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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abfindung un ALG II!?


Rebekka
28.06.2005, 13:19
Komisch Situation.
Elternzeit, erhalte seit 1,6 Jahren ALG II, Freund studiert, verdient kaum was.
Arbeitgeber meldet während der Elternzeit Insolvenz an.
Da alle ins neue Unternehmen übernommen werden, darf ich nicht "gekündigt" werden. Das Landesamt für Arbeitsschutz sagt: die Frau muß übernommen werden, zu den alten Konditionen.

Arbeitgeber rührt sich nicht, würde auch Ende der Elternzeit erstmal doof tun. Hat mir einen Aufhebungsvertrag angeboten.
Rechtsanwalt sagt: wir klären es gerichtlich.
Haben wir auch. Vergleichsverhandlung ergibt eine Abfindung von unter 5000 Euro.
Was nun?
Ich will natürlich bis zum Ende der Elternzeit mein ALG II behalten.
Die wollen jetzt schon im Sommer zahlen, obgleich die Elternzeit erst Ende Februar vorbei ist. Ab dann würde ich Arbeitslosengeld bekommen, da ich ja ab da an arbeitslos bin und ca. 2 Jahre bei der neuen Firma angestellt war.

Kein Mensch bekommt, wenn er ALG II erhält eine Abfindung vermute ich.

Wo kann man nachfragen, ob die einem das Geld wegnehmen?

Ich wollte nämlich Schulden damit bezahlen.

Danke im Voraus!!!!
Rebekka

Betroffener
28.06.2005, 14:13
:welcome: Rebekka,

das Thema ist eigentlich ganz einfach.

Ich weiss nicht, ob Du auch noch Insolvenzgeld vom Arbeitsamt bekommen hast (und ob Dir das im Mutterschaftsurlaub überhaupt zusteht) - aber fragen solltest Du danach.

Zum ALG II und Abfindung:
Pro Lebensjahr kannst Du 200 € an Vermögen haben.
Angenommen, Du bist 25 Jahre alt, wären das 5.000 €
Da Du von der Abfindung aber auch noch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge leisten musst, kommt da noch viel weniger bei rüber - wahrscheinlich so an die 4.000 €

Im Monat der Zahlung wird Dir die Abfindung auf Dein ALG II + ggf. KdU angerechnet und danach ist der verbleibende Rest Vermögen, das nicht angetastet wird.

Das alles unter der Voraussetzung, das nicht schon weiteres "Vermögen" besteht und die nach Deinem Lebensalter maximale Obergrenze überschritten wird. MÖglicherweise macht es auch Sinn den eigenen Freibetrag des Kindes mit auszunutzen oder aufzufüllen.
Mehr Details dazu unter Anrechnung von Vermögen bzw. Einkommen findest Du hier: http://www.arbeitslosennetz.de/forum/templates/subSilver/images/icon_mini_faq.gif Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php)

ACHTUNG: Wenn ein Großteil der Steuern aus der Abfindung im nächsten Jahr rückerstattet werden, ist das auch Einkommen für ALG II !
Daher möglichst zusehen, das das jetzt schon soweit möglich passend berücksichtigt und berechnet wird.

Viel Glück