...

Betroffener
29.04.2008, 19:05
Statt der ArGe würde ich mich um Wohngeld für Dich und Deine Eltern kümmern (falls noch nicht beantragt).
Weiterhin wäre Kontakt mit der Krankenkasse aufzunehmen, um in einen niedrigeren Tarif zu kommen (falls noch nicht geschehen und Du in einer gesetzlichen Lasse privat versichert bist).
Es gibt da einen Tarif bis ca. 1250 € Einkommen, der deutlich günstiger ist, als die normale Mindestgrenze bei 1847 € - was monatlich deutlich über 100 € ausmacht.

Alles zusammen sollte dann sicher einen Betrag von weit über 200 € mehr frei machen zum Leben - ohne in die repressive Hartz IV Mühle rein zu müssen.

Frank231
30.04.2008, 14:44
Hallo,

ja 800 bleiben mir, aber davon muss ich meinen Eltern etwas abgeben, muss Rücklagen bilden und müsste z.B. auch eine Rentenversicherung bezahlen. Da mir aber derzeit nichts bleibt kann ich dies nicht.
Danke für den Hinweis mit der Krankenversicherung!


Wohngeld würde dies bei einer eigenen Wohnung bezahlt werden? Derzeit wohne ich bei meinen Eltern in einem Haus (mit Schulden).
Wo müsste ich dieses Wohngeld beantragen?




Besten Dank

Frank231
30.04.2008, 15:06
Kurze Info: Habe jetzt einmal mit meiner privaten Krankenversicherung telefoniert. Dort ist preislich nichts zu machen.

Betroffener
30.04.2008, 15:20
Frank,

das mit der Krankenkasse kann ich mir erst mal so nicht vorstellen - auch wenn es eine private Kasse ist. Wie und ob es geht und ob es sinnvoll ist, in einen gesetzlichen Tarif zu wechseln (das müssen die meines Wissens jedem gewähren) kann ich nicht beurteilen. Die Antwort wäre mir zu kurz gewesen.
Bei den gesetzlichen Kassen geht es jedenfalls mit einer niedrigeren Einstufung.

Zum Thema Wohngeld gibt es Infos und Anträge üblicherweise im Rathaus und das geht natürlich auch für selbst bewohntes Eigentum. Ansonsten hier:
Wikipedia: Wohngeld (http://de.wikipedia.org/wiki/Wohngeld)
BMVBS: Wohngeld (http://www.bmvbs.de/Staedtebau-und-Wohnungswesen/Wohnraumfoerderung-,1567/Wohngeld.htm)
Wohngeldberechnung (http://www.stadtentwicklung.berlin.de/diwo/root?AGS=201000)

Viel Erfolg

Frank231
30.04.2008, 17:04
Hallo,

danke für die Links. Werde mich dort einmal erkundigen. Bei der Krankenversicherung werde ich ebenfalls noch einmal nachhacken.

Von der Hartz IV Mühle räts Du mir komplett ab? Mein Problem ist halt auch, dass es mir nicht möglich ist in eine Rente einzuzahlen. Wenn ich Rentenbeiträge zählen müsste (was zahlt man da in etwa für eine Grundsicherheit?) 100-200 EUR dann bleibt mir weniger als mit Hartz 4 von einer eigenen Wohnung und den Kosten ganz zu schweigen...
800EUR Einnahmen -ca. 400( Wohnung) –ca. 200 (Rente) = 200 EUR monatlich :-(

Grüße

Betroffener
30.04.2008, 21:10
Frank,

das ganze ist ein Rechen- und Stressbelastbarkeitsexempel, mit dem man sich ausgiebig beschäftigen muss. Und wenn man meint, man hat eine gangbare Lösung kommt irgendwo ein Merkel daher (oder beliebiger anderer Politiker) und wirft einem alles über den Haufen. :-(

Wie ich das verstanden hatte, lebst Du in einer eigenen Wohnung bei Deinen Eltern im noch mit Schulden belasteten Haus. Ob Deine Eltern bereits irgendwelche Hilfen bekommen, hast Du nicht geschrieben.

Allerdings hast Du über die Einkommensverhältnisse Deiner Eltern bislang nichts geschrieben - obwohl es zumindest aus der Ferne betrachtet, ein Teil des Problems sein dürfte, das vielleicht auch anteilig bei den Eltern gelöst werden könnte. Denn auch die können Wohngeld beantragen - das ab 2009 deutlich höher ausfallen soll (ohne die neu eingebauten Fallstricke zu kennen).

Die repressiven Verhältnisse unter Hartz IV Bedingungen und auch die neuerlich verschärfte Einkommensanrechnung gerade für Selbständige (Ausgaben als Kosten sollen nach Laune des Sachbearbeiters bewertet werden) die der Erhöhung des anrechenbaren Gewinns dient, veranlassen mich - wo es irgend geht - eher andere Hilfen zu empfehlen.

Siehe auch diesen Thread (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=85099), wo es um ähnliche Probleme geht.

Das ist aber auch immer regional unterschiedlich zu betrachten.

Ach ja - was unter Hartz IV Bedingungen als Rentenbeitrag gezahlt wird (35 oder 70 € monatlich sollen es sein) hilft Dir unter diesem Aspekt auch nicht weiter. Das bringt irgendwas um 2€ nochwas an späterer Rente, wenn es lange genug dauert. Hier geht es wohl eher um die Jahre der Laufzeit, als um die Höhe der Sozialbeiträge bei denen, die eine andere Lebenssituation haben.

Mit Riestern kommt Mensch da erst recht nicht weiter, denn Riester dient nur zur umverlagernden Absenkung der gesetzlichen Rente und gleichzeitigem Schutz des Staates vor Grundsicherungsansprüchen - jedenfalls in den unteren Einkommensebenen. Und Rendite bringt das auf gar keinen Fall. Das kann jeder Sparvertrag mit mehr als 2,5% besser trotz Förderung. Und Rürupen ist der echte Wahnsinn für nicht Betuchte.

Ohne mindestens 30 Jahre Rentenbeiträge an der Obergrenze wird keine halbwegs brauchbare Rente mehr rauskommen - da kann man sich eher gleich auf die spätere Grundsicherung verlassen und jetzt ein klein wenig besser leben (auch wenn es schweinisch ist).

Was aber entscheidend sein könnte. Beim Einstieg in Hartz IV lässt sich relativ einfach die Krankenkasse wechseln (es wird nur maximal der Höchstsatz gesetzlicher Kassen für privat Versicherte gezahlt!) - das genaue "how to" des Procedere von privat zu gesetzlich wäre allerdings vorher zu ergründen, um gravierende Nachteile zu vermeiden. Wobei also zu berücksichtigen wäre, ob und wieviel möglicherweise verlorene Altersrückstellungen es dann bei der privaten Kasse gäbe und ob man das ruhigen Gewissens in Kauf nehmen kann oder hinterher als Depp dasteht.

Frank231
05.05.2008, 15:37
Hallo Betroffner,

danke für die ausführliche Info!
Ich lebe aktuell bei meinen Eltern in 2 Zimmern, Mutter Rentnerin, Vater derzeit Grundsicherung im Alter, beide leider mit Schulden.

Meine private Krankenkasse liegt aktuell bei rund 150 EUR. Für mich relativ viel Geld.

Werde die Tage dies mit der Krankenkasse und dem Wohngeld noch einmal angehen.

Grüße
Bernd

Betroffener
05.05.2008, 16:34
Nur als ergänzenden Hinweis:

Bei GruSi im Alter scheidet Wohngeld wahrscheinlich für Deinen Vater aus, zeigt aber andererseits, daß Deine Mutter Wohngeld möglich sein wird, da ansonsten keine GruSi für den Vater anerkannt worden wäre.

Wobei natürlich die Möglichkeit besteht, dass das Amt die Möglichkeit für Wohngeld bei Deinem Vater gar nicht geprüft hat - aber das hängt alles auch von der Höhe der Rente/Nichtrente ab.

Ich hoffe, dass unsere Regierungskasper da für 2009 nicht allzuviele Gemeinheiten eingebaut haben, denn zumindest war auch beim wohngeld von Bedarfsgemeinschaften die Rede - wo vorher nur von Einzelpersonen gesprochen wurde.