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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug, Umschulung und Abg1


Wakagor
07.05.2008, 16:43
Hi, ich hätte da einige Fragen an euch da ich mich mit dem Arbeitsamt nicht wirklich auskenne.

Also, ich bin seit ungefähr einem Monat in einer "Weiterbildungs Maßnahme" des Arbeitsamtes, das ganze geht 21 Monate und Endet mit einem IHK Abschluss.
Ich bekomme momentan 590€ Ablg1 zuzüglich alle 3 Monate Fahrgeld in Höhe von 120€.
Da ich noch bei meinem Vater Gemeldet bin musste ich bisher keine Miete Zahlen.
Nun Steht aber ein Umzug bevor, ich muss Umziehen und habe diesbezüglich bereits etwas gefunden.
Ich kann bei meiner Freundin einziehen, es ist eine 51cm² Wohnung und wir würden sie uns zu 3 Teilen ( Sie, Ich und ein 11 Jähriger )
So...da meine Freundin vor Kurzem Arbeitslos geworden ist hat sie natürlich ausser dem Kindergeld in Höhe 134€ kein Einkommen.
Was muss ich tun damit das Arbeitsamt die Miete übernimmt??? habe ich das recht auf Wohngeld?? ich denke bei unserer Momentanen Finnaziellen Situation sollte das ganze kein Proplem sein.....
Und wie/was sage ich dem Arbeitsamt?? genügt es ein einfache Veränderungsmitteilung auszufüllen???

Nochmal kurz zur Übersicht
Einnahmen:
Ich: 590€ ( 250€uro Monatliche Zahlungen Abzug) + 120€ (alle 3 Monate)
Sie: 134€ (20 Abzug)
Kind: kostet nur ^^

Achja ^^ ich Wohne in Baden Württemberg - Stuttgart.

Über eine Schnelle und Aufklärende Antwort würden wir uns sehr Freuen.
mfg
Tobias / Barbara / Dennis

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07.05.2008, 21:28
Hallo ihr drei,

folgende Rückfragen.

1. hat deine Freundin denn keinen Anspruch auf ALG I oder ALG II?
2. Ist das Kind dein? Wenn nicht, muss der Vater nicht Unterhalt zahlen?
3. Wie hoch ist die Miete überhaupt?
4. Was sind die 20€ Abzug beim Kindergeld deiner Freundin?
5. Bekommt sie das Kindergeld für das Kind oder vielleicht sogar noch für sich selbst?
6. Wie alt ist das Kind?

Zur Frage selbst, die Agentur zahlt euch keine Miete, max. die Wohngeldstelle oder das Jobcenter-Stuttgart (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/jobcenter-stuttgart) (bei ALG II-Anspruch).