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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sperrzeit durch nicht erhaltene Post?!


Bianca1981
01.05.2008, 21:42
Hallo zusammen,

bisher hatte ich keinerlei Probleme mit dem Arbeitsamt. Jetzt nach meinem Umzug von Dortmund nach Bochum geht das Theater los.
Ich erkläre einmal kurz die Hintergründe:

Wir sind zum 01.04.08 nach Bochum gezogen.
Meldung beim Arbeitsamt Bochum erfolgte am 31.03., persönlich. Die Dame vor Ort hat auch alle Daten umgeändert und mir dann gesagt ich bekomme halt Post (mit Zeugen, gehe nie alleine zum Arbeitsamt).
Post bekam ich am 15.04.08 (datiert auf den 14.04.08 mit der Meldung das ich einen Termin am 11.04.08 nicht eingehalten habe ohne Angabe von wichtigen Gründen und ich nun am 21.04. erneut mich melden soll zur Klärung warum ich nicht erschienen bin.

Ich habe direkt am 15.04.08 beim Arbeitsamt angerufen und denen erklärt das dies mein erster Brief von ihnen sei und ich keine Einladung bekommen hätte. "Jaja das höre sie häufiger ich solle halt dann endlich am 21.04 erscheinen und erklären"
Okaaaay, am 21.04 war ich dann auch wie geplant vor Ort (wieder mit Begleitung) und die Dame war dermaßen unfreundlich... Ich sollte dann halt erklären warum ich nicht erschienen sei etc. Schriftlich. Habe ich dann auch getan und geschrieben das ich keine Einladung der Agentur bekommen habe. Auf mein Nachfragen hin was nun mit der angedrohten sperre sei, meinte die Dame das wird zu meinem Bearbeiter gegeben (einen Namen konnte sie mir übrigens nicht nennen, sie wisse noch nicht wer mein sachbearbeiter sei) und dieser entscheidet dann halt ob ich eine Sperre bekomme oder nicht und gibt das dann weiter zur Leistungsabteilung.
Das ganze passiere schnell, schließlich bekommen die Sachbearbeiter täglich ihre Post.

Gesagt getan, ich warte also... Nichts kommt. Keine Post. Keine Entscheidung. Kein Geld. :shock:

Tja, und nun stehe ich hier und Frage mich ob es tatsächlich eine Sperre geben kann für mich, obwohl ich halt gar keinen Brief bekommen habe.

Der Brief über die androhung einer Sperrzeit vom 15.04.08 ist übrigens eine Katastrophe... Mein Vorname und Nachname ist falsch geschrieben. Buchstaben zusätzlich verdreht. Die Anrede ist falsch. Das Datum ist auf das Jahr 2048 ausgestellt ( 0.11.4.2048 original Datum aus dem Schreiben, welches 11.04.08 heißen soll).

Hat irgendwer nen Rat für mich?:? Bin grad irgendwie ziemlich schockiert und weiß nicht recht was ich machen soll.

Seit alle lieb gegrüßt

Bianca

restart
01.05.2008, 22:07
Hallo Bianca1981,

nach meiner Meinung hast du mit deiner Stellungnahme erstmal alles getan.

Einziges Problem ist jetzt wohl, dass du noch kein Geld bekommen hast. Grund kann der Umzug und die Verlegung deiner Akte von Dortmund nach Bochum sein.

Du solltest das Problem bei der Agentur hinterfragen und ggf. einen Vorschuss beantragen.

Mit der Sperrzeit ist es wohl so. Du hast den Anhörungsbogen ausgefüllt. Wenn es nun keine Sperrzeit gibt, hörst du in der Regel nie wieder was davon. Einen Bescheid erhältst du nur, wenn eine Sperrzeit verhängt wurde.


Da es bei dir aber auch offensichtlich Probleme mit der Adresse gibt, solltest du auch das bei der Agentur hinterfragen und deine Adressdaten korrigieren lassen.

Bianca1981
01.05.2008, 22:32
Hallo Restart,

hab vielen Dank für deine Antowrt, die mich ja schon mal beruhigt!!

Meine Adresse ist bisher auf allen Briefen vollkommen OK gewesen, auch auf dieser schönen Besucherkarte ist diese OK. Als ich die Dame am 21.04. auch auf diesen Brief ansprache bekam ich lediglich die Frage "Woher haben Sie diesen Brief, sowas stellen wir nicht aus" ... Nun ja , hab ich mir dann wohl selbst nen Termin gegeben und den Brief alleine geschrieben :-o

Ich werde morgen dann einfach mal nachhören beim Arbeitsamt *seufz*

Nochmals vielen Lieben Dank an dich!

Liebe Grüße


Bianca

Bianca1981
02.05.2008, 09:22
Guten Morgen,

lt. telefonischer Auskunft von der Arbeitsagentur habe ich gerade erfahren das über mein eventuelle Sperre aufgrund der von mir verursachten Meldesplichtsverletzung (Zitat Mitarbeiter der Arbeitsagentur) noch nicht entschieden werden kann, da meine Beraterin (endlich wurde mir jemand zugeteilt) im URLAUB ist und diese erst am Montag wiederkommt und dann ihre Arbeiten durchgehen wird.
Die Vertretung meiner Beraterin könne darüber schließlich nicht entscheiden da diese mich nicht kennt.

Ich möchte an dieser Stelle nochmal erwähnen das meine Beraterin mich auch nicht kennt. :shock:

Wird dort also jetzt willkürlich entschieden "Die Nase kann ich leiden *keine Sperre* Die Nase kann ich nicht leiden *Sperre*, oder wie darf ich das verstehen?

Zudem gehe es wohl um eine 7 Tages Sperre , was ja heißt ich bekäme nichts desto trotz für 3 Wochen Geld... Warum überweist man mir bis zur Klärung nicht wenigstens das Geld für die 3 Wochen???

Ja, entschuldigt ich bin grade ziemlich geladen :mad:, wollte euch aber kurz berichten was bei mir rausgekommen ist...

Viele Liebe Grüße

Bianca

restart
02.05.2008, 19:59
Wird dort also jetzt willkürlich entschieden "Die Nase kann ich leiden *keine Sperre* Die Nase kann ich nicht leiden *Sperre*, oder wie darf ich das verstehen? Nein sicher nicht. Aber wenn überhaupt, kann die Situation nur die für dich zuständige Beraterin beurteilen. Daher sollte da auch keine Vertretung eine Entscheidung treffen.

Zudem gehe es wohl um eine 7 Tages Sperre , was ja heißt ich bekäme nichts desto trotz für 3 Wochen Geld... Warum überweist man mir bis zur Klärung nicht wenigstens das Geld für die 3 Wochen??? Ja natürlich steht dir das Geld so oder so erstmal zu. Ich denke das die Verzögerung nichts mit der Sperrzeit (§ 144 Abs. 2 und 6 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__144.html)) zu tun.
(2) 1Die Sperrzeit beginnt mit dem Tag nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet, oder, wenn dieser Tag in eine Sperrzeit fällt, mit dem Ende dieser Sperrzeit. 2Werden mehrere Sperrzeiten durch dasselbe Ereignis begründet, folgen sie in der Reihenfolge des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 1 bis 7 einander nach.(6) Die Dauer einer Sperrzeit bei Meldeversäumnis oder bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung beträgt eine Woche.Ich denke, dass es wirklich noch mit deinem Umzug und eventuell mit dem fehlen deiner Akte zu tun hat. Selbst wenn es eine Sperrzeit geben sollte, kann man das Geld später zurückfordern.

Bianca1981
07.05.2008, 11:12
Hallo zusammen,

heute war also mein regulärer Termin bei mener neuen Beraterin und sie war ziemlich schockiert über das was ich ihr geschildert habe.

Also, eine Sperrzeit habe ich nicht zu erwarten, weil die Postzustellung während des Poststreiks war und die Agentur für Arbeit nicht beweisen kann das ich den Brief erhalten habe.
Das hatte sie allerdings schon am 24.04.08 bearbeitet und in die Akte von mir eingetragen.
Die Hotline der Agentur für Arbeit hatte übrigens auch nicht weitergeleitet das meine Beraterin mich zurückrufen soll, zum klären der Situation. *seufz*

Aus der Akte ist auch nicht ersichtlich warum ich keine Leistungen für April erhalten habe, sie würde sich allerdings drum kümmern. Einen Vorschuss zu zahlen sei nicht machbar :shock:. Okay, ich warte also nun bis Freitag 12Uhr ob ich Geld bekomme oder nicht, ansonsten werde ich im Arbeitsamt Bochum das Wochenende verbringen!!!

Es sind einige Dinge zu Tage gekommen, die wohl auch mein Berater in Dortmund falsch in meine Akte eingetragen hat (z.b. Frau K. weigert sich eine Stelle außerhalb von Dortmund anzunehmen). Was überhaupt nicht stimmt, da ich u.a. in der Eingliederungsvereinbarung unterschrieben habe das ich auch pendel. Habe ich schließlich die Jahre vorher auch gemacht, da hatte ich auch eine Wegstrecke von 2,5h.
Konsequenzen daraus entstehen für mich wohl nicht. Es bleibt abzuwarten.

Ansonsten lasse ich mich überraschen was so bis Freitag passiert und Wünsche euch allen einen schönen Mittwoch und Danke RESTART nochmals ganz herzlich für die Hilfe im ersten Schock :)

restart
07.05.2008, 11:43
Also, eine Sperrzeit habe ich nicht zu erwarten, weil die Postzustellung während des Poststreiks war Das ist doch schon mal eine positive Nachricht.

Die Hotline der Agentur für Arbeit hatte übrigens auch nicht weitergeleitet das meine Beraterin mich zurückrufen soll, zum klären der Situation. *seufz* Wie kannst du sie auch zur Arbeit auffordern!? :engel:

Einen Vorschuss zu zahlen sei nicht machbar :shock:. Okay, ich warte also nun bis Freitag 12Uhr ob ich Geld bekomme oder nicht, ansonsten werde ich im Arbeitsamt Bochum das Wochenende verbringen!!! Ich weiß ja nicht wie lange deine ARGE offen hat, aber ich würde denen am Freitag noch mal auf den Pelz rücken. Lies dir auch mal den Beitrag von StephanK (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showpost.php?p=136169&postcount=2) zum Thema Vorschuss durch.

Es sind einige Dinge zu Tage gekommen, die wohl auch mein Berater in Dortmund falsch in meine Akte eingetragen hat (z.b. Frau K. weigert sich eine Stelle außerhalb von Dortmund anzunehmen). Was überhaupt nicht stimmt, da ich u.a. in der Eingliederungsvereinbarung unterschrieben habe das ich auch pendel. Auch dazu gibt es einen Paragraphen, nachdem du falsche Angaben löschen bzw. berichtigen lassen kannst (siehe § 84 SGB X - Berichtung, Löschung und Sperrung von Daten; Widerspruchsrecht (http://bundesrecht.juris.de/sgb_10/__84.html)).