Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hartz IV auch im Mutterschutzurlaub
Hallo habe mal eine frage bin jetzt in der 21 ssw und habe grade im netz gelesen das es muterschaftsgeld
gibt wenn man im mutterschutz geht das heisst 6 wochen vor der geburt und 8 wochen nach der geburt des kindes bekommt man das.
nun meine frage muss ich es beantragen oder bekomme ich weiter wie bis jetzt ALG 2 gezahlt.
danke
mfg anja32
Mutterschaftsgeld kenne ich persönlich jetzt nur in Verbindung mit der Krankenkasse als Geldleistung - welches aufs ALG II angerechnet wird meines Wissens nach.
Beim ALG II würden mir spontan jetzt der Mehrbedarf für Schwangere und die Erstaustattung fürs Kind einfallen als zusätzliche Leistungen, wobei der Mehrbedarf zum entsprechenden Termin gezahlt wird, sofern die Arge von der Schwangerschaft weiß und die Erstaustattung gesondert formlos beantragt werden muß.
Hallo anja32,
als "Vollzeitarbeitslose" gibts weder Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse noch vom Bundesversicherungsamt.
Dies wird bei dir über den Schwangerschaftsmehrbedarf abgegolten... Also Mutterschaftsgeld gibts keins, sondern weiter ALG II!
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