Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Von 400 € Job in 165 € - Sperrzeit?
emily1982
29.04.2008, 18:46
Ich hatte einen 400 € Job, zwei Wochen lang, mit 20 Std. pro Woche. Dann erst habe ich erfahren das ich das ALG gestrichen bekomme wegen der 20 Std.
Ich war so fertig das ich sofort mit meinem AG gesprochen habe und jetzt dort für 16 Std. arbeite. Dafür war eine Kündigung meines Vertrages nötig. Bekomme ich jetzt trotzdem eine Sperrzeit?
Über den Ausbeuterjob von 20 Stunden für 400 Euro zwing ich mich jetzt nichts zu schreiben. Was dein Problem betrifft: Warum informierst du dich nicht vorher auf den Seiten vom Arbeitsamt? Hier im Forum kannst du doch auch dein Problem schildern! Also ist dir doch das Internet nicht fremd.
Bei Arbeitslosigkeit und Nebenverdienst steht folgendes:
Während des Bezuges von Arbeitslosengeld dürfen Sie eine selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit beziehungsweise Beschäftigung ausüben und ein Nebeneinkommen erzielen. Die Nebenbeschäftigung darf allerdings einen zeitlichen Umfang von 15 Stunden wöchentlich nicht erreichen.
Erreicht oder überschreitet die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit 15 Stunden, besteht wegen fehlender Arbeitslosigkeit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr. Gegebenenfalls ist eine erneute Arbeitslosmeldung erforderlich.
emily1982
30.04.2008, 11:32
So schlau bin ich auch schon. Leider habe ich das vorher nicht gewusst. Ich habe mit meiner Arbeitsberaterin gesprochen und ihr erzählt das ich einen 400 € Job bekommen werde. Sie hat mir nichts von der 15 Stunden Regelung erzählt. Ich bin davon ausgegangen das mir das Geld angerechnet wir und es nichts weiter zu beachten gibt, da ich ja mit der Arbeitsberaterin gesprochen habe.
Meine Frage ist jetzt ob ich jetzt eine Sperre bekomme. Ich arbeite ja noch dort.
emily1982
30.04.2008, 11:34
Sorry, hab mich da unten verschrieben, ich arbeite dort jetzt 14 Stunden.
Wer hat dir denn erzählt, dass du das Arbeitslosengeld gestrichen bekommst? War das das Arbeitsamt? Dann käme wohl das in Frage.
Erreicht oder überschreitet die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit 15 Stunden, besteht wegen fehlender Arbeitslosigkeit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr. Gegebenenfalls ist eine erneute Arbeitslosmeldung erforderlich.
Hast du deinen Arbeitsvertrag beim Arbeitamt vorgelegt mit der Stundenanzahl 20? Dann hätten dir die das schon sagen müssen.
Bei meinem Minijob musste ich monatlich das Zusatzblatt 2.2 vom Arbeitgeber ausfüllen lassen und beim Arbeitsamt abgeben. Ich bekam auch ein Flyer, in dem alles wichtige stand. Da las ich dann, das, wenn man den Minijob schon länger machte, der Freibetrag dem Durchschnittsverdienst entspricht und nicht nur die 165 Euro. Ich dann also dahin, die von AA wusste von nichts, hat eine Kollegin gefragt, die antwortete: Hab ich schon mal was von gehört, aber ich wende das nie an. Dann wollten die von mir wissen, woher ich das denn habe. Habe denen dann den Flyer vor die Nase gehalten.
Also nicht immer alles glauben, was die beim Arbeitsamt sagen oder auch nicht sagen.
Noch schlimmer wirds, wenn du dann in ALG II rutscht.
emily1982
02.05.2008, 18:30
Naja, eine am Telefon hat mir gesagt ich soll die Arbeitsstunden auf 14 verringern, dann müsste das in Ordnung gehen, das ich wieder ALG bekomme.
Nun muß ich so ein Schreiben ausfüllen, warum ich gekündigt habe.
Da schreib ich nur drauf das ich ja weiter dort arbeite. Bin gespannt ob das klappt.
Ja, ab Juli krieg ich ALG 2. Dann wirds haarig in Sachen Geld.
Das mit dem Nebenverdienst wusste ich auch nicht. Gut zu wissen.
Nun muß ich so ein Schreiben ausfüllen, warum ich gekündigt habe. Ich will die Sache ja nicht schwarz malen, aber meiner Meinung nach sieht die Sache jetzt so aus.
Du hattest einen Job, 20 Stunden. Daher keinen Anspruch auf ALG I (15 S Stundenregelung). Du hättest aber mit dem Einkommen sicher Anspruch auf ergänzendes ALG II gehabt.
Jetzt kündigst du und schließt einen Vertrag über 14 Stunden ab. Bedeutet Jobverlust selbst herbeigeführt und 12 Wochen Sperrzeit beim ALG I.
Ersatzweise kannst du dann für die 12 Wochen ALG II (wegen Sperrzeit um 30% gekürzt) beantragen.
Da dein Anspruch auf ALG I wohl eh nur bis Juli ging, verrinnt der innerhalb der Sperrzeit (Siehe § 128 Abs. 1 Punkt 4 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__128.html)).
Wenn das alles wirklich so ist, weiß ich nicht so recht, was du nun damit erreicht hast. :confused:
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.