dr-med-evil
02.05.2008, 11:18
Hallo zusammen,
auch ich bin neu hier in dieser Materie und hoffe das ich hier schnell etwas Hilfe finden kann.
Damit fing das ganze Dilemma an.....
Habe im Sommer letzten Jahres (im Nachhinein „leider“) mein unbefristetes Arbeitsverhältnis im Süden der Republik durch einen Aufhebungsvertrag gelöst um im Norden ein neues Arbeitsverhältnis einzugehen, leider war diese Stelle nur befristet aber mit der Aussicht auf eine unbefristete Stelle bzw. Entfristung .....
Meine Befristung sollte zum Ende März enden, ich habe daraufhin mit der Personalstelle den Kontakt zum Anfang des Jahres gesucht. Die teilte mir auch Anfang Februar mit, dass mein Vertrag leider nicht verlängert bzw. entfristet werden kann.
Da die momentanen betrieblichen Voraussetzungen nicht gegeben sind, wie z.B. Stellenschlüssel, Rahmenverträge ect.
Daraufhin habe ich mich Anfang Februar bei AA arbeitssuchend gemeldet.....
Hatte dann erst Anfang April (02.04) einen Termin bei meinem "Fallmanager" (glaube das nennt sich jetzt so) bekommen. Der nahm mir leider nicht den Antrag auf Leistungen (Alg1) ab, und verwies mich an die Leistungsabteilung.....
Den Termin erhielt ich dann für den 14.04……
Dort habe ich alle Unterlagen einreichen können und auch noch mal für den Aufhebungsvertrag rechtfertigen müssen!!
Beweggründe waren: familiäre, berufliche Gründe das ich mich meiner höheren Qualifikation entsprechende Stelle gefunden habe, bessere Bezahlung für geleistete Stunden
Leider war es Ihm wohl nicht gut genug und somit habe ich eine Sperrzeit für 12 Wochen ab dem 01.04 bis zum 23.04 erhalten.
Begründung: Ihre Arbeitsaufgabe ist für den Eintritt Ihrer erst später eingetretenen Arbeitslosigkeit ursächlich geblieben, denn Ihr Anschlussarbeitsverhältnis war von vornherein befristet. Insoweit konnten Sie schon bei der seinerzeitigen Kündigung erkennen, dass Sie arbeitslos werden.
…
Entscheidung beruht auf §§ 144, 128 SGB III
Zum zweiten Dilemma :
Nach der schnellen Entscheidung von dem Herrn der Leistungsabteilung war ich nach dem Termin noch zur ARGE um ALG 2 zu beantragen….
Antrag soweit eingereicht und einen Termin für den 21.04 bekommen.
An diesem Termin alles abgegeben und habe da gefragt, ob ich denn ab dem 01.04 ALG 2 bekommen würde. Die Beraterin ging davon aus das es klappt. Machte mir aber keine schöne Aussichten, mir würden wohl wegen der Sperrfrist wohl die Kosten für den Lebensunterhalt um 30 % gekürzt!!!
Nun kam auch gestern der nette Bescheid ins Haus geflattert,
mit der Kürzung um 30 % und der Hammer kommt nun zum Schluss nur als Dahrlehen!!!!!
Tja kann mir wer gute Tipps zum Wiederspruch geben bzw. Vergleichsurteile ect.????
Ich entschuldige mich für die etwas ausführliche Schilderung aber ich hoffe das kann nur für ein paar Tipps nützlich sein….
Danke für eure Mühe im Voraus
Schöne Grüße aus dem hohen Norden
auch ich bin neu hier in dieser Materie und hoffe das ich hier schnell etwas Hilfe finden kann.
Damit fing das ganze Dilemma an.....
Habe im Sommer letzten Jahres (im Nachhinein „leider“) mein unbefristetes Arbeitsverhältnis im Süden der Republik durch einen Aufhebungsvertrag gelöst um im Norden ein neues Arbeitsverhältnis einzugehen, leider war diese Stelle nur befristet aber mit der Aussicht auf eine unbefristete Stelle bzw. Entfristung .....
Meine Befristung sollte zum Ende März enden, ich habe daraufhin mit der Personalstelle den Kontakt zum Anfang des Jahres gesucht. Die teilte mir auch Anfang Februar mit, dass mein Vertrag leider nicht verlängert bzw. entfristet werden kann.
Da die momentanen betrieblichen Voraussetzungen nicht gegeben sind, wie z.B. Stellenschlüssel, Rahmenverträge ect.
Daraufhin habe ich mich Anfang Februar bei AA arbeitssuchend gemeldet.....
Hatte dann erst Anfang April (02.04) einen Termin bei meinem "Fallmanager" (glaube das nennt sich jetzt so) bekommen. Der nahm mir leider nicht den Antrag auf Leistungen (Alg1) ab, und verwies mich an die Leistungsabteilung.....
Den Termin erhielt ich dann für den 14.04……
Dort habe ich alle Unterlagen einreichen können und auch noch mal für den Aufhebungsvertrag rechtfertigen müssen!!
Beweggründe waren: familiäre, berufliche Gründe das ich mich meiner höheren Qualifikation entsprechende Stelle gefunden habe, bessere Bezahlung für geleistete Stunden
Leider war es Ihm wohl nicht gut genug und somit habe ich eine Sperrzeit für 12 Wochen ab dem 01.04 bis zum 23.04 erhalten.
Begründung: Ihre Arbeitsaufgabe ist für den Eintritt Ihrer erst später eingetretenen Arbeitslosigkeit ursächlich geblieben, denn Ihr Anschlussarbeitsverhältnis war von vornherein befristet. Insoweit konnten Sie schon bei der seinerzeitigen Kündigung erkennen, dass Sie arbeitslos werden.
…
Entscheidung beruht auf §§ 144, 128 SGB III
Zum zweiten Dilemma :
Nach der schnellen Entscheidung von dem Herrn der Leistungsabteilung war ich nach dem Termin noch zur ARGE um ALG 2 zu beantragen….
Antrag soweit eingereicht und einen Termin für den 21.04 bekommen.
An diesem Termin alles abgegeben und habe da gefragt, ob ich denn ab dem 01.04 ALG 2 bekommen würde. Die Beraterin ging davon aus das es klappt. Machte mir aber keine schöne Aussichten, mir würden wohl wegen der Sperrfrist wohl die Kosten für den Lebensunterhalt um 30 % gekürzt!!!
Nun kam auch gestern der nette Bescheid ins Haus geflattert,
mit der Kürzung um 30 % und der Hammer kommt nun zum Schluss nur als Dahrlehen!!!!!
Tja kann mir wer gute Tipps zum Wiederspruch geben bzw. Vergleichsurteile ect.????
Ich entschuldige mich für die etwas ausführliche Schilderung aber ich hoffe das kann nur für ein paar Tipps nützlich sein….
Danke für eure Mühe im Voraus
Schöne Grüße aus dem hohen Norden