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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : AA Maßnahme und Praktikum


pieman
01.05.2008, 12:47
Hallo an allen,

Ich hoffe jemand mir einen Rat geben kann. Seit 31.03.08 mache ich eine AA Fortbildungsmaßnahme im Verkauf mit - (Teilzeit Vormittags) - wo ich Grundkenntnisse in Verkauf und im Umgang mit Kunden lernen soll - (habe schon 18 Jahren im Verkauf gearbeitet aber da fällt das AA nichts besseres ein!). Theorie läuft von 31.03. bis 04.07. und dann gibt’s 8 Wochen Praktikum - (Teilzeit). Die Praktikumsstelle müssen wir selber finden. Also meine Fragen dazu sind...

Laut Vertrag darf ich schon aus dieser Maßnahme vorzeitig Ausscheiden wegen Arbeitsaufnahme. Geht das auch für eine geringfügig Arbeitsstelle z.B Minijob €165?

Oder wann ich jetzt eine Praktikumsstelle finden sollte (habe schon Eine in Sicht) darf Ich jetzt (ab Mai) die Stelle antreten und darf ich zusätzlich während der Teilzeit-Praktikum auch auf geringfügig Basis arbeiten?

restart
03.05.2008, 23:42
Hallo pieman,

von solch einer Maßnahme habe ich bisher nur im ALG II-Bereich gehört, aber man lernt nie aus.

Laut Vertrag darf ich schon aus dieser Maßnahme vorzeitig Ausscheiden wegen Arbeitsaufnahme. Geht das auch für eine geringfügig Arbeitsstelle z.B Minijob €165? Gemein mit dem Ausscheiden ist mit Sicherheit nur ein solcher Job, der deinen ALG I-Anspruch beendet. Demnach sollte er über 15 Stunden liegen. Ergänzend kannst du dann ggf. ALG II erhalten.

Oder wann ich jetzt eine Praktikumsstelle finden sollte (habe schon Eine in Sicht) darf Ich jetzt (ab Mai) die Stelle antreten und darf ich zusätzlich während der Teilzeit-Praktikum auch auf geringfügig Basis arbeiten? Das solltest du bei der Agentur hinterfragen. Denn während der "Ausbildung" (Theorie) solltest du deine Gedanken natürlich voll dort haben. In der Zeit des Praktikums sollte das aber möglich sein.