fragi
04.05.2008, 11:46
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Gericht: Bundessozialgericht
Entscheidungsart: Urteil
Datum: 23.11.2006
Aktenzeichen: B 11b AS 1/06 R
Kernaussage:
Kindergeld ist dessen Einkommen, dem es ausgezahlt wird.
Ausnahme davon ist,
1. wenn das Kind zur Bedarfsgemeinschaft gehört (vgl. §11 Abs.1 Satz 3 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__11.html))
2. wenn das Kind ausserhalb des Haushalts der Eltern wohnt und es nachweislich an das Kind weitergeleitet wird. (vgl. §1 Abs.1 Nr.8 ALG II-V (http://bundesrecht.juris.de/algiiv_2008/__1.html))
Das bedeutet im Umkehrschluß, bildet das Kind mit den Eltern eine Haushaltsgemeinschaft, und das Kindergeld wird den Eltern ausgezahlt, wird es den Eltern auch angerechnet.
Hierbei muss dann der Weg der Abzweigung nach §74 ESTG (http://bundesrecht.juris.de/estg/__74.html) gegangen werden, denn laut rechtssprechung, wird Kindergeld dem angerechnet, dem es ausgezahlt wird.
Wortlaut (http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&sid=ab98c39f98fd42522603f44f92612030&nr=9781&pos=0&anz=1) des Urteils
Kreuzverweis zu ähnlichem Urteil (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=107404)
Gericht: Bundessozialgericht
Entscheidungsart: Urteil
Datum: 23.11.2006
Aktenzeichen: B 11b AS 1/06 R
Kernaussage:
Kindergeld ist dessen Einkommen, dem es ausgezahlt wird.
Ausnahme davon ist,
1. wenn das Kind zur Bedarfsgemeinschaft gehört (vgl. §11 Abs.1 Satz 3 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__11.html))
2. wenn das Kind ausserhalb des Haushalts der Eltern wohnt und es nachweislich an das Kind weitergeleitet wird. (vgl. §1 Abs.1 Nr.8 ALG II-V (http://bundesrecht.juris.de/algiiv_2008/__1.html))
Das bedeutet im Umkehrschluß, bildet das Kind mit den Eltern eine Haushaltsgemeinschaft, und das Kindergeld wird den Eltern ausgezahlt, wird es den Eltern auch angerechnet.
Hierbei muss dann der Weg der Abzweigung nach §74 ESTG (http://bundesrecht.juris.de/estg/__74.html) gegangen werden, denn laut rechtssprechung, wird Kindergeld dem angerechnet, dem es ausgezahlt wird.
Wortlaut (http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&sid=ab98c39f98fd42522603f44f92612030&nr=9781&pos=0&anz=1) des Urteils
Kreuzverweis zu ähnlichem Urteil (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=107404)