Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hartz4 wurde gestrichen, Einspruch einlegen, aber Wie???
Hallo,
ich habe folgendes Problem mit dem Arbeitsamt.
Im Juli war ich für 2 ½ Wochen Freiberuflich Tätig und sollte dann ab August wieder Hartz4 bekommen.
Nun war es aber so dass ich 1 Woche im Juni und 2 Wochen 2 Wochen im Juli bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet habe. Darauf hin hat mir das Arbeitsamt meine Leistungen ab August komplett! gestrichen.
Ich wollte dagegen jetzt einen Widerspruch schreiben, weil ich bei der Zeitarbeitsfirma für Juli nur 230,00€ verdient habe. Das reicht nicht mal für die Miete…
Nun meine Frage, wie schreibe ich das am besten????
:danke: für eure Hilfe!!!
:? Meine Idee:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihr Schreiben vom Juli 2006 ein.
Begründung
Ich habe als bei der Zeitarbeitsfirma für Juni 2006, 38,45 Stunden gearbeitet somit erziele ich ein Einkommen von ca. 230,00€.
Ich bitte Sie den Fortzahlungsantrag vom 13.07.2006 ab August zu bewilligen.
Freundliche Grüße
StephanK
22.07.2006, 09:42
Es ist schwer einzuschätzen, warum Dir ab August gar keine Leistungen mehr bewilligt wurden.
Das wäre - weil auf die Zukunft bezogen - eigentlich nur dann möglich, wenn Du bei der Zeitarbeitsfirma dauerhaft angestellt worden wärest und/oder deine freiberufliche Tätigkeit auf Dauer angelegt war/ist (???).
Jedenfalls sollte auf die Sache mit der freiberuflichen Tätigkeit in dem Widerspruch auch eingegangen werden, z.B. dargelegt werden, dass sie beendet ist und damit auch nicht so viel erzielt wurde, dass Deine Bedürftigkeit über längere Zeit entfallen würde.
Ich denke, es würde sich schon empfehlen, wenn Du die Begründung des Widerspruchs (der formal korrekt sich gegen einen Bescheid und nicht gegen ein einfaches Schreiben richtet) mit Deiner Gegenrechnung ergänzt.
Also (Grundschema) so:
Juni
Bedarf
Regelleistung € ...
Kosten der Unterkunft € ...
Gesamtbedarf Juni € ...
Einkommen
abzüglich. Freibetrag
ggf. weitere Abzüge
Anzurechnendes Einkommen
Differenz Gesamtbedarf ./. Anzurechnendes Einkommen = ... € = Alg II-Leistung Juni
Gleiche Rechnung noch mal für den Juli
Hallo,
danke für die schnelle Antwort!
Um deine Fragen zu beantworten, beide Sachen waren definitiv Befristet und das wusste auch das Arbeitsamt! Wenn ich jetzt nicht bei der Zeitarbeit angefangen hätte, hätte ich ja auch das Geld ab August bewilligt bekommen... :-x
Meine Frage, wie hoch ist der Freibetrag ca.???
Habe für die Freiberufliche Tätigkeit 4.500€ bekommen, wovon aber 2.000€ gleich weg gingen (wahrscheinlich interessiert sich das Amt dafür nicht) und bei der Zeitarbeitsfirma habe ich für Juni 166,00€ bekommen und für Juli 230,00€. Von den ehemals 4.500€ gehen noch Krankenkassebeiträge ab und Beiträge für die Rentenversicherung.
StephanK
22.07.2006, 20:01
Habe für die Freiberufliche Tätigkeit 4.500€ bekommenfür 2 1/2 Wochen? Den Job will ich auch!
Jedenfalls ist klar, dass damit die Bedürftigkeit nicht nur für einen Monat, sondern für längere Zeit entfällt. Für wie lange, kannst Du nach obigem Schema in etwa selbst errechnen (kommt vor allem auf die Größe Deiner Bedarfsgemenschaft an).
Natürlich sind Sozialversicherungsbeiträge davon abzuziehen, aber falls Du z.B. damit auch noch alte Schulden beglichen hast, wird das nicht berücksichtigt.
Glaub mir den Job willst du nicht haben...
Aber eins verstehe ich nicht, wieso hätte ich ab August wieder Geld bekommen und nur wegen den 390,00€ mehr (davon ging noch nicht mal das Fahrgeld ab) streichen sie mir komplett das Geld???
Was geht in diesen Köpfen vor???
StephanK
23.07.2006, 00:35
Was in anderer Leute Köpfen vorgeht kann man nur selten nachvollziehen.
Aber wir können hier auch keine komplette Alg II-Berechnung anhand unvollständiger Angaben leisten... :wink:
Wahrscheinlich ist der Grund schon - wie erwähnt -, dass jedenfalls für den Monat August nach Auffassung der ARGE keine Bedürftigkeit besteht, weil Du noch vom vorher verdienten Geld leben kannst.
Ob das richtig berechnet wurde, kann ich nicht einschätzen und empfehle Dir, mit den kompletten Unterlagen eine der örtlichen Beratungsstellen (http://www.my-sozialberatung.de/baseportal/my-sozialberatung.de/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/adressen&Bundesland~=Hamburg) aufzusuchen.
Ist schon klar das man hier keine Berechnung erstellen kann!
Ich werde am Montag gleich mal bei einer Beratungsstelle anrufen und das Problem mal mit den klären.
Danke!
Das Ende vom Lied ist beim Arbeitsamt hat mir einen Brief geschickt wo sie meine Gehaltsbescheinigung bis zum 12.08. haben wollen... Schade ist nur das ich erst am 15.08. meine Gehaltsbescheinigung bekomme :-x
StephanK
31.07.2006, 21:59
Na ja, bis zum 12. ist noch genügend Zeit für die Mitteilung, dass Du vor dem 15. damit leider nicht wirst dienen können. Die Mühe mit 'nem Dreizeiler-Brief solltest Du Dir aber machen.
Hallo,
also der Brief wurde gerade abgeschickt...
Heute habe ich einen Brief erhalten, das die Zahlung für August bewilligt wurde. Ab September folgt dann noch ein neuer Antrag... hoffe ohne großen Ärger.
Ich halte euch auf dem laufendem was passiert
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