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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Überzahlung durch RBM, muss ich zurückzahlen?


cheeza
30.04.2008, 22:56
Hallo,

Ich habe da ein großes Problem und ich hoffe, dass mir jemand helfen kann.

Ich habe im November letzten Jahres eine RBM bekommen.
Erst hieß es, dass ich sie für 9 Monate bekomme, doch am ersten Tag wurde uns verkündet "Überraschung, ihr seid gekürzt, auf ein halbes Jahr".

Ich muss dazu sagen, dass mir diese RBM nicht aufgedrängt wurde, ich bin selbst zum JobCenter gegangen und habe darum gebeten,
somit war ich schon etwas enttäuscht, aber immerhin hatte ich für ein halbes Jahr arbeit und etwas mehr Geld in der Tasche.

Nun kommt das Problem:
Das JobCenter hat, obwohl sie mir selbst diese RBM vermittelt haben noch für November und Dezember Geld an mich überwiesen.
Ich habe es am Anfang gar nicht bemerkt, ich hatte eh immer mehr Rechnungen als Geld und gehe auch nicht jeden Tag an den Kontoauszugsducker,
ich dachte halt "oh schön, das macht sich aber bemerkbar, dass du etwas mehr Geld hast, alles kann bezahlt werden und keiner klagt oder mahnt mehr".

Im Dezember bemerkte ich es dann, allerdings erst als es schon zu spät war, denn der Großteil des Geldes ging schon für Fixkosten,
die teurere Monatskarte und alles Mögliche drauf. Ich gebe zu, ich war wohl zu nachlässig in meiner Euphorie, anfänglich, aber da war es schon zu spät.
Im Dezember wäre eh mein Bescheid ausgelaufen, somit bekam ich ab Januar kein Geld mehr vom JobCenter, nur noch den Lohn von der RBM.

Ich dachte in meiner Not:
Vielleicht bekommst du nach der RBM Arbeit oder wirst übernommen und kommst NICHT in die missliche Lage, da zu sitzen, wieder Geld für dein Leben erbitten zu müssen und stotternd zu erklären, warum du die Überzahlung (klingt auch nicht gerade sehr glaubwürdig für einen Sachbearbeiter)
echt erst zu spät bemerkt hast. Nun ist die RBM vorbei, ich habe keinen JOb bekommen und nun will das JobCenter das Geld zurück.
Alles ist so gekommen wie ich es befürchtet hatte. Sie wollen mir dafür, dass sie mich zwei Monate überzahlt haben, erst im Juni Geld geben,
obwohl ich seit Ende März keinen Job habe und mich ab 1. April wieder arbeitslos gemeldet habe.
Kann mir jemand helfen bitte? Bin ich wirklich schuld an allem und muss nun zwei Monate auf Geld vom JobCenter verzichten?

Bitte macht mir keine Vorwürfe, ich fühle mich schon schlecht genug und in die Enge getrieben.
Ich habe keine Ahnung was ich tun kann und bin total hilflos.:(
Danke im Voraus, vielen Dank

restart
30.04.2008, 23:31
Hallo cheeza,

ich gehe mal davon aus, dass RMB eine Arbeitsgelegenheit mit Entgelt ist.
Bin ich wirklich schuld an allem und muss nun zwei Monate auf Geld vom JobCenter verzichten? Jein. Das Jobcenter hat dir die Maßnahme ja sicher vermittelt, also war ihnen alles bekannt. Aber ich kenne es auch, dass es in den ARGE nicht von A bis C durchdringt. Irgendwie klappt da manchmal die Organisation nicht ganz.

Das ändert aber nichts daran, dass du das zu viel erhaltene Geld zurückzahlen musst.

Zu klären wäre vor allem, ob du das Geld von der Maßnahme wirklich schon im November erhalten hast oder erst im Dezember.

Auch müsste man wissen, wie Hoch das Einkommen aus der Maßnahme war und was sonst dein berechtigter ALG II-Anspruch ist.

Die Zahlung erst ab Juni ist auf jeden Fall nicht richtig. Man könnte hier max. eine Ratenzahlung mit dir vereinbaren.

cheeza
01.05.2008, 00:50
Hallo restart,
erstmal vielen dank für deine Antwort.

Es ist so:
RBM ist so wie ABM, nur können sie einen auch regional einsetzen, was bei mir aber nicht der Fall war, ich war also Vollzeit beschäftigt,
und hatte dadurch ca. 200 Euro mehr Geld zur Verfügung, als ich vom JobCenter bekam, als ich die RBM noch nicht hatte.
Ich bekam quasi richtig Lohn und musste mir auch eine Umweltkarte für 70 euro kaufen, weil ich nach marzahn musste zum arbeiten.

Die RBM habe ich genau im Oktober begonnen (war ein tippfehler vorhin). Anfang Oktober bekam ich nochmal
(was normal ist, weil sie im Voraus zahlen und man Lohn ja erst am Ende des Monats bekommt) meinen Bezug vom JC.

Soweit so gut, aber Anfang November und Anfang Dezember bekam ich es auch nochmal vom JC.
Ich kann mir vorstellen, dass der Fehler dadurch entstand, da man i. d. R. einen Bescheid für ein halbes Jahr bekommt, meiner war gültig bis Ende 2007,
darum zahlten sie noch bis Ende 2007 weiter, aber wie gesagt, sie WUSSTEN DAVON, sie haben mir die RBM vermittelt und nun
wollen sie mich quasi für zwei Monate SPERREN, denn was anderes ist es ja im endeffekt nicht, damit das wieder ausgeglichen ist.

Ich habe hier im Forum gelesen, dass es Paragraphen geben soll, nach denen man nicht zwangsläufig fehlerhafte Zahlungen zurückzahlen muss.
Trifft das auch auf mich zu? Ich habe das doch nicht absichtlich gemacht, aber natürlich glauben sie mir das nicht,
nach dem Motto „Sie sind doch eh arm, und dann kriegen sie das nicht mit, wenn sie (insgesamt für beide Monate) 1200 euro zuviel auf dem Konto haben?
Aber ich hab echt erst zu spät raufgeguckt und war nur froh, dass ich alle rechnungen bezahlen konnte und mir noch mal ab und zu eine kleine Freude machen konnte, sodass man auch merkt, dass man wieder unter der arbeitenden Bevölkerung weilt und nicht jeden cent umdrehen muss.
Ich musste schon für 4 Monate lückenlose Kontoauszüge kopieren und am Montag haben sie mich nochmal hinbestellt,
dann soll ich ECHT ALLES mitbringen, arbeitsvertrag, lohnnachweise, etc.

Bin echt verzweifelt.

restart
01.05.2008, 11:06
Die RBM habe ich genau im Oktober begonnen (war ein tippfehler vorhin). Anfang Oktober bekam ich nochmal
(was normal ist, weil sie im Voraus zahlen und man Lohn ja erst am Ende des Monats bekommt) meinen Bezug vom JC. Die Berechnung von Einkommen erfolgt nach dem Zuflussprinzip. Das heißt, wenn du deinen ersten Lohn Ende Oktober bekommen hast, dann ist er auch im Oktober anzurechen. Demnach kommt es also noch schlimmer. Der ARGE stehen 3 Monate zu.
ALG II Anfang Oktober gegen Einkommen Ende Oktober
ALG II Anfang November gegen Einkommen Ende November
ALG II Anfang Dezember gegen Einkommen Ende Dezember Ich kann mir vorstellen, dass der Fehler dadurch entstand, da man i. d. R. einen Bescheid für ein halbes Jahr bekommt, meiner war gültig bis Ende 2007, Es wird eigentlich so gehandhabt, dass du von der Arbeitsstelle eine Verdienstbescheinigung bekommst, die du dann bei der ARGE dann abgibt. Dann erfolgt die Anrechnung des Einkommens (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_einkommensanrechung_al g_ii) und du bekommst einen Änderungs-, Aufhebungs- oder Rückforderungsbescheid, je nach Ergebnis.

darum zahlten sie noch bis Ende 2007 weiter, aber wie gesagt, sie WUSSTEN DAVON, sie haben mir die RBM vermittelt und nun
wollen sie mich quasi für zwei Monate SPERREN, denn was anderes ist es ja im endeffekt nicht, damit das wieder ausgeglichen ist. Das einfach verspätete Zahlen ist rechtswidrig.
Wenn es einfach keine Berechnung gibt und der Bescheid ab Juni lautet, hast du nachher keinen Nachweis, dass dir auch für April und Mai ALG II zustand. Für Oktober bis Dezember könnte aber immer noch ein Rückforderungsbescheid kommen.
Hinzu kommt, dass du für April und Mai nicht krankenversichert bist und dich aus eigener Tasche freiwillig versichern müsstest.


ALG II ist die Grundsicherung, das bedeutet, dass man dich nicht einfach zwei Monate ohne Geld sitzen lassen kann. Es hat eine Berechnung ab 1. April zu geben und über die Rückforderung muss man sich Zwecks Ratenzahlung einigen. Ich habe hier im Forum gelesen, dass es Paragraphen geben soll, nach denen man nicht zwangsläufig fehlerhafte Zahlungen zurückzahlen muss.
Trifft das auch auf mich zu? Nein leider nicht. Dieses Argument würde nur ziehen, wenn die ARGE dein Einkommen berechnet hätte, aber ein Fehler ihrerseits zu deinen Gunsten gemacht hätte. Tatsache ist jedoch das es bisher keine Berechnung gegeben hat, die das Einkommen berücksichtigt.

Der einzige Punkt derzeit wäre, dass die ARGE nur 12 Monate Zeit hat, dass Einkommen aus Oktober-Dezember zu berechnen und die Rückforderung zu stellen. Die Frist läuft ab dem Monat, ab dem der ARGE alle notwendigen Umstände bekannt waren.

Ich habe das doch nicht absichtlich gemacht, aber natürlich glauben sie mir das nicht,
nach dem Motto „Sie sind doch eh arm, und dann kriegen sie das nicht mit, wenn sie (insgesamt für beide Monate) 1200 euro zuviel auf dem Konto haben? Du brauchst dir keine Vorwürfe machen. Denn zu der Überzahlung kommt es meistens, wenn es um die Anrechnung von Einkommen geht. Auch erfolgt die Berechnung nicht selten erst Monate später. Bis dahin hat fasst jeder ALG II-Empfänger die Übersicht verloren und das Geld hat sich ganz oder teilweise verflüchtig. Ist auch kein Wunder, wenn man lange so gut wie nichts auf dem Konto hatte.

Aus diesem Grund greift die ARGE meist zu dem etwas rechtswidrigen Mittel, alle Zahlungen vorsorglich einzustellen, wenn ihr bekannt wird, dass man ein Einkommen hat. Viele können auch davon ein Lied singen, können dann ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen und verschulden sich oder bekommen sogar die Wohnungskündigung.

Es liegt einfach an der schlechten Organisation der ARGEn, dass dies auf die eine, wie auch die andere Weise nicht richtig läuft.

Für dich ist jetzt wichtig einen Widerspruch zu schreiben, damit du auch für April und Mai Geld bekommst und krankenversichert bist. Über die Rückforderung muss man sich dann unterhalten.

Mit der Anrechnung des Einkommens (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_einkommensanrechung_al g_ii) solltest du dich genauer beschäftigen. Was da rauskommt, ist für Oktober-Dezember gegen deinen ursprünglichen Anspruch zu rechen.
Möglicherweise bleibt da pro Monat noch ein ALG II-Anspruch. Das würde deine Schulden gegenüber der ARGE senken.
Allerdings würde es auch bedeuten, dass du für Januar-März deinen Anspruch verschenkt hast, weil du keinen Fortzahlungsantrag gestellt hattest. Rückwirken kann man da nicht machen.

cheeza
01.05.2008, 15:47
Hallo restart,

Vielen Dank für deine detaillierte Antwort. Einen Punkt kann ich jedoch noch nicht ganz nachvollziehen:

Warum steht dem JC sogar drei Monate zu? Im Nachhinein gleicht es sich doch insofern wieder aus, da ja meine RBM seit Ende März vorbei ist, ich mich auch am 1. April arbeitslos gemeldet habe, ABER ich hätte regulär ( nur leider bei mri nicht, wegen der geplanten Sperre) erst ab 1. Mai Anspruch auf Arbeitslosengeld 2, für den Monat Mai, also im Voraus, DENN im Monat April lebte und bezahlte ich meine Fixkosten doch noch von meinem Lohn, welchen ich Ende März erhielt. Oder ist das ein grundlegender Denkfehler von mir? Meinst du etwa, dass ich reell Geld ab 1. April zu bekommen habe? Also:
Ende März Lohn plus 1. April Arbeitslosengeld 2?
Entschuldige, wenn ich so leicht dumm frage, aber ich bin echt gerade völlig durch den Wind.
Außerdem habe ich mir eben online mit Hilfe eines Onlineeinkommensrechners ausgerechnet, dass ich ca. 180 euro jeden Monat verschenkt habe, welche ich noch vom JC hätte fordern können.
Gut, das dient reinen Informationszwecken und kann keinen Anspruch auf Leistung sichern, aber es ist eine Berechnungshilfe und ein Anhaltspunkt dafür, dass ich definitiv Geld verschenkt habe. Mein Nettoeinkommen lag bei ca. 870 euro, mit den 180 euro, hätte ich über 1000 euro gehabt, was mich gerade dermaßen ärgert, quasi noch ZUSÄTZLICH ärgert!
Ich scheue die Konfrontation mit der Sachbearbeiterin am kommenden Montag, weil ich mich zwar ganz gut, sachlich und ruhig verhalten kann, aber gegen den Druck welcher gern von diesen Leuten auf einen ausgeübt wird und der die Basis jeden Menschenlebens, also die Existenz, bedroht, nicht ankommen kann. Ich denke dann nur "Du musst Miete, Strom usw. bezahlen und leben", also wäre ich denen eh völlig ausgeliefert.......Es wird mich definitiv die nächsten drei Tage stark beschäftigen, bin der leider der Typ dafür, hinzu kommt eine Verschuldung, die mich nicht gerade besser dastehen läßt und mich meines Elans, welchen ich vor kurzem noch hatte, beraubt. Wie kann man da nur dauerhaft auf einen grünen Zweig kommen und sich eine kleine Sicherheit schaffen?! ...

restart
01.05.2008, 22:30
DENN im Monat April lebte und bezahlte ich meine Fixkosten doch noch von meinem Lohn, welchen ich Ende März erhielt. Oder ist das ein grundlegender Denkfehler von mir? Meinst du etwa, dass ich reell Geld ab 1. April zu bekommen habe? Du hast da einen Denkfehler. Das Einkommen ist immer in dem Monat anzurechen wo es tatsächlich fließt.

Heißt also wenn dein Einkommen Ende März tatsächlich geflossen ist, ist es im März anzurechen. Für April hast du wieder vollen Anspruch auf ALG II.

Wegen diesem Zuflussprinzip (tatsächlicher Geldfluss) schuldest du der ALG II wie schon oben beschrieben drei Monate. Wobei du die um 3x180€, die du ja selbst ausgerechnet hast, kürzen kannst. Für Januar bis März hast du leider auf Geld verzichtet, da du keinen Antrag gestellt hattest. Sich über seine Unwissenheit zu ärgern bringt da jetzt nichts.

Ich scheue die Konfrontation mit der Sachbearbeiterin am kommenden Montag, weil ich mich zwar ganz gut, sachlich und ruhig verhalten kann, aber gegen den Druck welcher gern von diesen Leuten auf einen ausgeübt wird und der die Basis jeden Menschenlebens, also die Existenz, bedroht, nicht ankommen kann. Ich denke dann nur "Du musst Miete, Strom usw. bezahlen und leben", also wäre ich denen eh völlig ausgeliefert....... Du kannst es am Montag im Ruhigen versuchen. Kommst du nicht weiter, musst du gegen den Bescheid (wirst ja einen erhalten haben) Widerspruch einlegen.

Wenn du dir das nicht allein zutraust, dann beantrage beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein und geh zu einem Anwalt.