Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Warten auf Lohn
In meiner Firma einem Kurierdienst kursieren Gerüchte bis hin zum Konkurs.
Die 4 Kollegen und ich warten erstmals auf den Lohn für Juni 2006.
Der Unternehmer hält sich bisher bedeckt und erklärt die Situation mit ungewöhnlich hohen Reparaturkosten seines Fuhrparks.
Wie lange sollte man warten, bzw. wie verhält man sich am besten in einer solchen Situation ?
Betroffener
22.07.2006, 00:14
:welcome: ohannes,
Wenn jetzt Ende Juli noch kein Lohn geflossen ist für Juni und auch kein sinnvoller Hinweis, warum nicht oder weshalb nicht mal nach Miarbeiterinformation zumindest ein Teillohn gezahlt wurde, wäre der Gang zum Arbeitsgericht angesagt - zumindest eine einstweilige Verfügung auf den ausstehenden Lohn sollte drin sein.
Denn der Lohn für Juli wird dann auch nicht kommen.
Leider ist es so, dass wer zuerst kommt, möglicherweise noch was bekommt (neben den anderen Gläubigern), die anderen nicht mehr, weil sie sich nicht auf die Strümpfe gemacht haben.
Eine ordentliche Firma hätte sich mit den Mitarbeitern zusammengesetzt und versucht eine Regelung zur Überbrückung zu finden. Da das nicht passiert ist, dürfte davon auszugehen sein, dass wirklich ein Konkurs ansteht und noch vorhandene Gelder möglicherweise in Sicherheit gebracht werden sollen.
Zum Warten: Keinesfalls länger warten, sondern etwas unternehmen.
Aber auf gar keinen Fall kündigen. Damit beraubt ihr Euch einer Vielzahl von Rechten. Und immer daran Denken. Wer einfach so das Gehalt nicht mehr zahlt, dem ist auch bei anderen Gelegenheiten nicht mehr zu glauben. Also größte Vorsicht vor irgendwelchen Versprechungen.
Leider weiss ich zu wenig, von der Reihenfolge entsprechender Aktivitäten.
Auf jeden Fall solltest Du Dir oder Ihr Euch schnellstmöglich sach- und fachkundlichen Rat holen.
StephanK
22.07.2006, 10:00
Das sehe ich genau so. Es ist jetzt kein Platz mehr für "vornehme Zurückhaltung" oder so. Wenn eine Insolvenz sich ankündigt, muss man das tun, was alle anderen auch tun, nämlich knallhart die eigenen Rechte sichern, so weit es möglich ist.
Also: ausstehenden Lohn einklagen und auf gar keinen Fall selbst kündigen, bevor Du einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hast!
Falls Du Mitglied einer Gewerkschaft bist, kannst Du dort kostenlos kompetenten Rat bekommen.
Danke für eure Tips. Der aktuelle Stand:
+++ Unternehmer gibt heute gegen 20:00 Uhr öffentlich zu, kurz vor der Insolvenz zu stehen +++
+++ Nach heutiger Verhandlung mit seinem Steuerberater will er zum 3. August 2006 die Löhne für Juni 2006 überweisen +++
+++ um die Firma weiterführen zu können sollen die Ratenzahlungen für einige Fahrzeuge gekürzt sowie die Löhne halbiert werden +++
Das heißt finanztechnisch: aus 2 Monaten mach einen.
Aber hierzu müßte er den bestehenden Vertrag wohl erst kündigen.
Alex1980
24.07.2006, 22:37
Hallo!
Hier kann ich evtl helfen!
Mir ging es bei meinem letzten Arbeitgeber ebenso, habe bis heute noch Geld zu bekommen, habe im Mai gekündigt.
Dies aber erst nach Absprache mit dem AA, da mehrere Monatslöhne ausstehend waren.
Meines Wissens nach brauchst du auf keine Lohnzahlungen zu verzichten, wenn du das nicht willst. Google mal nach "zurückbehaltungsrecht" und "insolvenzgeld"!
Sollte dein Arbeitgeber nämlich doch Insolvenz anmelden müssen, bist du gea... wenn du auf Lohn verzichtet hast, sollte er es sich nämlich nicht mehr leisten können, seine Mitarbeiter bezahlen zu können, steht dir Insolvenzgeld zu.
Entscheide aber selbst, ob du die Firma so gut findest dass du weiterhin dort arbeiten willst und daher "deinen Beitrag zum erhalt der Firma" leisten willst, indem du auf Lohn verzichtest, oder dir ein neuer Job eh lieber wäre, bzw du deinem Arbeitgeber nicht zutraust, dass er die Firma retten kann. Dann ist dein Lohn nämlich bereits offiziell fällig und du solltest zum Arbeitsgericht gehen.
Alex1980
24.07.2006, 22:44
Zusatz:
Du kannst auch deinen Lohn, sofern es nicht strittig ist dass er dir zusteht, auch per gerichtlichen Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid geltend machen!
Solltest du dadurch einen Vollstreckungstitel erwirken, kannst du dir damit ziemlich unanfechtbar deinen Lohnanspruch (ANSPRUCH, nicht die tatsächliche Zahlung) sichern und würdest im Falle einer Insolvenz nach Möglichkeit bevorzugt berücksichtigt werden. (Quelle: Verwandtschaft vom Finanzamt)
Betroffener
25.07.2006, 00:26
Zusätzlich zu den wichtigen Hinweisen vom Alex:
Gehaltskürzungen sind nicht so einfach möglich, sondern erfordern immer auch einen zweiseitigen Änderungsvertrag, den beide Seiten akzeptieren müssen. Damit wäre dann auch wieder einiges abgesichert.
Da drin sollte dann auch stehen, dass es kein Lohnverzicht ist, sondern sich um eine zeitlich begrenzte Stundung des Arbeitslohnes in definierter Höhe handelt, die bis zum Tage x (Datum definieren) nachgezahlt wird. Damit ist dann unstrittig, das Dir der Lohn zusteht.
Damit bleiben alle Ansprüche für die Arbeitnehmer erhalten und die von Alex aufgezeigten Möglichkeiten auch.
Parallel wäre zur bevorzugten Sicherstellung Deiner Ansprüche der gerichtliche Mahnbescheid wirklich zu überdenken.
Darüber solltest Du aber schon im Vorfeld Deinen Arbeitgeber informieren, damit er nicht denkt, Du willst ihn einfach in die Pfanne hauen, sondern klarstellst, dass es Dir nur darum geht im Falle einer Insolvenz Deine Rechte auf den Lohnanspruch gewahrt zu haben (und nicht die Firma kaputt zu machen - obwohl da möglicherweise eh nicht mehr viel zu retten ist).
Viel Erfolg
Letzter Stand:
+++ Gehalt für Juni wurde jetzt überwiesen +++
allerdings hat der unternehmer uns wie erwartet darauf hingewiesen dass künftige Lohnzahlungen bis auf weiteres erst mit 1 monatiger Verspätung zu erwarten sind.
Betroffener
15.08.2006, 02:02
Herzlichen Glückwunsch
Habt ihr denn inzwischen irgendwelche "Sicherheiten" bekommen in Form von Vereinbarungen, Änderungskündigungen oder dergleichen?
Denn ansonsten habt ihr praktisch nichts in der Hand, das ihr keinem Lohnverzicht zugestimmt habt.
Hallo Betroffener, nein, bisher haben wir nichts zusätzlich schrifltich vereinbart.
an dieser Stelle antworte ich mal philosophisch:
Sicherheit, Vertrauen und soziales Verantwortungsgefühl wandeln sich in Zeiten der Globalisierung, zunehmender Individualisierung und demografischer Schieflage zu Fremdworten.
Und Wut im Bauch stellt sich besonders dann ein wenn einem die Gesamtlage in der man sich befindet bewußt wird:
8 Std täglich ca. 250 km auf der Straße bei ungewissen Pausen 5 Tage/ Woche für einen Hungerlohn auf den du dann auch noch einen Monat warten mußt. Und bei den Kunden immer freundlich bleiben ...
... nun gut jeder von euch kennt sicher ähnlichen Stress.
Es freut allerdings wenn Chef uns über die aktuelle Lage informiert.
Darin sehe ich schon einen gewissen Fortschritt, denn das war in der Vergangenheit nicht so.
StephanK
19.08.2006, 07:45
Tja... "gewisser Fortschritt" hin oder her - wahrscheinlich wird der Chef sich in hektischen Verhandlungen befinden, um sich aus dem Würgegriff von Banken zu befreien, und von deren Ausgang dürfte der Fortbestand des Betriebes abhängen. Auch wenn es jetzt erst mal weitergeht kann trotzdem von einem Tag auf den anderen das plötzliche "Aus" kommen.
Deswegen kann ich Alex' Empfehlungen nur unterstreichen. Jetzt "hart" zu agieren fällt vielleicht schwer, wenn man um seinen Arbeitsplatz fürchtet und sich auch zu einer gewissen Loyalität verpflichtet fühlt, aber um nicht womöglich am Ende finanziell das Nachsehen zu haben, gibt es keine Alternative.
so, ... nun ist es soweit. Der Unterneher hat einen Kunden verloren ohne den der Betrieb in der "jetzigen Form" nicht mehr aufrecht erhalten werden kann. Letzten Do, 04/01 wurden erstmals alle Mitarbeiter zusammengerufen und der Insolvenzverwalter vorgestellt.
Seit meinem letzten posting wurden die Gehälter verspätet und in bar bis November06 gezahlt. Der Insolvenzverwalter teite uns folgendes mit:
1) Alle Mitarbeiter werden Ende Jan 07 eine schriftliche Kündigung erhalten .
Bis dahin sollten alle in ihrem eigenen Interesse unentgeltlich weiterarbeiten um die bestehenden Verträge des Unternehmens nicht zu gefährden.
2) Die Firma wird ab 1. März 07 auf den Namen der Mutter des Unternehmers neu, d.h. weitergeführt werden. Allerdings mit verringerter Mitarbeiterzahl. Welche Mitarbeiter wieder dabei sein werden wurde nicht mitgeteilt.
3) Insolvenzgeld wird jedem Mitarbeiter ab 1. März 07 gezahlt werden.
Sollte jemand früher über dieses Geld verfügen wollen bestünde die Möglichkeit die eigene Hausbank einzuschalten die dann diesen Anspruch auf Insolvenzgeld quasi kaufen, und in Vorzahlung treten würde. (Wobei sicher ein gewisser Zinssatz abgezogen wird)
Nun 3 Monate Dez06, Jan07, Feb07 erstmal ohne Einkommen
Wenn ich die schriftliche Kündigung in der Hand halte sollte ich wohl erst mal einen Antrag auf ALGI stellen da ich ja immerhin ca 3 Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet habe. Sollte zusätzlich sofort zum Arbeitsgericht gehen um dem Rat von Alex zu folgen ?
Frohes Neues erstmal
Seebarsch
09.01.2007, 11:04
Hallo Ohannes,
kurz gesagt: Schei--lage!
Zum Beitrag ist mir einiges nicht klar.
Wenn schon ein Insolvenzverwalter bestellt ist, wurde die Insolvenz auch schon bei zuständigen Insolvenzgericht beantragt.
Insolvenzgeld gibt es eigentlich nur "rückwirkend"! Deswegen irritiert mich die Aussage, dass Insolvenzgeld ab März gezahlt wird.
An Deiner Stelle würde ich jetzt in Ruhe abwarten was kommt.
Wenn die Kündigung da ist, musst Du dich umgehend bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Zudem solltest Du mal bei Agentur nachfragen, ob die Insolvenz schon bekannt ist und Du einen Antrag auf Insolvenzgeld stellen musst. Informationen zum Insolvenzgeld findest du hier. (http://www.arbeitsagentur.de/nn_228230/Navigation/zentral/Arbeitnehmer-info/Geldleistungen/Insolvenzgeld/Insolvenzgeld-Nav.html__nnn=true)
Interessant wäre es auch, festzustellen, ob dann nicht ein Betriebsübergnag nach § 613a BGB mit besonderen Rechten für die Arbeitnehmer vorliegt. Bei der jetzigen Konstellation wäre es für Dich schon ratsam, bei einem Anwalt oder wenn vorhanden, bei der Gewerkschaft eine Beratung einzuholen.
Sorry, habe etwas unglücklich formuliert. Ab 1. März rückwirkend für die 3 vorangegangenen Monate war gemeint. Aber richtig, ich werde mich morgen bei der Agentur telefonisch erkundigen ob das Insolvenzverfahren eröffnet ist.
Danke Dir
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