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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : eigene Kündigung Härtefall


andilich
28.06.2005, 06:37
Hallo, ich arbeit nicht am Wohnort. Habe dort einen Zweitwohnsitz. Alles legal. Nun muß meine Frau in den Dreischichtbetrieb wechseln. Leider haben wir dadurch niemanden, der auf unsere Tochter aufpasst.
Bekomme ich trotzdem ALG, wenn ich selbst kündige, aufgrund dieses Umstandes?
Reicht es eigentlich schon aus, das wir als Familie wieder zusammen sein wollen?

Betroffener
28.06.2005, 11:58
:welcome: andilich,

Da seid ihr in einer mehr als traurigen Situation.

Ich möchte zuerst mit einer Gegenfrage antworten.

Wie alt ist Eurer Kind?

Ich gehe mal davon aus, dass alle Möglichkeiten wie Oma, Verwandte, Tagesmutter, spezielle Kitas, usw. schon durchgespielt wurden.
Ich weiss auch, dass das Kindergrossziehen und -Betreuen in Deutschland staatlicherseits erheblich weniger unterstützt wird, als es immer vollmundig versprochen wird - gerade in der aktuell wirtschaftlich verdammt schwierigen Zeit.

Da Du zur Zeit arbeitest - und zwar auswärts - müsstest Du wahrscheinlich auch Anspruch auf normales Arbeitslosengeld I haben, wobei bei einer Eigenkündigung eine Sperre von meist 3 Monaten und Reduzierung der Leistungsdauer einsetzt und erst danach AGL II überhaupt zum Tragen kommen könnte.

"Könnte" deshalb, weil bei Ehepaaren und eheähnlichen Gemeinschaften bei ALG II der Bedarf der Gemeinschaft der beiden Erwachsenen zusammengerechnet wird.

Damit würde den beiden Erwachsenen + dem Kind insgesamt folgender Bedarf zustehen:

622 € (Bedarf der Eltern)
207 € (Bedarf des Kindes)
----------------
829 € Gesamt + ggf. Kosten der Unterkunft

Da Deine Frau (und/oder Du) jeder für sich (hoffentlich) mehr verdient als diese zumindest 622 €, wäre der Bezug von ALG II erst mal grundsätzlich ausgeschlossen oder allenfalls nur minimal möglich.

Ohne ALG II - Anspruch gibt es dann auch keine Kosten der Unterkunft - alternativ könnte hingegen dann aber Wohngeld beantragt werden.
Welche weiteren Zuschüsse es in der Situation zur Kinderbetreuung noch gibt, weiss ich nicht

Daher sehe ich auf dieser Ebene mit ALG II mal keine Lösung für euer Problem.

andilich
28.06.2005, 18:06
Unser Kind ist 10 Jahre alt. Die Hortbetreuung ist vorbei, da die mit beenden der 4. Klasse aufhört. Ja Omas gibt es nicht mehr. Anspruch auf ALGI gibt es noch. Gibt es denn keine Härteklausel, da die Kinderbetreuung nicht mehr gewährleistet werden kann?

Betroffener
28.06.2005, 22:41
Hallo andilich,

Ich würde gerne weiterhelfen, aber ich kenne keine Härteklausel.
Habt ihr mit dem Jugendamt schon mal gesprochen, ob denen noch was einfällt - ausser dann muss eben einer zu Hause bleiben.

Wenn Du kündigst, kriegst Du ne Sperre und verbrätst dabei wahrscheinlich einen grossen Teil des Leistungsanspruches durch die Kürzung um 25%, wenn Deine Frau beim Dreischichtbetrieb nicht mitmacht, kriegt sie wahrscheinlich die Kündigung - nur das Kind kriegt ihr nicht untergebracht.

In einer feinen Gesellschaft leben wir.

Hat einer der Forenteilnehmer noch einen sinnvollen Tipp?

graefin_zahl
19.02.2006, 12:02
Termin beim Leistungsberater in der zuständigen Agentur machen und das da vortragen. Kannst Du auch machen wenn Du noch nicht arbeitslos bist. Es haben Leute schon aus schlechteren Gründen selbst gekündigt und haben keine Sperrzeit bekommen.

Tialdin
03.07.2006, 13:15
Hallo andilich,

da dein Kind 10 Jahre alt ist und damit Schulpflichtig, würde ich vorschlagen, vom § 8 TzBfG (Teilzeitbefristungsgesetz) gebrauch zu machen.
Demnach hat ein Arbeitnehmer das Recht zu verlangen, dass
seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird,
wenn das Arbeitsverhältnis bereits länger als 6 Monate andauert.
Dazu gibts noch einige Ausnahmeklauseln.
Müsstet ihr mal selber überprüfen.

Gruß Tia

Seebarsch
03.07.2006, 17:19
Eine Sperrzeit wegen der Arbeitsaufgabe gibt es nur dann, wenn kein wichtiger Grund vorliegt.
Die Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft, insbesondere wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, stellt immer einen wichtigen Grund zur Arbeitsaufgabe dar !

geradeaus
03.07.2006, 17:39
Soweit ich weiss ,ist es ein wichtiger Grund ,die Arbeit zu kündigen,damit
zu hause die Kinderbetreuung von schulpflicht. Kindern gewährleistet ist.
Das Kind hat Vorrang.
Soweit ich weiss ,gibt es da keine Sperrzeit.