bizmaka
09.05.2008, 01:45
Hallo,
nach längerer Arbeitslosigkeit hatte ich 2006 einen Job angenommen, die Arge musste aber weiterhin zuzahlen (damit Cheffie auch was verdient und der Staat mehr Gewerbe- und Einkommenssteuern kassieren kann, heisst: beide Vorgenannte schädigen so unsere Versichertengemeinschaft). Nach 11 Monaten hebt die Arge rückwirkend die verschiedenen Bescheide auf (da das Einkommen variierte), da diese eine Überzahlung von insgesamt 900,00 € feststellte.
Im ersten Bescheid dazu wurde behauptet, ich hätte die Arge beschissen, deswegen sollte ich das Geld zurückzahlen. Als ich verdeutlichte, dass ich nicht betrogen oder Einkommen verheimlicht hatte, will die Arge aber immer noch das Geld zurück, allerdings diesmal ohne die Beigabe der Behauptung, ich hätte beschissen.
Da ich immer noch nicht zu den Besserverdienern gehöre (warum nur?) und in absehbaer Zeit auch nicht zu denen gehören werde (wie auch), habe ich eine Rückzahlung abgelehnt. Nun ist im Juni mündliche Verhandlung vor dem SG.
Meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit, eine Rücknahme der Rückzahlung durchzusetzen? Wenn ja, welche?
nach längerer Arbeitslosigkeit hatte ich 2006 einen Job angenommen, die Arge musste aber weiterhin zuzahlen (damit Cheffie auch was verdient und der Staat mehr Gewerbe- und Einkommenssteuern kassieren kann, heisst: beide Vorgenannte schädigen so unsere Versichertengemeinschaft). Nach 11 Monaten hebt die Arge rückwirkend die verschiedenen Bescheide auf (da das Einkommen variierte), da diese eine Überzahlung von insgesamt 900,00 € feststellte.
Im ersten Bescheid dazu wurde behauptet, ich hätte die Arge beschissen, deswegen sollte ich das Geld zurückzahlen. Als ich verdeutlichte, dass ich nicht betrogen oder Einkommen verheimlicht hatte, will die Arge aber immer noch das Geld zurück, allerdings diesmal ohne die Beigabe der Behauptung, ich hätte beschissen.
Da ich immer noch nicht zu den Besserverdienern gehöre (warum nur?) und in absehbaer Zeit auch nicht zu denen gehören werde (wie auch), habe ich eine Rückzahlung abgelehnt. Nun ist im Juni mündliche Verhandlung vor dem SG.
Meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit, eine Rücknahme der Rückzahlung durchzusetzen? Wenn ja, welche?