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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was gehört zu den Wohnkosten? GEZ Strom Telefon Hausratvers?


mitti
18.03.2005, 21:29
Ich frage mich gerade was zu den Wohnkosten gehört und was ich angeben kann. was wird erstattet oder angerechnet?
Also ich dachte da an

GEZ Gebühr?
Srom?
Telefongebühr? (ist aber doch jeden Monat anders)
Hausratversicherung?
Private Haftpflichtversicherung?

Hat sonst noch jemand was an Unterlagen dem ALG II Antrag hinzugefügt was nicht namentlich im Antrag erwähnt wurde?
Sorry bin wirklich total unwissend!!!

Forumadmin
31.03.2005, 18:57
Schau Dir doch einfach mal die FAQ an hier findest Du die Antworten!


http://www.arbeitslosennetz.de/modules.php?name=FAQ


GEZ - kanst Du dich befreien lassen!
Für Telefon gibt es einen Sozialtarif bei der Telekom das spart ca- 6- 8 € im Monat.
Strom- musst Du selber zahlen!
Hausratversicherung? musst Du selber zahlen!
Private Haftpflichtversicherung? musst Du selber zahlen!

mel35
16.04.2005, 16:34
Versicherungsbeiträge für z. B. Hausrat oder Haftpflicht übernommen?
Beiträge für gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen (z. B. Kfz-Haftpflicht, Gebäudebrandversicherung) werden in nachgewiesener Höhe vom Einkommen abgesetzt. Weiterhin werden vom Einkommen volljähriger Hilfebedürftiger und vom Einkommen minderjähriger Hilfebedürftiger, wenn diese nicht mit volljährigen Hilfebedürftigen in Bedarfsgemeinschaft leben, 30 Euro monatlich für angemessene private Versicherungen (z. B. Hausratversicherung, private Haftpflichtversicherung) pauschal abgesetzt.Dies alles kann mann auch unter http://www.arbeitsmarktreform.de/Arbeitsmarktreform/Navigation/Service/fragen-und-antworten,did=52044.html

Betroffener
17.04.2005, 00:52
@mel35,
das liest sich auf den ersten Blick sehr schön mit dem Absetzen vom Einkommen.

Das Problem ist aber, daß üblicherweise der gemeine ALG-II Empfänger KEIN Einkommen hat, von dem etwas abzusetzen ist.

Und wenn Einkommen vorhanden ist, kann abgesetzt werden, es gibt aber weniger ALG-II und/oder weniger KdU, weil das auf das Einkommen angerechnet wird.

P.s. Am 15. April wurde definiert:
Der Bezugspunkt für den Freibetrag nach § 30 SGB II ist künftig das Bruttoeinkommen. Die bisherigen Absetzbeträge für Werbungskosten, Beiträge zu privaten Versicherungen, Beiträge zur Riester-Rente, § 11 SGB II, werden durch einen Grundfreibetrag in Höhe von 100 Euro ersetzt.

Lassen wir uns überraschen, ab wann das wirksam wird.

Betroffener
11.05.2005, 20:14
Nachtrag vom 11.05.05 zum obigen Posting von mir:

Hier der Link dazu. Hier gibt es auch PDF-Dateien mit Musterbeispielen:
Verbesserung der Hinzuverdienstmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose (http://www.bmwa.bund.de/Navigation/Presse/pressemitteilungen,did=62502.html)

larifari
27.06.2005, 12:30
Also kann ich private Versicherungen nur absetzen, wenn ich Einkommen habe? Ohne Einkommen keine Anrechnung und ich muss meine Versicherung selbst bezahlen?

Betroffener
27.06.2005, 14:16
Hallo larifari,

Du hast es erkannt - ohne Einkommen keine Anrechnung.

Falls Du jedoch über eine Steuererklärung noch was zurückbekommen solltest, wird das dann als Einkommen auf das ALG II angerechnet (so Du das dem Amt bekannt gibst oder die sonstwie davon erfahren).

Allerdings gibt es für einmalige Rückzahlungen eine Bagatellgrenze bis knapp 50 € (von der viele Sachbearbeiter aber nicht nichts wissen (wollen).

Nonick
05.01.2006, 16:45
hmm ?! ich müßte 150 euro an Hausrats und priv.haftpflicht (diese mußte ich lt vom amt genehmigtem mietvertrag abschließen)
nun habe ich selber kein einkommen.. aber meine 10 jährige tochter bekommt ja Kindergeld und Unterhaltsvorschuss, das als Einkommen angerechnet wird...
kann man das darauf anrechnen lassen? Bzw die Hälfte, da sie ja auch in der versicherung drin ist??
hoffe noch auf antwort, da ich morgen zum amt muß(warte seit aug auf antwort bzgl klassenreise :-x )

StephanK
05.01.2006, 17:06
Eigentlich nicht, aber wenn Du zum Abschluss dieser Versicherungen mietvertraglich verpflichtet bist (was ich für ungewöhnlich halte), könntest Du natürlich schon versuchen, das als Teil der "Kosten der Unterkunft" geltend zu machen. Du wirst vielleicht einige Überzeugungsarbeit leisten müssen, aber das Hauptargument hast Du ja hier schon aufgeschrieben: Wenn das Amt den Mietvertrag gesehen und "abgesegnet" hat, sollte es diese Versicherungsbeiträge eigentlich auch als KdU tragen.
Viel Glück!

Nonick
05.01.2006, 17:12
THX für schnelle antwort.. ArGe hat es nicht direkt abgesegnet,.. war kurz vor Hartz 4 beim Sozialamt...
ist aber mal wieder ungerecht.. tochter ist doch theoretisch auch Nutzerin der versicherung? naja, ich will sie ja nicht ausnutzen, aber was gezahlt werden muß, kommt uns beiden als minus..
und bisher kam ich immer mal grade hin und konnte noch immer keine rücklagen bilden
aber das geht nicht nur mir so
wannn wird der mist endlich rückgängig gemacht?*snief*

StephanK
05.01.2006, 17:18
wannn wird der mist endlich rückgängig gemacht?*snief*Frühestens, wenn die Hartz-Parteien (CDUCSUSPDFDPGRÜNE) keine Mehrheit mehr haben... :shock:

Peter35
30.01.2006, 10:58
GEZ Gebühren werden vom Arbeitsamt erstattet, alles andere bleibt leider an deinen Schultern hängen! Jedoch kannst du beim Thema Telefongebühren schon Einsparungen treffen! Es gibt z.B. neben den Angeboten von Telekom auch von Anbietern wie Faventia extra auf HArtz IV ausgelegte Internet und Telefonanschlüsse die dir beim sparen helfen können, jedoch weiß ich nicht genau welche konditionen exakt angeboten werden! Musst dich mal informieren!!

Gruss Peter

norer
30.01.2006, 11:22
ich spar selber auch durch hartz4-internet..ist das billigste was ich sehe hab:
http://www.faventia.de/isdn/hartz-iv/

StephanK
30.01.2006, 12:01
GEZ Gebühren werden vom Arbeitsamt erstattet, Das stimmt so leider nicht!
Als Alg II-Empfänger kann man von der GEZ eine Gebührenbefreiung erhalten, die extra beantragt werden muss.
Das gilt aber nicht für Leute, die nach dem Bezug des "normalen" Arbeitslosengeldes für eine Übergangszeit einen Zuschlag zum Alg II erhalten.