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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arge will Geld zurück, sehe ich aber nich ein


bizmaka
09.05.2008, 01:45
Hallo,
nach längerer Arbeitslosigkeit hatte ich 2006 einen Job angenommen, die Arge musste aber weiterhin zuzahlen (damit Cheffie auch was verdient und der Staat mehr Gewerbe- und Einkommenssteuern kassieren kann, heisst: beide Vorgenannte schädigen so unsere Versichertengemeinschaft). Nach 11 Monaten hebt die Arge rückwirkend die verschiedenen Bescheide auf (da das Einkommen variierte), da diese eine Überzahlung von insgesamt 900,00 € feststellte.
Im ersten Bescheid dazu wurde behauptet, ich hätte die Arge beschissen, deswegen sollte ich das Geld zurückzahlen. Als ich verdeutlichte, dass ich nicht betrogen oder Einkommen verheimlicht hatte, will die Arge aber immer noch das Geld zurück, allerdings diesmal ohne die Beigabe der Behauptung, ich hätte beschissen.
Da ich immer noch nicht zu den Besserverdienern gehöre (warum nur?) und in absehbaer Zeit auch nicht zu denen gehören werde (wie auch), habe ich eine Rückzahlung abgelehnt. Nun ist im Juni mündliche Verhandlung vor dem SG.

Meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit, eine Rücknahme der Rückzahlung durchzusetzen? Wenn ja, welche?

restart
09.05.2008, 12:17
Hallo bizmaka,

Gibt es eine Möglichkeit, eine Rücknahme der Rückzahlung durchzusetzen? Wenn ja, welche? Nein sehe ich nicht. Natürlich kann die ARGE das zurückfordern, was du "zu Unrecht" erhalten hast. Das "zu Unrecht" bedeutet auch nicht, dass du betrogen hättest sondern nur, dass es dir nach Berechnung deines variierenden Einkommens nicht zustand. Die ARGE kann auch nur das Einkommen berücksichtigen, wenn es gezahlt wurde, da erstens dein genaues Einkommen kaum vorher feststand und zweitens da bei ALG II das Zuflussprinzip zählt.

Zuflussprinzip bedeutet, dass jedes einzelne Einkommen in dem Monat anzurechnen ist, in dem du es auch tatsächlich erhältst. Wenn du nun mal berücksichtigst, das ALG II im Voraus gezahlt wird, dann kommt es bei monatlich unterschiedlichem Einkommen zwangsläufig zu einer Nachzahlung oder Rückforderung.

Mit 11 Monaten nach der ersten Zahlung hat die ARGE ihren Anspruch auch noch rechtzeitig geltend gemacht.

Du könntest also nur den Gesamtbetrag anfechten, wenn die Berechnungen nicht stimmen. Siehe auch Anrechnung von Einkommen (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_einkommensanrechung_al g_ii)

Wenn alle Berechnungen stimmen und du das Geld nicht mehr hast, kannst du nur über eine Ratenzahlung verhandeln. Die ARGE wird auf ihren Anspruch nicht verzichten und ihn mit allen ihr zustehenden Mitteln durchsetzen. :shock: