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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Urlaub


Mausezahn
07.05.2008, 20:39
Schon wieder ich :)

Eine in Spanien lebende Freundin von mir hat uns für die Herbstferien zu sich eingeladen. Sie wohnt in der Nähe vom Meer und wir würden das unseren Kindern so gern ermöglichen. Für uns würden keine Aufenthaltskosten anfallen - lediglich die Flüge müssen wir zahlen.

Meine Frage ist nun, ob ich bei der ARGE einen Antrag auf Urlaub stellen muß und begründen muß, warum ich fahren möchte oder ob ich formlos die ARGE davon in Kenntnis setzen kann, dass ich von dann bis dann nicht da bin.
Soweit ich weiß, steht doch auch einem ALG II-Empfänger Urlaub zu oder?

Liebe Grüße
Mausezahn


Ich sollte vielleicht noch dazu sagen, dass mein Mann im Moment in einer 9monatigen Maßnahme steckt.

Marsleuchte
07.05.2008, 20:51
Soweit mir bekannt ist, sind es glaube ich 22 Tage die auch Uns ALG II´ler zustehen.
Ich handhabe es immer so, ich melde mich von bis ab und melde mich dann zurück wenn ich wieder da bin. Also ich schreibe da weder wohin ich fahe oder sonst was, ich glaube mich aber zu erinnern einmal gelesen zu haben, das Du angeben mußt wo Du zu erreichen bist.
Warte einfach mal noch ein paar Antworten ab.

Gruß Marslicht

Mausezahn
07.05.2008, 21:01
Bin halt verwirrt, weil ich überall im Internet lese, dass einem Bezieher von ALG II kein Urlaub zusteht und er nur mit Genehmigung des Fallmanagers fahren darf.
Ich war halt bisher auch immer der Meinung, dass auch uns eine gewisse Anzahl Urlaubstage zustehen.

Mein Mann hat erst vor kurzem eine neue Eingliederungsvereinbarung bekommen und halt diese 9monatige Maßnahme. Diese Maßnahme finden aber nicht täglich statt, sondern nur an ein paar Tagen im Monat.
Wahrscheinlich werden werden wir dann wohl auch noch einen Antrag dort stellen müssen.

Marsleuchte
07.05.2008, 21:18
Ja das mag ja alles sein und es wird im Internet auch viel geschrieben, aber was den Uralub angeht, warte mal noch ein paar Antworten ab und ich bin trotzdem der Meinung es waren 22 Tage Urlaub.

Was die Eingliederungsvereinbahrung angeht, bin ich persönlich halt immer wieder der meinung das dieses Ding so nicht rechtens ist und ich mich bei meiner damals gewehrt hatte bis sie diese als Verwaltungsakt festgelegt hatten, gegen den ich Widerspruch einlegen konnte.
Muß mal schauen ob wegen Urlaub was in der EgV drin steht, wenn nicht einfach nachfragen und soweit mir bekannt ist, Urlaub ist Urlaub egal ob Arbeitnehmer oder ALG II´ler und es steht nichts im Bundesurlaubsgesetz drin das ein ALG II´ler keinen Urlaub machen darf.

Mausezahn
07.05.2008, 21:32
Ich habe gerade mal einen Blick in die Eingliederungsvereinbarung meines Mannes geworfen und fand folgendes:

Bitte beachten Sie, dass Sie für einen Aufenthalt außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches des Hilfebedürftigen vorab immer die Zustimmung Ihres persönlichen Ansprechpartners benötigen.
Halten Sie sich innerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches auf, muss sichergestellt sein, dass Sie persönlich an jedem Werktag an Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unter der von Ihnen benannten Anschrift (Wohnung) durch Briefpost erreichbar sind. Diese müssen Sie Ihrem persönlichen Ansprechpartner mitteilen. Bei einer unangemeldeten oder unnerlaubten Ortsabwesenheit entfällt mit dem ersten Tag der Ortsabwesenheit Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld II, auch bei nachträglichem Bekanntwerden. Wird ein genehmigter auswärtiger Aufenthalt unerlaubt verlängert, besteht ab dem ersten Tag der unerlaubten Ortsabwesenheit kein Anspruch auf Leistungen mehr.
Nähere Informationen finden Sie in dem Merkblatt "Arbeitlosengeld II/Sozialgeld".

Ich verstehe das also so, dass ich bei unserer Fallmanagerin einen Antrag auf Ortsabwesenheit stelle und ihr gleichzeitig mitteile, dass ich im Ausland bin mit meiner Familie.

Roady
07.05.2008, 22:34
Du mußt Deinen Urlaub vor Antritt der Reise a.) anmelden bzw. beantragen und b.) ihn auch genehmigt bekommen - in der Regel darfst 1 Tag vor Abreise nochmal antreten und direkt am ersten Werktag nach der Rückkehr ebenfalls, damit man nachvollziehen kann, dass Du nicht überziehst ;)

restart
07.05.2008, 23:11
Hallo Mausezahn,

Siehe § 3 Anhang B 1 Erreichbarkeits-Anordnung (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A20-Intern/A201-Organisation/Publikation/pdf/Anhang-B-Anordnungen-des-Verwaltungsrats.pdf)

§ 3 Aufenthalt außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs

(1) 1Erfüllt der Arbeitslose nicht die Voraussetzungen des § 2 Nrn. 1 bis 3, steht dies der Verfügbarkeit bis zu drei Wochen im Kalenderjahr nicht entgegen, wenn das Arbeitsamt vorher seine Zustimmung erteilt hat. 2In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit soll das Arbeitsamt die Zustimmung nur in begründeten Ausnahmefällen erteilen. 3Die Zustimmung darf jeweils nur erteilt werden, wenn durch die Zeit der Abwesenheit die berufliche Eingliederung nicht beeinträchtigt wird. Das dein Mann in einer Maßnahme steckt, wird also ein Problem, wenn der Urlaub während der Maßnahme sein soll.

Den Urlaub einreichen und vorher genehmigen lassen musst du in jedem Fall.

Mausezahn
08.05.2008, 07:11
Guten Morgen alle zusammen!

Dann wäre es ja geschickt, wenn mein Mann sich erst mal vom Träger der Maßnahme schriftlich bestätigen lässt, dass es von dort aus kein Problem wäre, in der Zeit von dann bis dann ortsabwesend zu sein und das Schreiben dann dem Urlaubsantrag für die ARGE beizufügen.

Wie gesagt, die Maßnahme findet ja nicht täglich statt, sondern nur an einigen, wenigen Tagen im Monat.

Marsleuchte
08.05.2008, 07:41
Ja klar wäre es kein Fehler und das ganze immer schon kopieren für die eigenen Unterlagen nicht das es mal heisst da ist nichts wie haben nichts bekommen jetzt dürfen wir sanktionieren!! :engel:

Mausezahn
08.05.2008, 08:05
Stimmt - bei uns gibt es keinen Antrag, keinen Brief, keinen Kontoauszug, den wir bei der ARGE einreichen, ohne das wir uns mit Stempel und Unterschrift der ARGE quittieren lassen, dass wir die Unterlagen abgegeben haben :)

VIERZEHNNOTHELFER
08.05.2008, 10:31
hier heißt es Ortsabwesenheit, nicht Urlaub.
Und bis 15 Werktage im Jahr, also drei Wochen.

Betroffener
08.05.2008, 11:33
ACHTUNG: Böse Falle.

War da wirklich von Werktagen die Rede oder von Arbeitstagen.

Als Werktage gelten Montag bis Samstag, als Arbeitstage Montag bis Freitag.
15 Werktage wären als deutlich weniger als 3 Wochen!

Milano
15.05.2008, 20:52
Hallo,

einem Arbeitslosen stehen bis zu drei Wochen Urlaub im Jahr zu, die verteilt im Jahr, genommen werden können.

Nur wenn Du verreist, mußt Du diesen "Urlaub" anmelden, da Du während dieser Zeit nicht vermittlungsfähig bist.
Natürlich mußt Du, wenn Du aus Deinem Urlaub zurückkommst, wieder zurückmelden.


Nun aber zu meiner Frage, da es hier so schön reinpaßt.
Wie sieht es aber aus, wenn man einer Tätigkeit nachgeht und laut Arbeitsvertrag hat man aber vier Wochen Jahresurlaub?
Muß ich dann auf die eine Woche verzichten, oder gibt es da wieder eine andere Regelung?

Wie sieht es mit dem Zurückmelden aus, obwohl man wieder einer geregelten Tätigkeit (momentan geringfügige Beschäftigung) nachgeht und im Arbeitsleben muß man wieder auf der Matte stehen, wenn der genehmigte Urlaub vorbei ist.
Die Fallmanager können sich ja ausmalen, daß man wieder arbeitet, aber der eine Typ hätte fast mit Sanktionen gedroht, da ich mich nicht zurückmeldete, ich aber wieder auf Arbeit als Zusteller war.

Und irgendwie find ich das auch paradox, wenn der Urlaub von der Firma genehmigt wurde, aber die ARGE Dir einen Strich durch die Rechnung macht.

Mausezahn
16.05.2008, 21:29
Also - mein Mann hat vom Maßnahmenträger schriftlich bekommen, dass von deren Seite aus einer Ortsabwesenheit nichts im Wege steht. Dieses Schreiben ist zusammen mit einem Antrag auf Ortsabwesenheit zu unserer Sachbearbeiterin bei der ARGE gegangen. Jetzt warten wir einfach mal ab, was passiert.
Ich halte euch gern auf dem Laufenden.

Liebe Grüße
Mausezahn

Mazzimo
18.06.2008, 21:59
Eine andere Frage. Bevor ich arbeitslos geworden bin hatte ich schon vor einiger Zeit meinen Urlaub(Flug) für den Sommer gebucht. Ich konnte nicht ahnen, dass ich kurze zeit später arbeitslos werde. Was denn nun? Wenn ich den Flug nicht antrete, geht mir Geld flöten. Wäre das Grund genug, dass mir die Arbeitsagentur den Urlaub gewehrt? Der Urlaub liegt allerdings vor der 3 Monate Frist!

restart
19.06.2008, 00:03
Hallo Mazzimo,

zum Einen hast du das Thema unter "Ab wann habe ich Anspruch auf Urlaub?" (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=88146) schon mal begonnen und zum Anderen, was meinst du mit:
Der Urlaub liegt allerdings vor der 3 Monate Frist!?

Wäre sehr schön, wenn du die Frage und die Details dazu etwas klarer stellst.

patrick12
29.10.2008, 14:02
ich frage nochmal nach, weil ich verschiedene Antworten gelesen habe.

Wenn ich jetzt meinen 2 wöchigen Urlaub genehmigt bekomme, bekomme ich in dieser Zeit ganz normal weiter mein Arbeitslosengeld 2 bezahlt?

efge
29.10.2008, 14:14
Wenn ich jetzt meinen 2 wöchigen Urlaub genehmigt bekomme, bekomme ich in dieser Zeit ganz normal weiter mein Arbeitslosengeld 2 bezahlt?

Moin patrick12,

so und nicht anders ist es. :)