PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : EEJ trotz Selbstständigkeit und "kurzer" (<1J)


ArcaJeth
22.07.2006, 13:01
Hallo,

ich bin seit knapp 1 Jahr arbeitslos gemeldet und habe Anfang des Jahres zusammen mit einem Freund eine Firma gegründet. Da diese leider noch nicht so gut läuft, dass der Gewinn zum Leben reicht bekommen wir beide noch ALGII.
Nun bekam ich eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch zwecks EEJ (ist aus dem Schreiben nicht 100%ig ersichtlich, aber was anderes kann ich mir nicht vorstellen).

Kann ich irgend etwas dagegen tun bzw. ist das überhaupt rechtens ? Ich bin nichtmal 1 Jahr arbeitslos und habe ja wenn man es genau nimmt auch eine Beschäftigung die aber eben noch nicht genug Geld abwirft!

Meine Vermittlerin weiß das mit der Firma, ihr scheint das aber egal zu sein ... gibts da Chancen?

StephanK
23.07.2006, 10:24
:welcome: ArcaJeth,
ja, es gibt da Chancen, wenn man unerschrocken ist, den Konflikt mit der ARGE nicht scheut und dabei nötigenfalls auch hartnäckig ist.
1-€-Jobs sollen sozusagen "das letzte Mittel" für Leute sein, die komplett aus dem Arbeitsleben herausgefallen sind (und sich oft nur schwer wieder an regelmäßige Arbeit gewöhnen können) - so die Vorstellung des Gesetzgebers. Die Praxis sieht aber anders aus: Weil reguläres Personal ja so teuer ist, greifen sich die Kommunen in ihrer (meist bestehenden) finanziellen Misere 1-€-Jobber für ganz normale Arbeiten... :x

Nach § 16 Abs. 3 Satz 1 SGB II sollen für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können, (...) Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden.Du hast aber Arbeit gefunden und hast nur das Pech, davon noch nicht komplett leben zu können. Deswegen gehörst Du nicht zur Zielgruppe, für die 1-€-Jobs gedacht sind und solltest das auch sehr deutlich machen. Ebenso deutlich machen solltest Du, dass Du nicht daran denkst, die selbständige Tätigkeit an den Nagel zu hängen. Ein 1-€-Job könnte also gar nichts für Deine "Integration in den Arbeitsmarkt" tun, sondern würde im Gegenteil dazu führen, dass Deine selbständige Tätigkeit und damit Deine Möglichkeit, Deinen Lebensunterhalt wenigstens teilweise selbst zu erwirtschaften, zumindest empfindlich beeinträchtigt werden würde, wenn nicht gar unmöglich.gemacht. Das soll und darf nicht sein - und das solltest Du selbstbewusst deutlich machen!

abergernedoch
10.10.2008, 08:58
genau das ist mein Thema

letztes jahr war noch der junior in der Berechnung, da hatte ich Netto 51% meines Bedarfes selbst erwirtschaftet, jetzt aktuell 80%

und die kommen mit einer EGV

aber lest dazu meinen Beitrag