PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALGII nach Fachabitur


mag
27.06.2005, 20:33
Hallo,

ich habe im Forum schon gesucht, aber leider noch nichts passendes gefunden, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Ich bin 18 und habe zwei Jahre lang im Ort A in einem Internat gewohnt und dort ein Fachabitur absolviert. Bekam in dem Zeitraum Kindergeld und etwas Bafög. Nun wohne ich wieder Zuhause im Ort B und habe keine Lehrstelle/Studium, würde jedoch gerne in eine Wohnung nach Ort A ziehen und ALG II beziehen. Beide Elternteile verdienen derzeit um die 1200 Euro, wobei einer jedoch bald arbeitsunfähig ist.

Nun meine Fragen:

1. Wie sieht es aus, darf ich überhaupt ALG II beziehen?

2. Darf ich mir frei aussuchen, in welchen Ort ich ziehe (also hier: Ort A) oder kann das Amt sagen, bleib zu Hause bei den Eltern (hier: Ort B)?

3. Ist es möglich, das ich während der Dauer von ALGII Praktikas absolvieren kann, oder darf das Arbeitsamt kommen und sagen, ab heute 1Euro-Job ?

4. Welches Amt ist für mich zuständig (A oder B) oder spielt das keine Rolle?

5. Werden die anderen Leistungen (Kindergeld & Bafög) dann gestrichen?

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
mag

Schneida
27.06.2005, 21:03
Hallo Mag,

erst mal ein Kompliment für die sehr konkrete Darlegung der Situation. Da muss man nicht so rätseln. Es empfiehlt sich gerade im Umgang mit Behörden genau in diesem Stil zu bleiben und sich selbst eine Akte mit allem Schriftverkehr und Unterlagen anzulegen. Es gibt nämlich immer mal wieder Stress, weil irgendwelche Akten verschwunden sind, Unterlagen angeblich nicht eingereicht sind etc. Siehe auch meine Signatur unten.

Soweit ich das richtig einschätze kriegst Du auf jeden Fall allein aufgrund Deines Alters schon mal weiter Kindergeld. Dazu muss nur dargelegt werden, dass Du kein Einkommen hast.

Für den Alg II Antrag müsstet ihr wohl einen gemeinsamen Antrag stellen als Bedarfsgemeinschaft zu dritt, also Deine Eltern und Du (falls nicht noch weitere Geschwister zu unterhalten sind).

Korrektur: siehe folgender Beitrag. Wichtig!!!

Das ist immer dann der Fall, wenn "Kinder" unter 25 Jahre sind und noch keine abgeschlossenen Berufsausbildung haben. Dazu müsst ihr die Einkommensverhältnisse nachweisen, Du kannst das mit einem der Alg II Rechner, die Du hier im Forum findest, oder auch auf der Internetseite von Tacheles Wuppertal selbst durchrechnen. Bei dem von Dir angegebenen Einkommen Deiner Eltern müsste da noch was rauskommen. (Kindergeld wird aber angerechnet als Einkommen).

Für den Umzug musst Du eine Begründung liefern, bessere Jobaussichten, zu enge Wohnung im Elternhaus, Konflikte und unzumutbare Situation, konkretes Praktikum etc. Das ist dann Verhandlungssache mit dem zuständigen Sachbearbeiter.

Wenn Dir das gelingt, kannst Du außerdem eine Erstausstattung für die Wohnung beantragen und mit ganz viel Glück auch Umzugskosten. Ist alles nicht so viel, was man da kriegt, aber immerhin besser als gar nichts.

Am besten ist es, wenn Du dem Sachbearbeiter einen guten Plan vorlegen kannst. Vielleicht hörst Du Dich schon mal im Vorfeld nach einem Praktikum um, ganz optimal wenn ein potenzieller Praktikumsträger Dir vielleicht bescheinigt, dass er eine Übernahme in ein Ausbiuldungsverhältnis in Aussicht stellt.

Mit einem solchen richtig guten und konkreten Plan, dürfte normalerweise auch kein ! Euro Job drohen. Ansonsten kann sowas oder auch eine Trainingsmaßnahme o.ä. natürlich auf Dich z ukommen, Du solltest das dann auch antreten, damit keine Sanktionen auf Dich zukommen. Innerhalb solcher Maßnahmen sind aber i. d. R. ebenfalls Praktika o. ä. möglich. Hör Dich mal um, vielleicht findest Du ja auch was Passendes in einer Maßnahme.

Am besten aber Du outest Dich als sogenannte "Marktkundin" gegenüber der ARGE. Das sind die Arbeitslosen, die ohne größeren Förder- , Forder- , Beratungs- oder Betreuungsbedarf alleine weiter kommen. Und wenn ich Deine Anfrage hier lese, traue ich Dir das ohne Weiteres zu.

Good Luck

Betroffener
27.06.2005, 21:37
:welcome: mag,

ich kann mich den Ausführung von E.Schneider nur anschliessen - bis auf einen kleinen, aber wesentlichen Punkt.

Wenn Du bei Deinen Eltern wohnst gibt es keine große Bedarfsgemeinschaft. Vielmehr stellst Du dann eine eigene Bedarfsgemeinschaft dar. Soweit sogut.

Das Problem. Auch bei einer eigenen Bedarfsgemeinschaft bis Du Mitglied in der Haushaltsgemeinschaft Deiner Eltern und ggf. anderer Familienmitglieder (unabhängig davon ob es sich um ALG II Empfänger handelt oder nicht).
Hierbei wird grundsätzlich vermutet, dass das liebe Kind im "Dunstkreis" der Familie natürlich unterstützt wird - zumal - wenn die Ausbildung noch nicht abgeschlossen ist zusätzlich noch eine erweiterte Unterhaltspflicht besteht. Der Bezug von ALG II + KdU ist für Kinder in der Haushaltsgemeinschaft immer problematisch

Solange Du noch nichts beantragt hast, kannst Du im Prinzip hinziehen wo Du willst. Dem Amt wäre es mit Sicherheit am Liebsten, Du bleibst bei Deinen Eltern in Ort B (da es dort für das Amt am Billigsten ist). Wenn Du aber erstmal in Ort A gemeldet bist und dort wohnst, kannst Du dort natürlich auch alle diesbezüglichen Leistungen beantragen.

Für Dich ist das Amt an Deinem ersten Wohnsitz zuständig (was auch mit der polizeilichen Anmeldung zu tun hat). Ein Amt in Hamburg wird Dir also keinesfalls ALG II und KdU für einen Aufenthalt in Berlin bezahlen.

BAfög und ALG II schliessen sich gegenseitig aus. Bei ALG II dürfte das Kindergeld wohl auch als Einkommen angerechnet werden.

Alles andere hat E.Schneider schon sehr gut und ausführlich kommentiert.

Viel Erfolg bei der Entscheidungsfindung.