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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : AlG II-Bezug gilt immer als Vorversicherungszeit


ALN - Robot
22.07.2006, 16:55
http://www.arbeitslosennetz.de/BANNER-FUER-LINKLISTE/ALN_logo_88x31.gif (http://www.arbeitslosennetz.de/)

Krankenkassen dürfen nicht eigenständig prüfen,
ob Arbeitslosengeld zu Recht oder zu Unrecht gezahlt wird.

Die Zeit des Arbeitslosengeld-Bezuges gilt in jedem Fall als Vorversicherungszeit in der Krankenkasse.
Nach Ende des AlG II-Bezuges haben Leistungsempfänger das Recht, sich freiwillig weiter zu versichern.

Das entschied der 8. Senat des Hessischen Landessozialgerichts
in Darmstadt in einem jetzt veröffentlichten Beschluss.
Aktenzeichen L 8 KR 109/06 ER

Der Artikel zur Meldung hier... (http://www.arbeitslosennetz.de/content/view/1790/2/)