ALN - Robot
22.07.2006, 16:55
http://www.arbeitslosennetz.de/BANNER-FUER-LINKLISTE/ALN_logo_88x31.gif (http://www.arbeitslosennetz.de/)
Krankenkassen dürfen nicht eigenständig prüfen,
ob Arbeitslosengeld zu Recht oder zu Unrecht gezahlt wird.
Die Zeit des Arbeitslosengeld-Bezuges gilt in jedem Fall als Vorversicherungszeit in der Krankenkasse.
Nach Ende des AlG II-Bezuges haben Leistungsempfänger das Recht, sich freiwillig weiter zu versichern.
Das entschied der 8. Senat des Hessischen Landessozialgerichts
in Darmstadt in einem jetzt veröffentlichten Beschluss.
Aktenzeichen L 8 KR 109/06 ER
Der Artikel zur Meldung hier... (http://www.arbeitslosennetz.de/content/view/1790/2/)
Krankenkassen dürfen nicht eigenständig prüfen,
ob Arbeitslosengeld zu Recht oder zu Unrecht gezahlt wird.
Die Zeit des Arbeitslosengeld-Bezuges gilt in jedem Fall als Vorversicherungszeit in der Krankenkasse.
Nach Ende des AlG II-Bezuges haben Leistungsempfänger das Recht, sich freiwillig weiter zu versichern.
Das entschied der 8. Senat des Hessischen Landessozialgerichts
in Darmstadt in einem jetzt veröffentlichten Beschluss.
Aktenzeichen L 8 KR 109/06 ER
Der Artikel zur Meldung hier... (http://www.arbeitslosennetz.de/content/view/1790/2/)