pittbull
08.05.2008, 20:22
Hallo,
ich habe im Februar 2008 einen Antrag auf ALG II gestellt, nachdem ich meine Selbständigkeit durch den Verlust eines Auftrags aufgeben mußte.
(Ich habe seit Anfang April auch wieder einen Job).
Mit der Antragstellung erhielt ich eine List mit Unterlagen, die einzureichen sind. Alle Unterlagen wurden vollständig abgegeben - persönlich beim Arbeitsamt. Danach kamen weitere 3 Anforderungen. Erst war es eine Bestätigung vom Einwohnermeldeamt, dann Unterlagen zur Selbständigkeit aus 2007, dann Rechnungskopien aus der Selbständigkeit.
Ich habe alles brav zusammengetragen und beim Jobcenter jedes mal persönlich abgegeben. Nun wurde mein Antrag abgelehnt, weil ich angeblich die Unterlagen nicht eingereicht hätte und damit gegen meine Mitwirkungspflicht verstoßen habe.
Es ist übrigens nicht das Erste mal, daß Anträge, Stellungnahmen etc einfach verschwinden. Meine Frau hat letztes Jahr ALG 2 bezogen. Sie schickt alles nur noch per Einschreiben mit Rückschein.
Ich werde auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Kann ich eine "Dienstaufsichtsbeschwerde" bei einer "höheren" Stelle einlegen?
Welche Möglichkeiten habe ich, mich zu wehren. Es geht hier ja nicht um riesige Summen. Ich würde meinen Kindern nur gerne den Unterhalt für diese beiden Monate zahlen können und meinem Vermieter die restliche Miete.
Wer kann helfen? Danke.
Pitt
ich habe im Februar 2008 einen Antrag auf ALG II gestellt, nachdem ich meine Selbständigkeit durch den Verlust eines Auftrags aufgeben mußte.
(Ich habe seit Anfang April auch wieder einen Job).
Mit der Antragstellung erhielt ich eine List mit Unterlagen, die einzureichen sind. Alle Unterlagen wurden vollständig abgegeben - persönlich beim Arbeitsamt. Danach kamen weitere 3 Anforderungen. Erst war es eine Bestätigung vom Einwohnermeldeamt, dann Unterlagen zur Selbständigkeit aus 2007, dann Rechnungskopien aus der Selbständigkeit.
Ich habe alles brav zusammengetragen und beim Jobcenter jedes mal persönlich abgegeben. Nun wurde mein Antrag abgelehnt, weil ich angeblich die Unterlagen nicht eingereicht hätte und damit gegen meine Mitwirkungspflicht verstoßen habe.
Es ist übrigens nicht das Erste mal, daß Anträge, Stellungnahmen etc einfach verschwinden. Meine Frau hat letztes Jahr ALG 2 bezogen. Sie schickt alles nur noch per Einschreiben mit Rückschein.
Ich werde auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Kann ich eine "Dienstaufsichtsbeschwerde" bei einer "höheren" Stelle einlegen?
Welche Möglichkeiten habe ich, mich zu wehren. Es geht hier ja nicht um riesige Summen. Ich würde meinen Kindern nur gerne den Unterhalt für diese beiden Monate zahlen können und meinem Vermieter die restliche Miete.
Wer kann helfen? Danke.
Pitt