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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Energiekostenabrechnung = Guthaben, wird das ausgezahlt?


miraculix1
22.07.2006, 10:57
Wir haben gestern unsere Energiekostenabrechnung wieder bekommen und haben ein Guthaben von 270 €. Da die Energiekosten 208 € Gas und 100 € Strom direkt von der ARGE bezahlt wurden, wird mir das Geld nicht direkt überwiesen, sondern die brauchen eine Freigabe von der ARGE.

Außerdem drücke ich im Augenblick noch 200,- € pro Monat für die letzte Energiekostenabrechnung aus 2005 ab.

Ihr könnt Euch sicherlich vorstellen, daß ich das Geld gut gebrauchen kann, da das neue Schuljahr bald wieder anfängt ( wir haben 3 Kinder ).

Gestern habe ich bei dem "Servicetelefon der ARGE´n" angerufen und die meinten das es sein kann sein, daß das Guthaben als Einkommen angerechnet werden könnte.

Aber ich zahle ja schon weit über den Regelsätzen und das Geld steht mir doch eigentlich zu, oder sehe ich das falsch?

Hat hierzu jemand Erfahrungen? Bin auf Eure Antworten gespannt.


Miraculix1

StephanK
23.07.2006, 10:52
Angesichts der Beträge nehme ich mal an, dass es dabei jedenfalls zum Teil um Heizkosten geht und nicht nur um die allgemeine Haushaltsenergie, oder?
Der Unterschied ist deswegen wichtig, weil Heizkosten (soweit sie "angemessen" sind), nach dem tatsächlichen Bedarf bezahlt werden, während die allgemeine Haushaltsenergie (Kochen, Licht usw.) aus dem Regelsatz bezahlt werden muss.
Soweit es sich also um Heizkostenrückerstattung handelt, wird das Geld von der ARGE "einkassiert", im übrigen aber nicht.
Entscheidend ist also, dass eine rechnerische Trennung möglich ist.

miraculix1
23.07.2006, 11:08
Es handelt sich in erster Linie um die Heizkosten, das Stromguthaben ist gering. Aber die Heizkosten liegen weit über dem hiesigen Regelsatz!

Unsere Heizkosten werden von der ARGE nur zu einem kleinen Teil übernommen, die sagten wir könnten ja umziehen.

Die Umzugskosten wollen die von der ARGE jedoch nicht tragen und das Geld zum Umziehen haben wir nicht, außerdem gefällt es uns hier sehr gut.

StephanK
23.07.2006, 12:05
Wenn man sich das Guthaben ansieht, gewinnt man ja den Eindruck, dass Euer Vermieter die Heizkostenvorauszahlung zu hoch angesetzt hat - und Eurem Alg II-Träger ist sie ja offenbar auch zu hoch.
Deswegen solltet Ihr mit Eurem Vermieter darüber verhandeln, die Heizkostenvorauszahlung herunterzusetzen, denn schließlich seit Ihr nicht die Bank des Vermieters und braucht ihm keinen zinslosen Kredit zu gewähren.

Je nach Heizungsart kann es aber natürlich sein, dass der Vermieter Euch entgegenhält, dass die Energiepreise derzeit munter klettern und deswegen eine Herabsetzung der Vorauszahlung unvernünftig sei, denn sie würde zukünftig zu - unter Umständen recht hohen - Nachzahlungen führen. Das ist also ein recht schwieriges Thema.

Wenn Ihr jedenfalls schon bisher die Heizkostenvorauszahlung zum Teil aus dem Regelsatz finanzieren müsst, könnt Ihr den entsprechenden Anteil der Rückzahlung auch behalten.