Jo-Kurt
01.05.2008, 20:48
Hallo,
ich habe meinen Job selbst gekündigt, weil mein Arbeitgeber inzwischen mit 6 Monatsgehältern in Rückstand war.
Dann habe ich mich 6 Kalendertage nach der Kündigung beim bei der AA als arbeitslos gemeldet.
Es ging nicht früher, da ich ja noch beschäftigt war und ich während der Öffnungszeiten der AA gearbeitet habe.
Jetzt kam ein Bewilligungsbescheid, aber nicht wie gedacht ab. 1.4. sondern erst ab dem 23.6. bzw. 1.7.
Es wird noch geprüft, ob eine Sperre verhängt werden soll.
Gibt es jemand, der ähnliches erlebt hat.
Womit muss ich rechnen?
ich habe meinen Job selbst gekündigt, weil mein Arbeitgeber inzwischen mit 6 Monatsgehältern in Rückstand war.
Dann habe ich mich 6 Kalendertage nach der Kündigung beim bei der AA als arbeitslos gemeldet.
Es ging nicht früher, da ich ja noch beschäftigt war und ich während der Öffnungszeiten der AA gearbeitet habe.
Jetzt kam ein Bewilligungsbescheid, aber nicht wie gedacht ab. 1.4. sondern erst ab dem 23.6. bzw. 1.7.
Es wird noch geprüft, ob eine Sperre verhängt werden soll.
Gibt es jemand, der ähnliches erlebt hat.
Womit muss ich rechnen?