Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Widerlegen einer eheähnlichen Gemeinschaft
andre von der ostsee
21.07.2006, 04:18
hallo
schön das es euch gibt,hoffe ihr könnt mir helfen
ich beziehe seit 2005 alg 2 jetzt bekam ich das schreiben überprüfung eheähnlicher gemeinschaft,die fragen na ja treffen auf mich eigentlich nicht zu,lebe alleine.wohne schon seit 15 jahren mit einer frau zusammen hatten auch mal ne beziehung,bin danach wohnen geblieben,eigenes zimmer,würde ungerne wegziehen habe garten und haustiere und so.
ich wüsste gerne wie ich beweisen soll das wir keine eheähnliche gemeinschaft sind,ohne das ich ausziehen muss.
gruss andre
StephanK
21.07.2006, 07:22
:welcome: André,
nach noch geltendem Recht musst nicht Du beweisen, dass keine eheähnliche Gemeinschaft besteht, sondern umgekehrt der Alg II-Träger muss deren Bestehen beweisen. Konkrete Fragen, die gestellt werden, musst Du aber wahrheitsgemäß beantworten. Dabei sollte Dir bewusst sein, dass eine eheähnliche Gemeinschaft mehr ist als nur eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft, d.h. es muss die Bereitschaft hinzukommen, füreinander auch in schlechten Zeiten einzustehen - das ist der Knackpunkt.
Angesichts der langen Dauer des Zusammenlebens wird das alles nicht ganz einfach werden; stell Dich also auf mögliche Auseinandersetzungen ein.
andre von der ostsee
24.07.2006, 14:20
hallo
na ja da muss ich mal überlegen was ich da mache,vieleicht doch besser ausziehen,mal sehn.ich wüsste nur gerne mal wie das iss ab 1.8.kein alg 2 mehr wie lange bin ich dann noch krankenversichert,und was iss damit in der zeit wenn ich in wiederspruch gehe,oder mal angenomen vors sozialgericht.
gruss andre
Betroffener
24.07.2006, 17:06
Um es auf den Punkt zu bringen:
Ohne ALG2 keine Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung.
DIe noch geltenden Regeln gelten bis 31.07.06, ab dem 01.08.06 gilt die sogenannte Beweislastumkehr nach spätestens einem Jahr des Zusammenlebens.
Dann kommt es - wie bisher darauf an - gegen zu halten, dass ihr eben nicht für einander einsteht - notfalls auch vor dem Sozialgericht.
Falls Deine Mitbewohnerin verdient, wird sie es bestimmt auch nicht lustig finden, Dich vollwertig inkl. Krankenkasse unterhalten zu sollen - was sie auch nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch nicht muss.
Forumadmin
24.07.2006, 18:42
Hartz IV muss gezahlt werden WG ist nicht eheähnlich (http://www.arbeitslosennetz.de/content/view/1794/2/)
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