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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : wohngeld abgelehnt warum?


jase03
30.04.2008, 17:17
Guten Tag

Ich wohnte vom Oktober 2005-Dezember08 in Berlin Spandau mit einem Kumpel von meiner Schule in einer WG und bezog von November07 bis März08 Wohngeld. Im Antrag sollte ich Gründe nennen, die aufzeigen sollen, dass ich vom Familienhaushalt getrennt sei. Dort gab ich an, dass ich schon eine Weile in Berlin wohne und studiere, sowie mein Lebensunterhalt allein bestreit etc. Nun wohne ich seit Dezember08-heute mit meiner Schwester und einer Freundin in einer 3er WG. Dort wiederum gab ich abermals die Gründe an warum ich denke ich sei vom Familienhaushalt getrennt. Heute bekam ich nur eine Antwort, dass ich kein Wohngeld bekomme, weil ich vom Familienhaushalt nur vorübergehend abwesend sei.
Meine Vermutung ist, dass das Wohngeldamt denkt meine Schwester würde mich finanziell unterstützen, da sie ja Bafög bekommt.

Meine Frage nun: Wie kann ich das Wohngeldamt davon überzeugen, dass ich vom Familienhaushalt getrennt bin und mich auch meine Schwester nicht finanziell unterstüzt, sondern jeder bei uns im Haushalt für sich selbst wirtschaftet etc..??

Liebe Grüße Jase

fragi
30.04.2008, 18:58
Hallo jase03,

(2) 1Familienmitglieder rechnen zum Haushalt im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft führen. 2Familienmitglieder führen eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft, wenn sie Wohnraum gemeinsam bewohnen und sich ganz oder teilweise gemeinsam mit dem täglichen Lebensbedarf versorgen.
(3) 1Familienmitglieder rechnen auch dann zum Haushalt, wenn sie vorübergehend abwesend sind. 2Vorübergehend abwesend sind Familienmitglieder, wenn der Familienhaushalt auch während der Abwesenheit Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen bleibt. 3Eine vorübergehende Abwesenheit von Familienmitgliedern wird zum Beispiel vermutet, solange sie noch für ihre Lebenshaltung überwiegend von anderen zum Haushalt rechnenden Familienmitgliedern unterstützt werden.


Quelle: §4 Abs.2,3 WOGG (http://bundesrecht.juris.de/wogg_2/__4.html)

Darauf beziehen sie sich warscheinlich! Und genau dagegen solltet ihr widersprechen...

Ich würde das über eine Erklärung deiner Schwester machen!