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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Antrag Zu Spät Abgegeben


Siggi1962
06.05.2008, 23:39
:confused:Hallo,

Ich versuche mal zu erklären wie meine Situation im Moment ist.
Seid November 2006 Krankgeschrieben KK hat im Oktober KG eingestellt hab mich dann Arbeitslos gemeldet.
KK musste weiter zahlen ,bin am 11.4.2008 Ausgesteuert worden.
Ich war vom 9.4 .08 bis 18.4.08 im Krankenhaus, hätte mich also am 10.4.08 neu Arbeitslos melden müssen.

Mann hat mir gesagt der Antrag kann erst für den 18.4.08 angenommen werden.

Meine frage nun,ist das richtig?
Oder kann ich dagegen angehen?

Danke schon mal im vorraus
Siggi

fragi
07.05.2008, 10:38
Hallo Siggi1962,

das kommt drauf an...

wurdest du am 11.04 ausgesteuert, weil du innerhalb der Blockfrist von 3 Jahren eineinhalb Jahre (78 Wochen) krankgeschrieben warst?

Ist das so, dann müsste dein Antrag ab 12.04 gelten, auch wenn du im Krankenhaus warst... denn Krank bist du ja trotzdem noch weiterhin, und daher solltest du auch über §125 SGB III abgewickelt werden!

Siggi1962
07.05.2008, 15:14
Hallo fragi,

ja hab die 78 Wochen voll.
Ich war heute beim Arbeitsamt und hab extra noch mal nach gefragt ob das so richtig ist , ja antragsabgabe bleibt der 18.4.08.
Also fehlen mir jetzt 7 Tage . Das kann ich mir ja bei der ARGE holen.

Gruß Siggi

fragi
07.05.2008, 20:02
Nein grad nicht, die kannst du dir nur bei der ARGE holen, wenn du dich vorher dort gemeldet hast, Rückwirkend gibts da nichts.

Das Problem bei der BA ist... wann hast du dich dort gemeldet? Am Besten wäre der genaue Tag, dann kann man dir sagen ob man da noch was machen kann...!

Siggi1962
07.05.2008, 21:33
am 18.4.08 an dem Tag als ich aus dem Krankenhaus kam.

fragi
08.05.2008, 07:53
am 18.4.08 an dem Tag als ich aus dem Krankenhaus kam.

Und genau hier liegt das Problem, weshalb wir daran nichts drehen können... das SGB III hat hier schon an Fälle wie dich gedacht, und zwar im wie schon im vorherigen Beitrag benannten §125 SGB III:

Kann sich der Leistungsgeminderte wegen gesundheitlicher Einschränkungen nicht persönlich arbeitslos melden, so kann die Meldung durch einen Vertreter erfolgen. 4Der Leistungsgeminderte hat sich unverzüglich persönlich bei der Agentur für Arbeit zu melden, sobald der Grund für die Verhinderung entfallen ist.

Quelle: §125 Abs.1 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__125.html)

Das heißt in dem Sinne, du hättest bereits am 11.04 jemanden in vertretung hinschicken sollen, damit der Anspruch früher begründet werden kann... Dies hast du nicht getan, daher ist die BA im Recht :(

Siggi1962
08.05.2008, 09:53
Hallo fragi

das wusste ich leider nicht.
Danke für deine schnelle Antwort :danke:

restart
08.05.2008, 11:40
Ich möchte hier aber noch mal einhaken.

Eine wichtige Frage ist doch sicher auch, ab wann dir die Aussteuerung bekannt war. Wenn du den Erhalt innerhalb deines Krankenhausaufenthaltes nachweisen könntest, so das dir der Sachverhalt zweifellos gar nicht bekannt war bzw. werden konnte, dann könnte § 27 SGB X (http://bundesrecht.juris.de/sgb_10/__27.html) greifen.

fragi
08.05.2008, 11:52
@ restart

Das wird nichts. Es ist bekannt, dass man nach 78 Wochen ausgesteuert wird... Daher hätte man sich auch vor dem Aufenthalt im Krankenhaus melden können... Die Widereinsetzung wird als Mittel nicht greifen in meinen Augen, denn die Frist war von vornherein bekannt... :(

restart
08.05.2008, 12:34
Es ist bekannt, dass man nach 78 Wochen ausgesteuert wird... Ich denke aber, versuchen kann man es ja.

Ich zum Bsp. wusste das gar nicht, in der wievielten Woche ich gerade bin :), aber ich war dieser Situation auch noch nicht ausgesetzt.

fragi
08.05.2008, 16:01
Ich denke aber, versuchen kann man es ja.

Ich zum Bsp. wusste das gar nicht, in der wievielten Woche ich gerade bin :), aber ich war dieser Situation auch noch nicht ausgesetzt.

Naja... sowohl dein Arzt der dich Krankschreibt hats im PC und bekommsts von der KK nochma mitgeteilt, auf deiner ärtzlichen Bescheinigung zur Erlangung von Krankengeld steht normalerweise drauf seit wann dus bekommst, und schlußendlich bekommste normalerweise von der KK auch nochma bescheid...

Siggi1962
08.05.2008, 19:01
Hallo fragi
Das ist bei mir alles so Komplizier,ich Versuchs mal kurz zu machen.
Meine KK hat das KG im Oktober einfach eingestellt! Mit der Begründung ich könnte ja laut Reha Bericht noch 6 Stunden leichte Arbeiten verrichten,mein Arbeitgeber hat aber keine leichtere Arbeit für mich.
Also musste ich mich im Oktober 07 Arbeitslos melden.
Ich hab dann gegen den Bescheid der KK Wiederspruch eingelegt.
Im März bekam ich dann von meiner KK mitgeteilt das Sie doch KG zahlen,und das Sie das KG dem Arbeitsamt überweisen .
2 Tage bevor ich Ins KH musste bekam ich vom Arbeitsamt einen Brief erst mal weiter gezahlt wird bis das mit der KK alles geregelt ist.
Also war ich erst mal Beruhigt.Ich hoffe ich hab nichts vergessen wie ihr wohl schon gemerkt habt bin ich nicht so gut im schreiben!!!
Guss Siggi