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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abgelehnt wegen angeblicher fehlender Unterlagen


pittbull
08.05.2008, 20:22
Hallo,

ich habe im Februar 2008 einen Antrag auf ALG II gestellt, nachdem ich meine Selbständigkeit durch den Verlust eines Auftrags aufgeben mußte.

(Ich habe seit Anfang April auch wieder einen Job).

Mit der Antragstellung erhielt ich eine List mit Unterlagen, die einzureichen sind. Alle Unterlagen wurden vollständig abgegeben - persönlich beim Arbeitsamt. Danach kamen weitere 3 Anforderungen. Erst war es eine Bestätigung vom Einwohnermeldeamt, dann Unterlagen zur Selbständigkeit aus 2007, dann Rechnungskopien aus der Selbständigkeit.

Ich habe alles brav zusammengetragen und beim Jobcenter jedes mal persönlich abgegeben. Nun wurde mein Antrag abgelehnt, weil ich angeblich die Unterlagen nicht eingereicht hätte und damit gegen meine Mitwirkungspflicht verstoßen habe.

Es ist übrigens nicht das Erste mal, daß Anträge, Stellungnahmen etc einfach verschwinden. Meine Frau hat letztes Jahr ALG 2 bezogen. Sie schickt alles nur noch per Einschreiben mit Rückschein.

Ich werde auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Kann ich eine "Dienstaufsichtsbeschwerde" bei einer "höheren" Stelle einlegen?

Welche Möglichkeiten habe ich, mich zu wehren. Es geht hier ja nicht um riesige Summen. Ich würde meinen Kindern nur gerne den Unterhalt für diese beiden Monate zahlen können und meinem Vermieter die restliche Miete.

Wer kann helfen? Danke.

Pitt

fragi
09.05.2008, 18:18
Hallo pittbull,

ich würde da schonma persönlich hingehen, mit 2erlei Unterlagen.

1) Würde ich probieren, über die Nachträgliche Mitwirkung den Antrag bewilligt zu bekommen. Näheres dazu im §67 SGB I (http://bundesrecht.juris.de/sgb_1/__67.html)

2) Klappt 1) nicht, würde ich den Widerspruch einreichen.

Beide Schreiben würde ich 2 fach dabei haben und mir auf der Kopie den Empfang bestätigen lassen. Möglichkeit 1 wäre besser, weils einfach schneller gehen würde, und sie ggf. sofort entscheiden könnten. Nur manchmal bocken sie da gern!

Wegen eine Beschwerde wend dich doch mal an das Zuständige Kundenreaktionsmanagent (http://www.arbeitsagentur.de/nn_29210/Kommunikation/Dienststellen/RD-BW/RD-BW/Kontakte/Kundenreaktionsmagament,mode=print.html).

pittbull
10.05.2008, 11:05
Hallo Fragi,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Ich weiß noch nicht mal genau, was für Unterlagen fehlen sollen. Irgendwas mit der Selbständigkeit aus 2007.

Einen kompletten Abschluß kann ich da momentan nicht vorlegen, da ich mir den Steuerberater nicht leisten kann. Ich habe alles kopiert, was ich dem Finanzamt eingereicht habe + zusätzlich Kopien von den Rechnungen.

Können die eine Bilanz verlangen?

LG Sandra

restart
10.05.2008, 11:49
Können die eine Bilanz verlangen? könmmt darauf an, was du unter Bilanz verstehst. Eine normale Einnahmen/Ausgaben-Rechnung oder auch Gewinn- und Verlustrechnung reicht sicher aus. Die ARGE wird auch deinen Einkommensteuerbescheid sehen wollen. Den kannst du natürlich erst vorlegen, wenn du ihn hast. Das Einkommen darin sollte sich aber mit der E/A-Rechnung decken.