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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Dauer ALGI sowie eine Nebenjob ALGI


infomacher
08.05.2008, 23:52
Hallo,

ich bin zur Zeit berufstätig aber die Kündigung steht schon zur Diskusion :(

Frage 1:
Ich bin 30ig Jahre als. War 2004 - 2005 berufstätig für 10 Monate. Diese reichten nicht zur Anwartschaft für ALG1 aus. Bekam daher ALGII von 2006-2007. Seit 2007 bis jetzt arbeite ich wieder. Habe gelesen, dass man 360 Tage am Stück arbeiten muss um ALG1 Anspruch zu haben. Die 360 Tage habe ich nun voll. Gleichzeitig habe ich gelesen dass für die Dauer der ALG1 Berechnung die letzten 5 Jahre berufstätigkeit miteinbezogen werden. STIMMT DAS? Heißt das in meinen Fall, die 10 Monte von damals zählen als arbeitszeit dazu und in die Berechnung der ALG1 Dauer mit ein?
Das wäre natürlich sehr lobenswert, aber ich glaub fast ich hab da was falsch verstanden auf der Arbeitsamtseite - wäre ja zu schön um wahr zu sein. Vielleicht weiß das ja einer hier genau.

Frage 2:
Wenn ich ALG1 beziehe darf ich ja 165 Euro (netto???) dazu verdienen. Mein jetziger Chef würde es sehr begrüßen, wenn ich weiter dort arbeite dann zeitweise. Leider ist die Arbeitsstelle ca. 30 km Entfernt. Bekommt man dann vom Arbeitsamt Fahrgeld oder eine extra unterstützung oder Hilfe? Weil, wenn ich von den 165 Euro Zuverdienst noch 60 Euro an der Tanke lassen muss, dann ist das ja irgendwie witzlos. Oder darf ich 165 Euro Zuverdeinst haben plus Fahrgeld? Gibts da irgendeine Unterstützung von irgendwo die einen Nebenjob unterstützt? Möchte da dann wirklich gern weiterarbeiten als Nebenjob und mein Chef möchte das auch gern.

fragi
09.05.2008, 18:25
Hallo infomacher,

Zur 1. Frage:
Dazu hilft ein Blick ins Gesetz:

Die Anwartschaftszeit hat erfüllt, wer in der Rahmenfrist mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat.

Quelle: §123 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__123.html)

Die Rahmenfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Tag vor der Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Quelle: §124 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__124.html)

Das heißt, er interessiert nur, was innerhalb der letzten 2 Jahre war, mind. 12 Monate.

Näheres dazu auch hier:
ALG I - Wie lange wird mir Alg I gezahlt? (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=alg1#faq_algianspruchtabelle)

5 Jahre sinds nur, wenn du einen verlängerten Anspruch geltend machen willst, also über 50, 55 oder 58 bist...


Zur 2. Frage:

Übt der Arbeitslose während einer Zeit, für die ihm Arbeitslosengeld zusteht, eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung aus, ist das Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung nach Abzug der Steuern, der Sozialversicherungsbeiträge und der Werbungskosten sowie eines Freibetrages in Höhe von 165 Euro auf das Arbeitslosengeld für den Kalendermonat, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird, anzurechnen.

Quelle: §141 Abs.1 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__141.html)

Das bedeute, du kannst 165€ + Werbungskosten verdienen, und dies wird nicht angerechnet.

Es wird dir also ein Freibetrag gewährt, aber extra Fahrtkosten gibts dafür nicht.

infomacher
10.05.2008, 20:54
@fragi - danke für die info. eine kleine frage bleibt dann aber noch. wenn ich in den tabellen so mich umschaue für die dauer von ALG1 anspruch fällt mir auf, dieser gestaffelt ist von 12 Monate dann 16 Monate. Heißt dies, dass es total egal ist für die Dauer ob ich 12 Monate oder 13 Monate gearbeitet habe und mir dort jeweils immer nur 6 Monate ALG1 zustehen? Die nächste staffelung dann ab 16 Monate erst wäre?

fragi
10.05.2008, 21:43
Ja, genau so ist es, es gibt dazwischen keinen Schritt, es gibt nur die grobe Staffelung!

infomacher
10.05.2008, 22:40
@fragi DANKE für die Info, werde es morgen gleich meinen Arbeitgeber mitteilen, dann kann er mich also gleich entlassen und muss nicht noch 1 Monat oder zwei sich mit Gehalt und Steuern quälen da es ja für ALG1 an der Dauer eh nichts ändert würden. Dank kann ich ja gleich als Nebenjob anfangen. Danke jedenfalls für die INFO. und die gesetze soll mal einer verstehen.